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Einbürgerungsfrage (Gelesen: 2.890 mal)
nannapav
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.07.2013 um 09:51:31
 
Hallo zusammen,

Erstmal sorry für mein Deutsche Kenntnisse.

Ich bin zeit 2004 hier in deutschland
2004-2008 als student (Rente für 24 monaten bezhalt)
zeit 2008 bin ich festangestellt, ich habe für einbürgerung benatragt aber habe ich sorgen wegen folgenden probleme.

Problem1: habe ich ein eintrag in BZR für 15 tagesetz in 2005 aber jetzt schon gelöscht, ist es spielt ein rolle im mein Einbürgerung?. ich habe mit §8 beantragt

Problem2: zwischen 01.2005 bis 10.2005 war ich abgemeldet (weiß ich nicht wie und warum) aber war ich schon in Deutschland in diesem zeit und meine prüfungen in universitat fertig gemacht.
ich habe ein bestatigung von Universitat und von Rentenversicherung für EBH als Beweis gegeben. momentan habe ich Daueraufenthalt-EG aber habe ich sorgen wegen mein Abmeldung kriege ich etwas problem für meine Daueraufentalt jetzt?

wie gesagt entschuldigung nochmal wegen mein Deutsche.

Viele Grüße.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.07.2013 um 09:55:05
 
nannapav schrieb am 08.07.2013 um 09:51:31:
ist es spielt ein rolle im mein Einbürgerung?

nein.

nannapav schrieb am 08.07.2013 um 09:51:31:
momentan habe ich Daueraufenthalt-EG aber habe ich sorgen wegen mein Abmeldung kriege ich etwas problem für meine Daueraufentalt jetzt?

Daueraufenthalt hast Du schon, es geht Dir dann um die Einbürgerung.

Wenn Du in der Zeit nachweislich in Deutschland warst sollte es keine Probleme geben.
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nannapav
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.07.2013 um 10:01:34
 
Zitat:
nein.

Daueraufenthalt hast Du schon, es geht Dir dann um die Einbürgerung.

Wenn Du in der Zeit nachweislich in Deutschland warst sollte es keine Probleme geben.




vielen dank Bayraqiano für ein schnelle Antwort: - )

ich habe noch ein frage, im 2010 Finanzamt hat 180€ von mein Konto abgenommen weil ich muss als steuer zahlen, sie haben 3 mahnungen an mich geschikt aber war ich in Urlaub für 2 montaen aber ist erladigt.

ist diese eintrag liegt immernoch im Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht weil habe ich gehört EBH macht ein Nachprufüng im Amtsgericht/Staatsanwaltschaft.


Viele Grüße,
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.07.2013 um 10:06:28
 
nannapav schrieb am 08.07.2013 um 10:01:34:
ist diese eintrag liegt immernoch im Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht

na, wenn die Sache erledigt und kein (Straf-)Verfahren mehr anhängig ist, ist das auch nicht weiter relevant.
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nannapav
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 08.07.2013 um 10:08:49
 
Zitat:
na, wenn die Sache erledigt und kein (Straf-)Verfahren mehr anhängig ist, ist das auch nicht weiter relevant.



dankeschon Bayraqiano : - )

Viele Grüße,
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 09.07.2013 um 15:33:11
 
reinhard schrieb am 05.09.2011 um 17:58:06:
Doch, natürlich geht es um den Grund der Abmeldung.

Es könnte ja auch eine Abmeldung sein, weil Du ausgewiesen worden bist und ein neues Visum im Herkunftsland holen musstest, um neu einreisen zu dürfen.

Klär das mit der Einbürgerungsbehörde. Und bereite Dich auf die Frage vor, warum Du das nicht 2003 geklärt hast. Das wäre ja das normale Vorgehen gewesen.



jetzt habe ich wieder sorgen ... kenn es so passieren...wenn da ein möglichkeit gibts dann nehme ich mein antrag zuruck...bitte helfen.
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reinhard
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Antwort #6 - 09.07.2013 um 15:43:34
 
Da es darum geht, dass Du Kontakt mit Deiner Einbürgerungsbehörde aufnehmen musst, um solche "Lücken" zu klären – was genau für eine Hilfe erwartest Du hier?

Kannst Du die Lücke erklären, hast Du es getan? Was hat die Behörde geantwortet?

Außerdem war es 2005, und jetzt haben wir 2013. Die Zeit nach dieser "Unterbrechnung" reicht also vermutlich auch, um eingebürgert zu werden. Also: Frag doch einfach die Einbürgerungsbehörde, ob das für das Verfahren nicht völlig egal ist.
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nannapav
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 09.07.2013 um 15:56:58
 
reinhard schrieb am 09.07.2013 um 15:43:34:
Da es darum geht, dass Du Kontakt mit Deiner Einbürgerungsbehörde aufnehmen musst, um solche "Lücken" zu klären – was genau für eine Hilfe erwartest Du hier?

Kannst Du die Lücke erklären, hast Du es getan? Was hat die Behörde geantwortet?

Außerdem war es 2005, und jetzt haben wir 2013. Die Zeit nach dieser "Unterbrechnung" reicht also vermutlich auch, um eingebürgert zu werden. Also: Frag doch einfach die Einbürgerungsbehörde, ob das für das Verfahren nicht völlig egal ist.


Hallo Herr Reinhard,

Ich habe die meldebehörde gefragt und sie haben mir gesagt sie weiß genau die ursache nicht, meine vermutung ist, ich habe meine Wohnung(Studentenwohnheim) untervermitet für 10 monaten(aber sie haben abgemeldet), ich spreche keine Deutsche in 2005, dass war das Problem. 10 monaten später habe ich mit neu Wohnung angemeldet.

in 2011 habe ich für einbürgerung beantragt und sachbearbeiterin hat mit gleische frage erstellt und war ich meine eintrag zuruck genemoen.

Jetzt bin ich mehr als 7 jahren hier in Deutschland und deswegen habe ich nochmal für Einbürgerung beantragt und habe ich mein Rentenversicherung papier und ein Brief von Universitat als Beweis gegeben

aber habe ich sorgen wenn sie sagt meine jetzige "Daueraufenthalt" nicht mehr gülting und muss ich nochmal ein neu visum beantragen sagt dann möchte ich es zuruch nehmen.
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reinhard
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Antwort #8 - 09.07.2013 um 16:16:49
 
Ein Visum ist auf keinen Fall nötig. Dazu müsstest Du ja ausreisen, und nach einem Visum zählt die Zeit von Anfang an neu.

Für die Einbürgerung ist es völlig egal, ob Du Daueraufenthalt oder eine AE hast. Ich glaube nicht, dass sich die Einbürgerungsbehörde überhaupt für solche Fragen interessiert, da machst Du Dir viel zu viele Sorgen. Wenn die Zeit voll ist und Du nicht mehr Student bist und mindestens sieben Jahre ohne Unterbrechung hier, ist alles okay.

Dass Du damals den Antrag zurückgezogen hast, war meiner Meinung nach vollkommen überflüssig. Du hättest das vermutlich in fünf Minuten klären können, und fertig.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 09.07.2013 um 16:54:21
 
reinhard schrieb am 09.07.2013 um 16:16:49:
Ein Visum ist auf keinen Fall nötig. Dazu müsstest Du ja ausreisen, und nach einem Visum zählt die Zeit von Anfang an neu.

Für die Einbürgerung ist es völlig egal, ob Du Daueraufenthalt oder eine AE hast. Ich glaube nicht, dass sich die Einbürgerungsbehörde überhaupt für solche Fragen interessiert, da machst Du Dir viel zu viele Sorgen. Wenn die Zeit voll ist und Du nicht mehr Student bist und mindestens sieben Jahre ohne Unterbrechung hier, ist alles okay.

Dass Du damals den Antrag zurückgezogen hast, war meiner Meinung nach vollkommen überflüssig. Du hättest das vermutlich in fünf Minuten klären können, und fertig.



Vielendank Reinhard.

Ich habe it mein Sachbearbeiterin daruber besprochen(nicht letzesmal) aber mit neu Eintrag, sie haben mir gesagt eingentlisch keine Problem sein weil ich die Beweis gegeben hast.

meine Problem ist wenn sie sagt dass ich habe abmeldung und muss ich nochmal ein neu visum von heimat wieder benatragen dann es ist echt schweriger für mich..deswegen denke ich nochmal ob ich zuruck nehmen oder nicht.

aber wie sie gesagt hast jetzt habe ich 7 1/2 jahren in Deutschland fertig ohne abmeldung gemacht, denken sie kriege ich keien problem für meine jetzige visum wegen Abmeldung?

Ich wohne in Bayern und habe ich gehört es ist bissen schweriger als änderen bundeslaanden ein einbürgerung zu kriegen weil hier Burokratik ist.

also nicht meine persöliche erfahrung.

Viele Grüße,
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reinhard
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Antwort #10 - 09.07.2013 um 16:57:42
 
Wenn Du seit der Abmeldung 7,5 Jahre hier bist, wird es kein Problem.

Möglicherweise ist es in Bayern schwieriger als woanders – aber es ist immer schwer, wo Du gerade bist, und es hilft Dir nichts, wenn es woanders schwerer oder leichter ist. Du solltest den Antrag nicht zurück nehmen, wenn Du unsicher bist, sondern laufen lassen und bei Problemen hier fragen. Längst nicht jede Diskussion ist wirklich so ernst, es wird nur drüber geredet.

Es sieht ja so aus, als ob zur Zeit keine wirklichen Probleme da sind, sondern höchstens die eine oder andere Frage. Und bisher kannst Du auf alles antworten. Also gehe ich davon aus, dass Du es schaffst.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 09.07.2013 um 17:01:42
 
reinhard schrieb am 09.07.2013 um 16:57:42:
Wenn Du seit der Abmeldung 7,5 Jahre hier bist, wird es kein Problem.

Möglicherweise ist es in Bayern schwieriger als woanders – aber es ist immer schwer, wo Du gerade bist, und es hilft Dir nichts, wenn es woanders schwerer oder leichter ist. Du solltest den Antrag nicht zurück nehmen, wenn Du unsicher bist, sondern laufen lassen und bei Problemen hier fragen. Längst nicht jede Diskussion ist wirklich so ernst, es wird nur drüber geredet.

Es sieht ja so aus, als ob zur Zeit keine wirklichen Probleme da sind, sondern höchstens die eine oder andere Frage. Und bisher kannst Du auf alles antworten. Also gehe ich davon aus, dass Du es schaffst.


Hallo Herr Reinhard,

Vielendank nochmal, dann lasse ich meine Eintrag und vielleicht frage ich nochmal wie weit mein eintrag ist und mache ich ein update hier wenn etwas neues kommt.

Viele Grüße,
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Antwort #12 - 16.07.2013 um 16:44:28
 
Hallo zusammen,

ein bestatigung von universitat, TK und Rentenversicherung(aber nur von 10.2005) büro sind reicht als nachweise oder?
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