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Einbürgerung (Gelesen: 1.495 mal)
Themen Beschreibung: Erfüllung von 8 jahren aufenthalt
toutouf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.09.2011 um 15:32:35
 
Guten Tag Zusammen :),
Am Anfang des Jahres habe ich einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Ich habe dann einen Brief bekommen, wodrauf steht: 'nach Mitteilung unserer Ausländeramt sind Sie am 01.12.2003 nach Dt wiedereingereist. und somit wäre eine Einbürgerung erst am 01.12.2012 möglich. Ansonsten müssen Sie nachweisen dass Sie seit Ihre Ersteeinreise immer in Dt aufgehalten haben'. Ich habe die entsprechende Anmeldebescheinigung seit meiner Ersteeinreise bis zur angeblichen Wiedereinreise besorgt, und tatsächlich war ich von 19.11.2003 bis 30.11.2003 (11 Tage) in Dt nicht angemeldet.
meine Frage ist jetzt ob diese fehlende Tage wirklich eine Problem sind??
vielen Danke im Voraus
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 05.09.2011 um 15:59:47
 
Wo warst Du denn in dieser Zeit? Hattest Du einen Aufenthaltstitel?

Ich empfehle ein persönliches Gespräch mit der Einbürgerungsbehörde, indem Du erklärst und belegst, was in diesen 11 Tagen passiert ist.
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toutouf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.09.2011 um 16:02:20
 
ja ich war in dt und hatte auch ein aufenthaltstitel. also das problem war dass ich noch kein namen auf mein briefkasten hatte und in dieser habe ich ein brief von rathaus bekommen. ja dann hab die mich abgemeldet
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 05.09.2011 um 16:30:05
 
toutouf schrieb am 05.09.2011 um 16:02:20:
also das problem war dass ich noch kein namen auf mein briefkasten hatte und in dieser habe ich ein brief von rathaus bekommen. ja dann hab die mich abgemeldet 

einfach so? nur weil kein Name auf dem Briefkasten war?
ohne nachzufragen und ohne die Auflage innerhalb von x Tagen den Namen anzubrigen?
glaube ich nicht.

Oder war es eher so, dass du mangels Briefkasten keine Briefe erhalten hast, die Behörde sich nicht mit Dir in Kontakt setzen konnte und Dich an der Adresse nicht finden konnte und weil du an der Adresse nicht auffindbar warst, dich abgemeldet hat?
Aber das nur innerhalb der 11 Tage?
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toutouf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 05.09.2011 um 17:15:57
 
Es geht eigtl mehr darum ob die 11 Tage als Unterbrechung für die vorausgesetzte 8 Jahren gelten und nicht um den Grund für die Abmeldung Smiley



Änderung:
Ein paar gleich lautende Posts wurden gelöscht. Bitte ein
wenig Geduld beim Speichern...
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« Zuletzt geändert: 05.09.2011 um 18:00:39 von Mick »  
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 05.09.2011 um 17:58:06
 
toutouf schrieb am 05.09.2011 um 17:07:39:
Es geht eigtl mehr darum ob die 11 Tage als Unterbrechung für die vorausgesetzte 8 Jahren gilt und nicht um den Grund für die Abmeldung Smiley


Doch, natürlich geht es um den Grund der Abmeldung.

Es könnte ja auch eine Abmeldung sein, weil Du ausgewiesen worden bist und ein neues Visum im Herkunftsland holen musstest, um neu einreisen zu dürfen.

Klär das mit der Einbürgerungsbehörde. Und bereite Dich auf die Frage vor, warum Du das nicht 2003 geklärt hast. Das wäre ja das normale Vorgehen gewesen.
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