BAMSI schrieb am 01.10.2013 um 18:18:38:Also wenn er die Probezeit nicht besteht, dann erlischt die Aufenthaltserlaubnis und er muss ausreisen. Richtig verstanden?
ja, der Zweck für diese
AE ist ja dann entfallen. Was soll er also noch in D?
BAMSI schrieb am 01.10.2013 um 18:18:38:Oder könnte er sich dann noch eine andere BFD-Stelle suchen?
solange die
AE nicht erloschen ist, kann er natürlich alles mögliche "suchen".
Allerdings wird seine
AE erlöschen, wenn er die Arbeit aufgibt, um einem neuen anderen Zweck nachzugehen. Dafür bräuchte er dann eine neue
AEBAMSI schrieb am 01.10.2013 um 18:18:38:Oder wenn er selbst kündigt,
auch dann erlischt die
AEBAMSI schrieb am 01.10.2013 um 18:18:38: könnte man das ändern lassen oder so?
dann hätte man ihm gleich die
AE ohne diese Bedingungen geben können.
Hat man aber nicht.
BAMSI schrieb am 01.10.2013 um 18:18:38:Nach diesem Jahr BFD, könnte er eine beantragen ohne auszureisen?
Nach dem BFD ist die
AE erloschen und er hat keinen legalen Aufenthaltsstatus in D mehr. Dann muss er ausreisen.
Er kann vor Ablauf/Erlöschen der
AE eine andere
AE beantragen, mehr nicht.
Aussichten = ?