grisu1000 schrieb am 09.06.2013 um 16:27:06:Illegaler Aufenthalt ist eine Straftat
stimmt Grisu, jedoch wird in so einer Konstellation eine Geldstrafe verhängt, welche dann auch noch auf Raten abgestottert werden kann, so sieht die Realität aus. Fast so wie im Media Markt mittlerweile ohne Bonitätsnachweis.
du schreibst ja selbst mittlerweile schon:
grisu1000 schrieb am 09.06.2013 um 16:27:06:Für ihn spricht sein langer Aufenthalt und die Kinder.
ja, ganz genau und noch was, es sind 3 Kinder mit einer deutschen Staatsangehörigkeit und mind. eins ist minderjährig. Und somit bekommt er eine
AE im Rahmen der
FZF.
und warum sollte ein Richter einer Ausweisung zustimmen, wenn sowieso klar steht, das diese sowieso widerrufen werden kann und wird. Im Falle das er die
FZF zu seinem deutschen minderjährigen Kind wünscht.
grisu1000 schrieb am 09.06.2013 um 16:27:06:man wird aber versuchen die Gründe zu ermitteln, z.B über die Kroatische Botschaft.
Aber was bitte schön, interessiert den die Kroatische Botschaft warum ein Staatsbürger seinen Pass vor drei nicht verlängert hat. Die Botschaftsmitarbeiter werden den weder Fragen, warum er den Pass nicht verlängert hat noch ob die Schuhgröße 43 oder 44 ist. Die stellen dem ein neues Dokument aus und das war es.
Und was soll das bitte schön beweisen, auch wenn die Botschaft die Mittelung an die
ABH sendet, das der Freund seinen neuen Pass beantragt hat.
Es könnte höchstens beweisen das er zum Zeitpunkt der Antragstellung keinen Pass hatte bzw. hat.
Bzw. es muss erst geklärt werden, wann der Pass verloren ging, bis wann war der Pass gültig.
Bsp.: Sollte der Pass immer noch gültig sein und er den Pass erst vor einer Woche verloren haben.
Hat er ja nur den Tatbestand des illegalen Aufenthalts.
Wie gesagt darüber wir hier keine konkrete Aussage bekommen.