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Aufenthaltsstatus (Gelesen: 6.047 mal)
Themen Beschreibung: seit 42 Jahren in Deutschland, die letzten 3 Jahre ohne Status........
Mika78
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i4a rocks!


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08.06.2013 um 03:51:02
 
Hallo Zusammen,

es geht um einen guten Freund, welcher sich erhebliche Sorgen über seinen (nichtvorhandenen) Status bzgl Aufenthalt macht.

Er ist gebürtiger Kroate und 43 Jahre alt. In Deutschland lebend seit 42 Jahren. Eltern haben in Deutschland gelebt, doch wurde er selber in Kroatien geboren. Heute sind die Eltern verstorben. Er selber hat 3 Kinder, in Deutschland geboren von verschiedenen deutschen Frauen. Die Kinder sind im Alter zwischen 6 und 19 Jahren alt. Vom Sorgerecht ist er nicht ausgeschlossen, lebt jedoch mit keinem zusammen.

Aufgrund diverser Lebensumstände, entstand die Problematik dass er seit 2010 OHNE Aufenthaltserlaubnis (abgelaufen) und  Passverlust in Deutschland lebt.
Logisch ist es dass er sich drum kümmern hätte müssen, doch sein Leben verlief hier etwas anders. Genau muss dies hier nicdht erläutert werden.

Nu ist es so dass diese Lage nicht weiter tragbar ist.
Welches wären die Schritte zu einem geregelten Status auch nach "bewussten" Versäumen von Fristen und Pflichten?
Vorstellung Konsulat zur Erteilung eines Identitätsnachweises und dann Ausländerbehörde? Was kann auf ihn zu kommen?

Wir sind einfach dankbar für jeder weitere, nützliche Information um zu einer Lösung zu gelangen?
Ich als Freund schreibe dies um ihn hierbei zu unterstützen....
Wäre dankbar um eine rege Beteiligung.....vielen Dank
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.06.2013 um 08:43:03
 
Was den verlorenen Pass angeht, zur zuständigen Botschaft oder Konsulat (ist nach Bundesländern aufgeteilt). Verlustanzeige aufgeben. Die werden erstmal einen Passersatz ausstellen und in den nächsten 4 Wochen, dann den Reisepass.

Soll es ganz schnell gehen, gibt es ein vorläufiges Reisedokument PUTNI LIST (Bundespolizei) kennt sich damit aus. Was berechtigt auf direktem Wege nach Kroatien zu reisen. Auto, Bus, Bahn, Flugzeug usw. In Kroatien selbst, kann er in Zagreb ( Heinzelevoj..) am gleichen Tag (Werktag) einen Reisepass ausgestellt bekommen.

Was er zusätzlich zu den Fotos noch benötigt, vorab Tel. Im Konsulat nachfragen. Es kann sein das die auch zusätzlich ein Staatsangehörigkeitsnachweis fordern werden. In dem Fall müsste er einen Verwandten oder bekannten innerhalb Kroatiens darum bitten, einen aktuellen sich ausstellen zu lassen. Das ist in Kroatien unkompliziert entweder in Zagreb und oder in seiner Heimatstadt (wenn er in Kroatien geboren ist). Sollte er in Serbien, Slowenien, BiH geboren sein, dann ist ausschließlich Zagreb für Ihn zuständig (Maticarski Ured). Kostet alles max. 13,-€ an Gebühren.

Was den Aufenthaltsstatus angeht... Keine Ahnung, damit kenne ich mich nicht aus.

Da er aber noch Minderjährige deutsche Kinder hat. Sieht es nicht schlecht mit der AE aus.

Und in 3 Wochen gehört Kroatien zur EU, vielleicht hilft das auch irgendwie weiter...
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Antwort #2 - 08.06.2013 um 09:50:15
 
Mika78 schrieb am 08.06.2013 um 03:51:02:
Aufgrund diverser Lebensumstände, entstand die Problematik dass er seit 2010 OHNE Aufenthaltserlaubnis (abgelaufen) undPassverlust in Deutschland lebt.
Logisch ist es dass er sich drum kümmern hätte müssen, doch sein Leben verlief hier etwas anders. Genau muss dies hier nicdht erläutert werden.


Ohne eine genauere Erläuterung, dürfte eine Beratung aber sehr schwierig werden.
Besonders die Frage warum die AE nicht verlängert wurde, wäre interessant zu wissen.
Sorry aber ohne mehr Fleisch an den Knochen wird es schwierig werden.
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Mika78
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Antwort #3 - 08.06.2013 um 10:10:15
 
Es ist nicht so dass die AE nicht von Seiten der Behörden verlängert bzw verweigert wurde.......das Auslaufen der AE bzw die Verlängerung hat er ganz klar verpennt, sich nie drum gekümmert und alles so laufen lassen.

Wenn zum richtigen Zeitpunkt beantragt wäre die AE mit Sicherheit verlängert worden.
Doch wie sieht es aus wenn es schlicht und einfach versäumt wurde, dies mittlerweile seit 3 Jahren?
Denke dass er sich hier berechtigte Sorgen zu machen hat


*

Weiterhin ist er seit geraumer Zeit, ca 2 Jahre, ohne festen Wohnsitz....dies kommt wohl erschwerend hinzu.
Den Lebensunterhalt bestreitet durch diverse Hilfen aus dem Freundeskreis, eine feste Arbeit kann er nicht vorweisen......


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 08.06.2013 um 16:14:49
 
ich weiß zwar nicht ob das jetzt hilft... aber wenn er strafrechtlich nicht aufgefallen ist und es auch sonst keinen triftigen Grund gibt im die AE verweigern...

kann er doch im Rahmen der FZF zum deutschen Kind (Sorgerecht vorausgesetzt), wieder eine AE bekommen...

da er doch sowieso in 21 Tagen EU Bürger wird... Und auch nicht vorher seinen Pass bekommen kann... die AE direkt in Deutschland beantragen... FZF zum deutschen minderjährigen Kind... mit den Paragraphen kenne ich mich nicht aus...

da ja, dein Freund mehrere deutsche Kinder hat, wenn die auch noch in der BRD leben sollten... geschrieben hattest du ja, das mindestens ein Kind 6 Jahre (Minderjährig) alt ist...

voraussetzung dein freund will sich auch um sein(e) Kinder kümmern...
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Saxonicus
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Antwort #5 - 08.06.2013 um 19:02:27
 
Danke schrieb am 08.06.2013 um 16:14:49:
da er doch sowieso in 21 Tagen EU Bürger wird...

Das entbindet ihn doch noch lange nicht davon, einen gültigen Pass zu besitzen. Auch kroatische Neu-EU-Bürger unterliegen weiterhin der Passpflicht.

Aufgrund der mehrjährigen Passlosigkeit und dem Verstoß gegen die Meldegesetze glaube ich kaum, daß das so sang- und klanglos hingenommen wird.
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Mika78
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Antwort #6 - 08.06.2013 um 19:26:45
 
Er hat 3 in Deutschland lebende Kinder, die Älteste ist 19....Kümmern tut er sich um seine Kinder und hat auch Sorgerecht.

Er berichtet hier in Deutschland vor über 10 Jahren straffällig gewesen zu sein und auch eine langjährige Haftstrafe verbüsst zu haben. Nach Verbüssung der Strafe ist er nicht mehr aufgefallen.

Es sieht so aus dass er lediglich in Kroatien geboren ist, er spricht weder die Landessprache, noch hat er Angehörige in Kroatien und auch sonst eigentlich keinen Bezug zu seinem Geburtsland. Wie gesagt seit 42 Jahren in Deutschland, hier bereits in einem Kinderheim aufgewachsen......

Hmm.....ganz schön verzwickte Angelegenheit......
Denke wohl das erste was er zu tun hat ist sich einen Pass besorgen, welchen er ja ohne grössere Schwierigkeiten bekommen sollte und dann wird es kritisch
Gibt es Stellen wo sich Menschen wie er oder in ähnlichen Situationen rechtlichen Rat holen können? Klar der Rechtsanwalt....aber neben diesen? Spezialisierte Organisationen oder so etwas?
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Antwort #7 - 08.06.2013 um 19:36:13
 
Saxonicus schrieb am 08.06.2013 um 19:02:27:
Das entbindet ihn doch noch lange nicht davon, einen gültigen Pass zu besitzen. Auch kroatische Neu-EU-Bürger unterliegen weiterhin der Passpflicht.

Aufgrund der mehrjährig

Saxonicus schrieb am 08.06.2013 um 19:02:27:
Das entbindet ihn doch noch lange nicht davon, einen gültigen Pass zu besitzen. Auch kroatische Neu-EU-Bürger unterliegen weiterhin der Passpflicht.

Aufgrund der mehrjährigen Passlosigkeit und dem Verstoß gegen die Meldegesetze glaube ich kaum, daß das so sang- und klanglos hingenommen wird.



das das ganze ohne Konsequenzen ablaufen wird, habe ich nicht behauptet... ich habe einen Weg aufgezeichnet welchen er gehen könnte... was den Freund am erwartet... weiß hier wohl keiner, zu beantworten oder sehe ich das falsch.?!?!?

er könnte ja auch sofort und ohne PASS bei der ABH vorsprechen und im Rahmen einer FZF seine Aufenthaltserlaubnis beantragen...

die werden den ja wahrscheinlich auch erst einmal auffordern sich einen gültigen Pass zu besorgen...

Konsequenzen werden folgen...

er bekommt seinen pass, zwischenzeitlich ist Kroatien in der EU, somit kann er die FZF von Deutschland aus stellen!

Die Konsequenzen kommen oder so oder so!

Das Ergebnis ist aber das gleiche!

*

mit 21 Tagen ist Kroatien in der EU, wollte ich lediglich darauf hinweisen... das der Freund von Deutschland aus die FZF beantragen kann?! Und nicht deshalb ausreisen muss!

*

Mika78 schrieb am 08.06.2013 um 19:26:45:
Es sieht so aus dass er lediglich in Kroatien geboren ist, er spricht weder die Landessprache, noch hat er Angehörige in Kroatien und auch sonst eigentlich keinen Bezug zu seinem Geburtsland.


wenn es um den pass geht, ist es kein Problem es würde halt ein paar Tage lange länger dauern im Konsulat oder Botschaft... weil die erst auf Nummer sich er gehen wollen und den Staatsangehörigkeit Nachweis aus ZG anfordern werden... Wehrdienst ist auch schon seit längerem abgeschafft... und die Staatsbürgerschaft kann man auch nur auf "Wunsch" verlieren...


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Antwort #8 - 09.06.2013 um 00:49:24
 
Danke schrieb am 08.06.2013 um 16:14:49:
aber wenn er strafrechtlich nicht aufgefallen


naja, ist er ja eben schon
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#95

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Antwort #9 - 09.06.2013 um 11:09:41
 
Interessant. Darauf hin zu weisen das "der Freund" eine Geldstrafe oder Haft zu erwarten hat. Ist allseits bekannt. Und das das ganze im Aufenthaltsgesetz geregelt ist auch allseits bekannt.

Darüber sind wir uns schon im klaren. Und das ist auch schon besprochen worden. Aber danke das du das ganze nochmals ansprichst.

Meistens endet das ganze aber mit Geldstrafe. Erne du als Profi müsstest das wissen. Ich sehe hier überhaupt keine Ansätze warum der Freund bis zu 2 Jahre in Haft genommen werden sollte!!!

Hält sich im Bundesgebiet illegal auf, weil seine Familie, 3 deutsche Kinder sich alle hier aufhalten. Um welche er sich auch noch die letzten drei Jahre gekümmert hat.












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Antwort #10 - 09.06.2013 um 12:42:37
 
Danke schrieb am 09.06.2013 um 11:09:41:
Meistens endet das ganze aber mit Geldstrafe. Erne du als Profi müsstest das wissen. Ich sehe hier überhaupt keine Ansätze warum der Freund bis zu 2 Jahre in Haft genommen werden sollte!!!


Es steht nach der Verurteilung ggf. eine Ausweisung im Raume, insbesondere wenn kein gemeinsames Sorgerecht und/oder ein Umgangsrecht mit den Kindern besteht
Mika78 schrieb am 08.06.2013 um 03:51:02:
Logisch ist es dass er sich drum kümmern hätte müssen, doch sein Leben verlief hier etwas anders. Genau muss dies hier nicdht erläutert werden.


Genau das wird der Staatsanwalt, Richter wissen wollen. Danach wird sich IMHO die Strafzumessung ergeben
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Antwort #11 - 09.06.2013 um 13:03:35
 
Aber mika78 hat doch explizit geschrieben das ein gemeinsames Sorgerecht besteht! Wer liest und lesen kann und will ist klar im Vorteil.

Und das der Freund nicht straffällig war in den letzten drei Jahren liegt doch auf der Hand... Sonst wäre er doch längst ausgewiesen, verurteilt und würde Ostern, Pfingsten und Wheinachten und die restlichen Feiertage außerhalb der EU feiern.

*

Weder Richter noch Staatsanwalt können von dem Freund verlangen, das er sich selbst belastet. Und auch der amateurhafteste Anwalt wird Ihm dazu Raten, keine Aussage zu machen.

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Antwort #12 - 09.06.2013 um 16:27:06
 
Danke schrieb am 09.06.2013 um 13:03:35:
nd das der Freund nicht straffällig war in den letzten drei Jahren liegt doch auf der Hand..


Illegaler Aufenthalt ist eine Straftat und damit ist er straffällig geworden. Wie hoch die Strafe ist und ob er Ausgewiesen wird entscheidet der Richter und nachfolgend die ABH. Für ihn spricht sein langer Aufenthalt und die Kinder.

Nö er muss sich nicht belasten und muss nichts sagen, man wird aber versuchen die Gründe zu ermitteln, z.B über die Kroatische Botschaft.

Mika78 schrieb am 08.06.2013 um 03:51:02:
Er selber hat 3 Kinder, in Deutschland geboren von verschiedenen deutschen Frauen. Die Kinder sind im Alter zwischen 6 und 19 Jahren alt. Vom Sorgerecht ist er nicht ausgeschlossen, lebt jedoch mit keinem zusammen.


Als lediger (von verheiratet steht hier nichts) Vater hat er bis vor kurzen automatisch kein Sorgerecht bekommen, da war also nichts auszuschließen.
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Antwort #13 - 09.06.2013 um 18:11:39
 
weinendgrisu1000 schrieb am 09.06.2013 um 16:27:06:
Illegaler Aufenthalt ist eine Straftat

stimmt Grisu, jedoch wird in so einer Konstellation eine Geldstrafe verhängt, welche dann auch noch auf Raten abgestottert werden kann, so sieht die Realität aus. Fast so wie im Media Markt mittlerweile ohne Bonitätsnachweis.

du schreibst ja selbst mittlerweile schon:
grisu1000 schrieb am 09.06.2013 um 16:27:06:
Für ihn spricht sein langer Aufenthalt und die Kinder. 


ja, ganz genau und noch was, es sind 3 Kinder mit einer deutschen Staatsangehörigkeit und mind. eins ist minderjährig. Und somit bekommt er eine AE im Rahmen der FZF.

und warum sollte ein Richter einer Ausweisung zustimmen, wenn sowieso klar steht, das diese sowieso widerrufen werden kann und wird. Im Falle das er die FZF zu seinem deutschen minderjährigen Kind wünscht.

grisu1000 schrieb am 09.06.2013 um 16:27:06:
man wird aber versuchen die Gründe zu ermitteln, z.B über die Kroatische Botschaft.

Aber was bitte schön, interessiert den die Kroatische Botschaft warum ein Staatsbürger seinen Pass vor drei nicht verlängert hat. Die Botschaftsmitarbeiter werden den weder Fragen, warum er den Pass nicht verlängert hat  noch ob die Schuhgröße 43 oder 44 ist. Die stellen dem ein neues Dokument aus und das war es.

Und was soll das bitte schön beweisen, auch wenn die Botschaft die Mittelung an die ABH sendet, das der Freund seinen neuen Pass beantragt hat.

Es könnte höchstens beweisen das er zum Zeitpunkt der Antragstellung keinen Pass hatte bzw. hat.

Bzw. es muss erst geklärt werden, wann der Pass verloren ging, bis wann war der Pass gültig.

Bsp.: Sollte der Pass immer noch gültig sein und er den Pass erst vor einer Woche verloren haben.

Hat er ja nur den Tatbestand des illegalen Aufenthalts.

Wie gesagt darüber wir hier keine konkrete Aussage bekommen.

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Antwort #14 - 09.06.2013 um 18:55:58
 
Danke schrieb am 09.06.2013 um 18:11:39:
und warum sollte ein Richter einer Ausweisung zustimmen, wenn sowieso klar steht, das diese sowieso widerrufen werden kann und wird. Im Falle das er die FZF zu seinem deutschen minderjährigen Kind wünscht.

Ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, sind die Mutmaßungen über die Entscheidung des Richters reine Kaffeesatzleserei.

Der Richter wird sein Urteil an Hand der Tatsachen fällen, die noch zu ermitteln sein werden, deshalb dürfte es hier der falsche Platz sein, irgendwelche Voraussagen zu treffen.
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