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Aufenthaltskarte und Pass abgelaufen (Gelesen: 2.625 mal)
Themen Beschreibung: neuer Pass ist beantragt, lässt aber auf sich warten -> Handlungsbedarf?
cycling.heinz
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltskarte und Pass abgelaufen
17.05.2013 um 13:11:44
 
Hallo allerseits,
als Mitarbeiter in der Jugendhilfe für junge Volljährige betreue ich einen jungen 20-jährigen Kenianer, der von seinen Eltern her eine Aufenthaltskarte besaß. Die war an seinen Pass gekoppelt, der am 30. November 2012 abgelaufen ist, und die Aufenthaltskarte damit auch. Im November hat er außerdem die Einbürgerungszusicherung erhalten, so dass wir davon ausgegangen sind, dass er gleich einen deutschen Perso bekommen könne. Leider muss er dafür zunächst aber die kenianische Staatsübergerschaft abgeben. Da das ordentlich Geld kostet, war das innerhalb der Laufzeit des alten Passes nicht mehr machbar, weshalb er jetzt erst einmal einen neuen Pass beantragen musste. Da der Antrag vom Konsulat in Berlin zweimal zurück kam, weil sie mit den Passfotos nicht zufrieden waren, ist der Passantrag erst im letzten Monat nach Nairobi gegangen, so dass er voraussichtlich erst im Sommer einen neuen Pass in den Händen halten wird, wenn alles gut geht.
Meine Frage ist nun: Kann er entspannt bis dahin auf seinen neuen Pass warten und dann eine neue Aufenthaltskarte beantragen? Oder muss er sich vorher an die Ausländerbehörde wenden? Oder vielleicht auch besser nicht, um keine schlafenden Hunde zu wecken? Da ich noch nie mit Klienten mit Aufenthaltskarte zu tun hatte, bräuchte ich da fachmännischen Rat.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.05.2013 um 13:38:01
 
Welchen Status hat er denn?

Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines Unionsbürgers? Eine NE oder nur eine AE die jetzt abgelaufen ist?
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Lisa2014
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Antwort #2 - 17.05.2013 um 13:44:20
 
Denke einmal er benötigt eine Fiktionsbescheinigung bis der Pass da ist.

Zur ABH und denen mitteile,  das der neue Pass beantragt worden ist (Unterlagen mitnehmen). Ohne Passnummer kann meine keine Karte ausstellen.

So ist es im Moment: Abgelaufener Pass - und damit auch abegelaufener Aufenthalt! Falls er mal in eine Kontrolle kommt!!!!!

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cycling.heinz
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Antwort #3 - 17.05.2013 um 16:18:55
 
Zitat:
Welchen Status hat er denn?

Aufenthaltskarte als Familienangehöriger eines Unionsbürgers? Eine NE oder nur eine AE die jetzt abgelaufen ist?


Auf dem Dokument steht: "Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgern oder von Staatsangehörigen eines EWR-Staates"
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 17.05.2013 um 16:30:11
 
dann muss er sich keine Sorgen machen. Er kann einfach abwarten, bis der neue Pass da ist und dann eine neue Aufenthaltskarte beantragen falls er das will (die Karte ist an sich nur eine Bescheinigung über das bereits erworbene Recht).
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grisu1000
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Antwort #5 - 17.05.2013 um 21:55:34
 
cycling.heinz schrieb am 17.05.2013 um 16:18:55:
Auf dem Dokument steht: "Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgern oder von Staatsangehörigen eines EWR-Staates" 


Er hat ein Daueraufenthaltsrecht nach EU-Freizügigkeit. Diese verfällt nicht wenn die Daueraufenthaltskarte abläuft. Das ist max eine Ordungswidrigkeit, keine Aufenthaltskarte zu besitzen. Bei Kontrollen soll er die alte Daueraufenthaltskarte vorzeigen und auf den Passantrag verweisen.
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