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Passbeschaffungskosten (Gelesen: 2.528 mal)
carlacarbonara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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06.05.2013 um 18:31:58
 
Hat jmd. in jüngster Zeit Erfahrungen mit Passbeschaffungskosten gemacht?

Hab gerade gelesen, dass das LSG NRW entschieden hat, dass Passbeschaffungskosten erst dann übernommen werden, wenn der Bedarf so erheblich ist, dass das menschwürdige Existenzminimum nicht mehr gewährleistet ist 28.01.2013  - L 12 AS 1836/12 NZB

Da aber im Regelsatz nur 20 Cent monatlich Ansparbeträge für Kosten vorgesehen sind und oft eine Reise nach Berlin zu den Botschaften notwendig ist, ist diese Entscheidung schwer nachzuvollziehen.

Ab wann kann denn von einem erheblichen Bedarf ausgegangen werden? Und welche Erfahrungen habt ihr mit einem Darlehen gemacht?

Denkt Ihr, dass ein Eilantrag beim Sozialgericht Sinn macht, wenn es tatsächlich um höhere Passbeschaffungskosten geht?

Danke schonmal für Eure Antworten.


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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #1 - 07.05.2013 um 06:57:44
 
Bei Ausländern ist es Pflicht, einen gültigen Pass zu haben, also ist der Bedarf auf alle Fälle erheblich, da sich der Ausländer sonst strafbar macht.
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schweitzer
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Antwort #2 - 07.05.2013 um 08:14:29
 
carlacarbonara schrieb am 06.05.2013 um 18:31:58:
Denkt Ihr, dass ein Eilantrag beim Sozialgericht Sinn macht, wenn es tatsächlich um höhere Passbeschaffungskosten geht?


Ganz schwierige Frage (wie immer, wenn DU eine stellst Zwinkernd - Guten Morgen!).

Die Rechtsprechung hat sich zuletzt eher dahin gehend verdichtet, dass, wenn überhaupt, auf die Darlehensvariante orientiert wird. Aber selbst die wird zunehmend negiert ... - eine jüngere Diskussion dazu ist
hier
zu finden.

Dem steht nach meiner, zweifellos weitgehend unmaßgeblichen, weil nicht juristischen Meinung, immer noch eine Bundesverfassungsgerichtsentscheidung und das Gebot, Härtefälle angemessen zu würdigen gegenüber. - Zu beidem ist in dem unten an meinem Beitrag angehängten Arbeitsmaterial seinerzeit  sehr schlüssig und sachlich argumentiert worden.

Ob man sich aber einzelfallbezogen (etwa bei guten Gründen für die Annahme eines Härtefalls) und angesichts der aktuelleren Rechtsprechung noch erfolgreich darauf stützen ggf. gar einen Eilantrag hinreichend begründen könnte, dazu könnte, wenn überhaupt wohl nur ein ziemlich spezialisierter Jurist etwas sagen...


Ich fürchte, nun bist Du ungefähr so schlau wie zuvor ...  Traurig

(Mir geht es freilich auch nicht besser, was dieses Thema betrifft.)

Dennoch, und erst recht: Liebe Grüße an Dich!


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 07.05.2013 um 08:26:33 von schweitzer »  

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carlacarbonara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.05.2013 um 15:06:27
 
Danke, schweitzer:-)

Ja, das Darlehen wurde heute auch abgelehnt, ich würde gerne den Rechtsweg gehen, mal gucken, ob die betroffene Person "mitspielt"

LG für deine Mühe
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schweitzer
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Antwort #4 - 07.05.2013 um 15:12:06
 
carlacarbonara schrieb am 07.05.2013 um 15:06:27:
ich würde gerne den Rechtsweg gehen


Wenn Ihr das wirklich angeht, durchzieht ... dann würde ich (und sicher andere auch) gern erfahren, wie es ausgegangen ist, vor allem im Erfolgsfall!

Eilantrag würde ich freilich bei der komplizierten Materie hier wirklich nicht ohne Einbeziehung eines guten Anwalts machen ...


=schweitzer=


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