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Einbuergerung von Lebenspartnerin: Master Plan :) (Gelesen: 2.434 mal)
Themen Beschreibung: Was ist der einfachste Weg?
simond
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i4a rocks bit time :)


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China
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbuergerung von Lebenspartnerin: Master Plan :)
23.04.2013 um 17:02:20
 
Hallo alle zusammen,

War schon seit langem auf der suche nach einem guten "alien" forum und hab nun i4a entdeckt, FAQ natuerlich schon intensiv studiert, viele andere Threads gelesen und hab nun ein paar Fragen an die Community. Bin nicht ganz sicher ob dies das richtige forum is, da es sowohl ehe als auch Einbuergerung angeht, aber da Einbuergerung ja das Endziel ist, poste ich mal hier, die mods koennen den thread ja verschieben falls noetig Smiley Sorry falls dieser thread etwas laenger wird als ueblich aber ich denke dass ihr die Hintergrund infos braucht um mir mit meinen Fragen helfen zu koennen, ich werde mal versuchen das Ganze etwas zu strukturieren und besondere dinge zu highlighten, im Sinne der Verstaendlichkeit Zwinkernd

Zum Hintergrund:


Ich bin Deutscher im moment wohne ich in China mit meiner Freundin, bin seit knapp ueber 5 Jahren mit ihr zusammen (wohnen auch zusammen). Im Sommer 2008 sind wir nach Schweden gezogen wo ich ein neuen Job angenommen habe. Darauf hin hat meine Freundinn eine EU Residence Card bekommen (EU directive 2004/38/EC) die fuer 5 jahre gueltig ist. Ende 2010 sind wir dann wieder zurueck nach China, vorher haben wir uns noch beim lokalen Migrationsverket informiert, ob sie ihre Residence Card wieder abgeben muss, da wir einen laengeren Aufenthalt plannten (18 Monate). Die Schweden waren aber so freundlich und haben uns versichert dass sie die Karte behalten und auch weiter zur einreise nach Schweden / Schengenstaaten nutzen koennte, da wir ja eine Rueckkehr nach Schweden plannen. Die hat sich nun etwas verzoegert auf dieses Jahr und wir sind uns noch nicht 100% sicher, ob wir wieder im Sommer fuer laengere Zeit nach Schweden gehn, tendieren aber dazu.

Der laengerfristige Plan is allerdings nach Deutschland zurueck zukommen, eine Familie zu gruenden und sie einzubuergern. Bisher hatten wir noch keine konkrete Vorstellung wann genau, haben in letzter Zeit aber die Tendenz, warum nicht eher Frueher als spaeter?

Schritt 1, Die Heirat:


Da ja Deutschland nun leider nicht wie Schweden Cohabitation von Heteros als Familienmitglieder ansieht, ist Schritt 1. die Heirat. Plannen wir sowieso aber diese Angelegenheit gibt einem natuerlich dem ganzen eine gewisse Dringlichkeit Zwinkernd Die Frage ist nun wo ist es am einfachsten, auch unter dem Gesichtspunkt was uns spaeter bei der AE und er Einbuerung keine Knueppel zwischen die Beine wirft, wir sehn aktuell 3 Optionen:

1. Heirat in Deutschland: Ist naheliegend, hab aber jetzt schon mehrfach im Forum gelesen, dass es ziemlich kompliziert mit ihrem Papierkram wird und lange dauern koennte, ausserdem bin ich im Moment weder in Deutschland gemeldet noch hab ich dort Einkommen (macht das ganze auch nicht leichter).

2. Heirat in China: Wir koennten auch vor Ort in China heiraten, die Dokumente die ich brauchte sind sicher weniger als sie in DE, allerdings muessen wir dann die Unterlagen dann in DE erstmal wieder anerkennen lassen (Uebersetzen, Legalisieren, etc), klingt auch nach Stress

3. Heirat in Schweden: Das is bisher mein Favorit denn: 1. Wenn wir wieder in SE gemeldet sind brauchen wir so gut wie keine docs (ausser vom lokalen Finanzamt) und koennen unkompliziert und schnell heiraten. Added bonus: Die schwedische Heiratsurkunde wird in Deutschland normal anerkannt (weil EU)

FRAGE:

1.1: Seht ihr das genauso das Option 3 am besten passt? Oder gaebe es da bedenken fuer weitere Schritte

Schritt 2, Die Aufenthaltserlaubnis:


FRAGE(N): Sobald die Heirat (angenommen option 3) vollzogen ist und meine zukuenftige Frau wieder in Schweden gemeldet ist bzw ihre neue Residence Card bekommt, wie gehen wir dann am cleversten vor?

2.1. Reisen wir einfach nach DE (sie hat ja Schengenzugang und residency in Schweden) und melden sie lokal an, zeigen die Heiratsurkunde vor (eventuell auch den A1 schein vom Goetheinstitut) und warten auf die AE?

2.2. Oder sollten wir stattdessen ueber das deutsche Konsulat in Schweden gehn und dort die AE beantragen?

2.3. Ist es ein Problem das ich Plane weiter fuer meinen alten Schwedischen Arbeitgeber (remote) zu arbeiten? (is n anderes Thema, aber hat hier jmd n Tipp wo ich rausbekommen kann wie das Steuertechnisch gehandelt wird, damit ich schonmal mein Nettoeinkommen ausrechnen kann?)

2.4. Gibt es irgendwelche weiteren Einschraenkungen, die ich kennen sollte um die AE fuer sie zu bekommen?

Schritt 3, Die Einbuergung:


Soweit ich die Sachlage verstanden kann meine zukuenftige Frau nach 3 Jahren von gleichzeitigem Aufenthalt (von uns beiden) in DE die deutsche Staatsbuergerschaft beantragen, dazu haette ich noch ein paar detail fragen:

FRAGE(N):

3.1. Ich nehme mal an, dass die Zeit gezaehlt wird ab dem wir den AE fuer sie bekommen? (mit welchem zeitraum sollten wir rechnen?) Oder ab dem naechsten Kalendarjahr? 

3.2. Werden die Jahre gezaehlt so lange wir den durchgehenden gewoehlichen Aufenthalt haben (also 183+ tage, pro Kalenderjahr oder ab AE)? Hintergrund ist das wir wahrscheinlich mindestens einmal im Jahr nach China zurueckkehren werden, aber natuerlich nicht ueber die halbjahresgrenze.

3.3. Selbe Frage wie oben, dass ich im Ausland mein Einkommen beziehe, sollte hier kein Problem sein, oder?

3.4. Mit wieviel Zeit sollten wir rechnen fuer den Einbuergerungsprozess?

3.5. Deutschland und China akzeptieren ja leider nicht die Doppelte Staatsbuergerschaft, aus Erfahrung weis ich das in China trotzdem viele ausgewanderte Chinesen doppelte Paesse haben, da China dieses Gesetz nicht wirklich defacto ausuebt oder ueberwacht. Wie schaut das konkret in Deutschland aus, wird der CN pass von den Behoerden eingesammelt wenn der Deutsche ausgehaendigt wird? Und gibt es es jmd er Erfahrung mit den Ausnahmen fuer die Duldung der Mehrstaatigkeit hat in dieser Konstellation? CN -> DE

So das waers erstmal, vielen Dank im Voraus an euch alle fuers lesen und eventuell auch antworten, ich hab die Fragen mit Nummern versehn, damit ihr einfach auch nur individuelle Antworten posten koennt, wie gesagt, nochmal Vielen Dank, die Antworten werden uns sehr bei unseren Lebensplannung helfen Smiley

Gruss,
Simon


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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.04.2013 um 17:21:16
 
1.1
Der Heiratsort ist an sich ist ziemlich egal (sind alles Länder mit sicherem Urkundenwesen). Ihr könnt in SE oder DE heiraten, wie ihr es wollt.

2.1
In D müsst ihr erstmal Euren Wohnsitz beim Meldeamt anmelden und dann die AE für sie bei der Ausländerbehörde beantragen (dafür wären dann Heiratsurkunde, Pass und A1 notwendig). Das könnt ihr alles in Deutschland machen, weil ihre Aufenthaltskarte schengenfähig ist und deshalb kein Visum nötig ist (§39 Nr. 6 AufenthV).

Alternativ hättet ihr auch die Möglichkeit des Rückehrerfalls - d.h. ihr könntet das Freizügigkeitsrecht aus Schweden nach Deutschland "mitnehmen", mit der Folge, dass deine Frau keine AE, sondern eine Aufetnhaltskarte aus D bekommt. Das geht, wenn Du nachhaltig von deinem Freizügigkeitsrecht in SE Gebrauch gemacht hast. Dafür wäre dann A1 nicht mehr notwendig.

3.1
Drei Jahre ab Erteilung der AE sollte passen.

3.2
Definiere mal "zurückkehren", generell sind Besuchsaufenthalte und Aufenthalte bis zu 6 Monaten im Ausland an sich unschädlich.

3.5
Der chinesische Pass wird bei Einbürgerung eingezogen und über das Bundesverwaltungsamt die chinesische Botschaft bzw. an das Konsulat geschickt.

2.3 / 3.3 : keine Ahnung, ist auch nicht Ausländerrecht. Da lieber mal einen Fachmann für so etwas fragen.
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simond
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Hongkong, China
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Antwort #2 - 24.04.2013 um 08:55:19
 
Hi Bayraqiano,

Merci erstmal fuer die super schnelle und umfangreiche antworten, das hilft mir auf jeden Fall schon mal weiter, ich hab allerdings noch n paar Fragen zu deinem Input Smiley


1.1
Der Heiratsort ist an sich ist ziemlich egal (sind alles Länder mit sicherem Urkundenwesen). Ihr könnt in SE oder DE heiraten, wie ihr es wollt.

Alles klar, dann haengt die Entscheidung hier wahrscheinlich eher davon ab, was am einfachsten ist, merci!

2.1
In D müsst ihr erstmal Euren Wohnsitz beim Meldeamt anmelden und dann die AE für sie bei der Ausländerbehörde beantragen (dafür wären dann Heiratsurkunde, Pass und A1 notwendig). Das könnt ihr alles in Deutschland machen, weil ihre Aufenthaltskarte schengenfähig ist und deshalb kein Visum nötig ist (§39 Nr. 6 AufenthV).

Allerdings dann wahrscheinlich mit der Einschraenkung, dass wir vor Ablauf der 90 Tage frist den Antrag auf AE stellen muessen, korrekt? So wie ich das verstanden hab darf sie sich auch mit Aufenthaltskarte von anderen Schengenstaaten max 90 tage pro halbjahr in DE aufhalten

Alternativ hättet ihr auch die Möglichkeit des Rückehrerfalls - d.h. ihr könntet das Freizügigkeitsrecht aus Schweden nach Deutschland "mitnehmen", mit der Folge, dass deine Frau keine AE, sondern eine Aufetnhaltskarte aus D bekommt. Das geht, wenn Du nachhaltig von deinem Freizügigkeitsrecht in SE Gebrauch gemacht hast. Dafür wäre dann A1 nicht mehr notwendig.

Super, koenntest du mir dazu noch n link schicken wo ich die details nachlesen kann? Diese Moeglichkeit war ganz neu fuer mich und ich konnte bisher auch ueber google spontan nix dazu finden was mich schlauer macht  Zwinkernd Wichtigste Frage, ersetzt die Aufenthaltskarte die AE komplett, oder muessten wir dann laenger als 3 jahre zur einbuergerung warten?

3.1
Drei Jahre ab Erteilung der AE sollte passen.

Gibt es da irgendwelche Erfahrungswerte mit wieviel Zeit man im Normalfall zur von Antrag zur Erteilung der Einbuergerung plannen sollte?

3.2
Definiere mal "zurückkehren", generell sind Besuchsaufenthalte und Aufenthalte bis zu 6 Monaten im Ausland an sich unschädlich.

Cool dann passt das ja, laenger haetten wie sowieso nicht vor.

3.5
Der chinesische Pass wird bei Einbürgerung eingezogen und über das Bundesverwaltungsamt die chinesische Botschaft bzw. an das Konsulat geschickt.

2.3 / 3.3 : keine Ahnung, ist auch nicht Ausländerrecht. Da lieber mal einen Fachmann für so etwas fragen.

Wird gemacht  Smiley


Merci dir nochmal fuer deine Hilfe!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 24.04.2013 um 09:02:00
 
simond schrieb am 24.04.2013 um 08:55:19:
Allerdings dann wahrscheinlich mit der Einschraenkung, dass wir vor Ablauf der 90 Tage frist den Antrag auf AE stellen muessen, korrekt?

richtig, aber das ist stets der Fall. Auch wenn Ihr Euch dafür entscheidet, vorher ein Visum in Schweden zu beantragen, würde sie erstmal 90 Tage bekommen und müsste dann die AE in Deutschland beantragen.

simond schrieb am 24.04.2013 um 08:55:19:
Super, koenntest du mir dazu noch n link schicken wo ich die details nachlesen kann?

Einfach mal nach EUGH "Singh", "Eind" und auch "Carpenter" (falls Du dann Dienstleitungen im EU-Ausland erbrigen solltest) googlen. Ich habe erst kürzlich was dazu geschrieben (http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1366318870/4#4).

simond schrieb am 24.04.2013 um 08:55:19:
Gibt es da irgendwelche Erfahrungswerte mit wieviel Zeit man im Normalfall zur von Antrag zur Erteilung der Einbuergerung plannen sollte?

je nach Behörde - ca. 3-6 Monate.

simond schrieb am 24.04.2013 um 08:55:19:
Wichtigste Frage, ersetzt die Aufenthaltskarte die AE komplett, oder muessten wir dann laenger als 3 jahre zur einbuergerung warten? 

nein, es gelten ebenfalls die geforderten Drei Jahre. Die AE hätte aber z.B. den Vorteil, dass Deine Frau zum Integrationskurs zugelassen wird und dadruch die für die Einbürgerung nötigen Sprachkenntnisse erwerben kann, bei der Aufenthaltskarte kann sie nur innerhalb der freien Kapazitäten zugelassen werden oder sie muss sich andere Sprachkurse aussuchen.

Rein rechtlich kann sie übrigens beide haben, wenn sie will.
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« Zuletzt geändert: 24.04.2013 um 09:13:48 von N/V »  
 
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Antwort #4 - 24.04.2013 um 15:41:29
 
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Antwort #5 - 26.04.2013 um 06:42:14
 
Perfekt, merci euch allen nochmal fuer die schnellen und ausfuerlichen Antworten! Ich haette noch eine weitere Frage zum Freizügigkeitsrecht, wenn wir nach Deutschland ueber Schweden kommen und bis dahin noch nicht geheiratet haben sollten, wuerde sie dann trotzdem eine deutsche Aufenthaltskarte bekommen? In Schweden is ja cohabitation der ehe gleichgestellt, dh. die 90 tage regel sollte dann nicht greifen, wenn wir uns in DE anmelden und erst dann in DE heiraten, korrekt?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 26.04.2013 um 07:36:36
 
nein, das geht nicht weil sie in Deutschland keine Familienangehörige im Sinne der Freizügigkeitsrichtlinie wäre. Sie würde so auch keinen nationalen Aufenthalt nach §28 AufenthG weil das nur für Ehegatten und gleichgeschlechtliche Lebenspartner gilt.
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