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Lohnausgleichsverfahren?? (Gelesen: 3.232 mal)
KeriJ.
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19.04.2013 um 19:34:12
 
Hallo, mein Verlobter wird höchstwahrscheinlich bei 2/3 seiner Haftstrafe in die USA abgeschoben. Nun haben wir einen Artikel gefunden und wollte wissen ob sich jmd dmait auskennt :

Nur für Ausländer, welche nach § 456 a StPO nach Srafvollstreckung in ihr Heimatland abgeschoben werden und dannach in ihrem Heimatland freigelassen werden, besteht unter der Vorraussetzung, dass sie in deutscher Haft ihrer Arbeitspflicht gem. StVollzg nachgekommen sind,die Möglichkeit ein sog. Lohnausgleichsverfhren durchzuführen....
sobald der ausländische Exhäftling in seinem Heimatland ist,geht er dort zum deutschen Konsulat und beantragt unter Vorlage seines Arbeitsnachweises aus der JVA die Durchführung des sog. Lohnausgleichsverfahrens. Er wird im Durchschnitt ca. 10.000 euro pro Arbeitsjahr in einer deutschen Haftanstalt erhalten.

habt ihr schonmal davon gehört?

fons' Änderung:
hab's berichtigt, bitte die Änderungsfunktion nutzen anstatt neu
zu posten - geht 15 Min. lang. Zudem verschoben, da das ja nix
mit Ausländerrecht zu tun hat.
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Vinzent2m
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Antwort #1 - 19.04.2013 um 22:34:20
 
Nein!
Ich arbeite jetzt seit 12 Jahren mit Ausländern in einer JVA und habe auch schon sehr viele Ausländer (auch einige US-Amerikaner) im Abschiebeverfahren begleitet, aber so etwas habe ich noch nie gehört.
Wo steht denn dieser Artikel.
Wer schreibt so etwas wann und wo?
Ich lerne gerne dazu!
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KeriJ.
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Antwort #2 - 20.04.2013 um 01:20:03
 
Ich habe es selber auch noch nie gehört oder etwas dergleichen im Internet gefunden. Mein Verlobter hat diese Information von einen Sozialarbeiter der JVA bekommen und ein Zettel wo das genau draufsteht. Bekommt er eigentlich sein Überbrückungsgeld wenn er abgeschoben wird? Denn er hat ja die ganzen Kosten (Flug etc. ) zu tragen..?
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Vinzent2m
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Antwort #3 - 20.04.2013 um 08:56:52
 
Ich kann jetzt nur für mein Bundesland sprechen. Hier muss er nicht seinen Flug bezahlen und natürlich bekommt er auch sein Ü-Geld.
Vielleicht geht es bei dem Zettel um die sogenannten Freistellungstage.
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