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Schengenvisum, Einreiseverbot, Reststraffe. (Gelesen: 2.922 mal)
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i4a rocks!


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antalya, Turkey
antalya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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09.04.2013 um 10:34:09
 
Guten Tag meine Damen und Herren.  İch bin in Vor 14 D. vorbestraft und ausgewiesen worden habe jetzt eine unbefristete Einreiseverbot und einen Haftbefaehl wegen der Reststraffe.
İch bin aber jetzt mit einem Schengenvisum in Niederland und fuhr auch schon nach Belgium. Was passiert wenn ich jetzt mal nach deutschland einreise?
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Hobolobo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 09.04.2013 um 10:45:33
 
Erstmal nichts - die Erde wird sich normal weiter drehen.

Doch nach einer Routine-Kontrolle deiner Person und Prüfung im AZR könnte das dann ganz anders werden.

Festnahme und Verbringung in die JVA zur Verbüßung der Reststrafe plus Abschiebung könnte drohen.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 09.04.2013 um 12:00:12
 
Hobolobo schrieb am 09.04.2013 um 10:45:33:
Festnahme und Verbringung in die JVA zur Verbüßung der Reststrafe plus Abschiebung könnte drohen. 


... und eine (weitere) Anzeige wegen Einreise trotz Einreise-/Aufenthaltsverbot ...


=schweitzer=
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
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Antwort #3 - 09.04.2013 um 12:16:01
 
Wann genau erfolgte die Abschiebungn?
Wie hoch war die Verurteitlung?
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i4a rocks!


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antalya, Turkey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.04.2013 um 14:48:25
 
Zitat:
Wann genau erfolgte die Abschiebungn?
Wie hoch war die Verurteitlung?


Danke an alle für die Antwort. Die abschiebung erfolgte im maerz 2002.  Die Verurteilung war 6 jahre.
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 12.04.2013 um 16:23:04
 
also beträgt die Vollstreckungsverjährung 20 Jahre ab Datum der Abschiebung.
Für den Haftbefehl ist es egal, ob die Einreise legal oder egal erfolgt.
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antalya, Turkey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #6 - 14.04.2013 um 14:00:19
 
Danke nochmal, Vinzent2m für deine Antwort!
Wenn ich in Holland bleiben und Wohnen würde (legal)  darf ich von Holland aus dann vielleicht Aussetzung der Reststraffe zu Bewerung beantragen?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 14.04.2013 um 14:15:57
 
Klar, beantragen kannst Du das. Aber sobald persönliches Erscheinen nötig ist, geht es nicht weiter, weil das die Verhaftung bedeuten würde. Aber Du kannst von Holland aus drüber verhandeln, die Staatsanwaltschaft kann den Haftbefehl auch "aussetzen", so dass er vorübergehend nicht aktiv ist.
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