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Integrationskurs abgebrochen (Gelesen: 2.013 mal)
Sidus1971
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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12.04.2013 um 14:52:31
 
Ich weiß nicht genau wie ich es beschreiben soll.

Wenn jemand das 3. mal den Kurs abbricht ohne danach wirklich deutsch zu sprechen geschweige denn zu schreiben.

Was hat er für Chance in Deutschland zu bleiben.

Er ist seit 2 Jahren verheiratet und hat ein fast 2 jähriges Kind hier mit der deutschen Frau.

Die Ehe geht aber derzeit in die Brüche. Scheidung wird eingereicht.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.04.2013 um 14:55:43
 
Sidus1971 schrieb am 12.04.2013 um 14:52:31:
Was hat er für Chance in Deutschland zu bleiben.

solange er sich um das gemeinsame Kind "kümmert" bekommt er auch weiterhin eine AE, die wird dann immer für ein Jahr ausgestellt bzw. verlängert wenn er seinerzeit tatsächlich zum Integrationskurs verpflichtet wurde. Für eine NE (unbefristet) bräuchte er noch einfache Deutschkenntnisse (A1) und einen gesicherten Lebensunterhalt.
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Lara1978
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i4a rocks!


Beiträge: 71

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 12.04.2013 um 17:07:55
 
Dazu hab ich auch eine Frage, wenn er sich aber nicht um das Kind kümmert (er interessiert sich schon seit Geburt nicht für das Kind) und sobald er nicht mehr mit der Frau in der gleichen Wohnung lebt wird er das Kind von sich aus gar nicht mehr sehen wollen was passiert dann? Kann er wieder abgeschoben werden? VG
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.04.2013 um 17:42:48
 
die AE gibt zur Ausübung der Personenfürsorge. Wenn daran absolut kein Interesse besteht, dann gibt es auch keinen Grund, warum er noch hier bleiben sollte.

normalerweise ändert sich diese Haltung aber sehr schnell wenn der Aufenthalt in Gefahr ist.  Lippen versiegelt
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 13.04.2013 um 20:11:43
 
Und falls die Ausländerbehörde die AE nicht verlängern will, wird er andererseits auch nicht abgeschoben.

Er wird aufgefordert, bis zu einem bestimmten Termine (4 bis 12 Wochen in der Zukunft) auszureisen. Nur wenn er danach ohne Absprache mit der Ausländerbehörde ohne AE hier bleibt, droht die Abschiebung. (Abschiebung passiert nicht von alleine, dazu muss der Betroffene einiges tun.)
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