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Daueraufenthaltstitel-EG (Gelesen: 2.757 mal)
Unknown Rebel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Daueraufenthaltstitel-EG
20.03.2013 um 12:17:55
 
Hallo,

Nehmen wir an, ich habe eine Daueraufenthaltstitel-EG.

1 - Was passiert wenn ich eine Abmeldung an Stadt abgebe. Verliert man seine DA-EG? Muss ich irgendwo in Deutschland angemeldet sein, um meine DA-EG zu behalten?

2- Nehmen wir an, dass man verliert seine Rechte nicht, obwohl man ins Ausland lebt. Laut EU Gesetzt, kann man 12 Monate lang auser EU bleiben ohne seine Visum zu verlieren. Heißt das, kann ich meine DA-EG behalten, wenn ich jede Jahr nach Deutschland komme und ein paar Tage in Deutscland bleibe? Wie funktioniert diese Geschichte?

Danke!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.03.2013 um 12:22:12
 
Der DA-EG erlischt nur nach den Voraussetzungen des §51 Abs. 9 AufenthG. Im Gegensatz zur NE führt die dauerhafte Ausreise nicht zum Verlust. Es bleibt bei folgenden Zeiten:

- 12 Monate außerhalb der EU .
- 6 Jahre in der EU (ohne Dänemark, UK, Irland - da nur 12 Monate).

M.E. erlischt der DA-EG auch nicht, wenn man tatsächlich nur wenige Tage nach Deutschland einreist um die 12-Monatsfrist zu unterbrechen. Da sollte man aber die entsprechenden Nachweise darüber führen.
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Unknown Rebel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.03.2013 um 12:35:33
 
super, das heißt, obwohl man von der Stadt abgemeldet ist, kann man noch seine DA-EG behalten.

Das heißt, man kann jede Jahr in Deutschland kommen und bleiben 1 Woche oder so, dann startet diese 12 Monatfrist wieder von vorne, ist das richtig?

Was meinst du aber mit:
Zitat:
Da sollte man aber die entsprechenden Nachweise darüber führen. 

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.03.2013 um 12:40:21
 
Unknown Rebel schrieb am 20.03.2013 um 12:35:33:
Das heißt, man kann jede Jahr in Deutschland kommen und bleiben 1 Woche oder so, dann startet diese 12 Monatfrist wieder von vorne, ist das richtig?

Würde ich so sehen.

Unknown Rebel schrieb am 20.03.2013 um 12:35:33:
Was meinst du aber mit:

Flugtickets, Hotelabrechnungen - etwas das beweist, dass du in Deutschland warst.

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Unknown Rebel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 12.04.2013 um 17:59:21
 
Hallo wieder,

Ich habe noch 2 Frage:

1- Nehmen wir an, dass ich mich von Stadt ab melde, aber sie sagen mir, dass ich werde meine DA-EG Karte zurück geben soll und ich verliere meine DA-EG recht wenn ich mich abmelde. Was soll ich dann sagen und machen? Wie kann ich nachweisen, dass ich meine DA-ER nicht verliere, obwohl ich abgemeldet bin?

2- Nehmen wir an, dass ich mich nicht von Stadt ab melde, obwohl ich nicht mehr in Deutschland lebe? Ist etwas so möglich? Muss ich dann noch Krankenversicherung haben? Wenn es möglich ist und braucht man keine Krankenversicherung zu haben, wäre is nicht besser als Abmeldung von Stadt hier angemeldet zu bleiben als ein Untermieter von einem Freund?


Danke!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 12.04.2013 um 18:15:35
 
Unknown Rebel schrieb am 12.04.2013 um 17:59:21:
aber sie sagen mir, dass ich werde meine DA-EG Karte zurück geben soll

werden sie nicht, weil es dafür auch keine Rechtsgrundlage gibt. Du darfst die Karte behalten und damit auch dein Aufenthaltsrecht nachweisen.

2. wäre ein Verstoß gegen die Meldepflicht. §51 Abs. 9 fordert nicht, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss, wenn man sich nicht länger als 12 Monate im Ausland aufhält (im Gegenteil zu §51 Abs. 2 AufenthG, wo der LU gesichert sein muss). Das schließt auch die KV mit ein (wer keinen Wohnsitz mehr im Inland hat, unterliegt auch nicht der KV-Pflicht).

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Unknown Rebel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 12.04.2013 um 18:30:23
 
Vielen Dank für deine Antworte. Aber ich konnte die zweiten Antwort nicht ganz gut verstehen. Wenn ich angemeldet bin, dann meine LU muss gesichert sein und ich muss ein KV haben? Habe ich das richtig verstanden?

Dan das heißt ich habe keine Möglichkeit hier angemeldet zu bleiben. Das ist ein Verstoß gegen die Gesetze. Ich muss mich abmelden. Kannst du mich bestimmen?

Für meine erste Frage, aber was soll ich sagen und Welche Gesetzt soll ich zeigen wenn sie das nicht akzeptieren? Ich habe noch zweifel, dass die leute in meine Bürgeramt diese Dinge sagen könnten.

Vielen Dank.
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 12.04.2013 um 18:37:29
 
Unknown Rebel schrieb am 12.04.2013 um 18:30:23:
Für meine erste Frage, aber was soll ich sagen und Welche Gesetzt soll ich zeigen wenn sie das nicht akzeptieren? Ich habe noch zweifel, dass die leute in meine Bürgeramt diese Dinge sagen könnten.


Wenn du Bedenken hast, das sie deine DA-EG bei der Abmeldung einbehalten wollen, so mach die Abmeldung schriftlich. Lade das Abmeldeformular vom Internet herunter, füll es aus und sende es an die Meldebehörde.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 12.04.2013 um 18:48:51
 
Unknown Rebel schrieb am 12.04.2013 um 18:30:23:
Aber ich konnte die zweiten Antwort nicht ganz gut verstehen. Wenn ich angemeldet bin, dann meine LU muss gesichert sein und ich muss ein KV haben? Habe ich das richtig verstanden?

§51 Abs. 9 (alle paar Monate einreisen, damit DA-EG nicht erlischt) = LU muss nach dem Gesetz nicht gesichert sein.
§51 Abs. 2 (15 Jahre in D gelebt, dann ausgereist und auch über 12 Monate im Ausland verbracht) = LU muss gesichert sein.

KV ist ausländerrechtlich Teil des LU.

Unknown Rebel schrieb am 12.04.2013 um 18:30:23:
Für meine erste Frage, aber was soll ich sagen und Welche Gesetzt soll ich zeigen wenn sie das nicht akzeptieren? Ich habe noch zweifel, dass die leute in meine Bürgeramt diese Dinge sagen könnten.

Wird die Karte überhaupt von der Meldebehörde gefordert oder machst Du dir hier unnötig Sorgen?
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