Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
heirat visum familiezusammenführung (Gelesen: 9.251 mal)
hoffen
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 41

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag heirat visum familiezusammenführung
08.03.2013 um 17:42:04
 
hallo an alle hier im forum
ich bin neu hier in forum
also ich habe problem
habe ein mann kennengelernt er kommt aus marokko und ist student wir haben über internet kennengelernt und haben uns paar mal getroffen und ab dezember  wohnt er bei mir und am 1 januar ist er bei mir gemeldet und wir haben im dezember beim standesamt antragt gemacht und da gabs kein problem und wir haben auch ende feburar geheiratet aber sein visum ist schon seit 1 feburar abgelaufen und er hat auch ende feburar verlängert bekommen und wir würde auch getrennt befragt von ausländerbehörde und antrag ist leider abgelehnt  und die vermuten das wir scheinehe führen und haben mein mann nochmal visum verlängert bis ende märz und  am 19 märz haben wir  termin beim ausländerbehörde jetzt sollen wir beweisen das wir kein scheinehe führen und wird nochmal gespräch geben meine frage an euch was genau wird da gemacht und was für beweise soll zeuge auch dabei sein bin ratlos weiss nicht was ich machen soll ich liebe mein mann und er liebt mich wir wollen zusammen bleiben leider haben wir beim befragung nicht gleiche ausgesagt also ist unterschiedlich und beweise haben wir auch sehr wenig nur zeuge was kann man da machen   wird er sofort abgeschoben oder bekommen wir nochmal chance  beim gespräch ich bitte euch hilf mir ich bedanke mich fürs lesen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat visum familiezusammenführung
Antwort #1 - 08.03.2013 um 17:49:33
 
wenn die befragung so unterschiedlich ausfiel wird sich wohl auch bei einem weiteren gespräch nichts besseres für euch rausholen lassen wenn es auch sonst wenig beweis für eine eheliche lebensgemeinschaft gibt wie zum beispiel nachweise von gemeinsamen aktivitäten oder ähnlichen dingen dann wird das wohl nichts werden jedenfalls nach einer ablehnung wird die ausländerbehörde auch zur ausreise auffordern und eine längere oder kürzere ausreisefrist setzen erst wenn die ausreisefrist verstrichen ist und er nicht freiwillig ausreist und auch keine gerichtlichen schritte dagegen unternimmt käme es zu einer abschiebung außerdem würde die verwendung von punkten und kommata und absätzen das lesen erleichtern findest du nicht auch
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
hoffen
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 41

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat visum familiezusammenführung
Antwort #2 - 08.03.2013 um 18:00:00
 
sorry das mit komma strich punkt habe ich nicht so weil bin nicht so gut in deutsch das liegt daran das ich nicht so gut hören

wenn er abgeschoben wird und er freiwillig gehen wie lange wird ausreisefrist sein und darf er wieder hierhin kommen
kann man widerspruch einlegen also vor gericht und was kann man noch beweissen das wir kein scheinehe führen
danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.207

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat visum familiezusammenführung
Antwort #3 - 08.03.2013 um 19:22:26
 
Wenn er abgeschoben wird, ist die Ausreisefrist ja schon um.

Dann bekommt er eine lebenslange Sperre, d.h. er darf nicht wieder einreisen.

Einen "Widerspruch vor Gericht" gibt es nicht. Falls er eine AE beantragt und diese schriftlich abgelehnt wird, kann er dagegen klagen. Das steht aber unter der Ablehnung drunter.

Den Rest habe ich nicht verstanden. Das ist zu durcheinander.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
hoffen
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 41

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat visum familiezusammenführung
Antwort #4 - 08.03.2013 um 19:44:19
 
also er ist wegen studium hier in deutschland und hat wegen AE beantrag und hat auch schon paar mal verlängert bekommen und ist schon seit 2 jahre hier in deutschland und zum schluss hat er Fiktionsbescheinigung bekommen und jetzt hat er 2 mal aufenthaltsgenehmigung als papier bekommen und darf nur bundesgebiet aufhalten und arbeiten darf er auch 120 ganzen oder 240 halben tagen
hat er denn gar keine chance wieder in deutschland einreisen ist das ganzen bundesgebiet oder
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.207

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat visum familiezusammenführung
Antwort #5 - 08.03.2013 um 19:52:38
 
Wenn er in Deutschland ist, muss er auch nicht wieder einreisen.

Warum wurde denn die AE nicht verlängert? Oder hat er das nicht beantragt?

Eine "Aufenthaltsgenehmigung" gibt es seit 2004 nicht mehr. Das muss ein Irrtum sein.
Ihr habt nur eine Chance, wenn Ihr ganz systematisch und präzise arbeitet, also das Problem wirklich versteht und Du es geordnet darstellen kannst. Falls das nicht geht, werdet Ihr verlieren.

Es ist sicherlich sinnvoll, wenn Du Beiträge für das Forum erst in einem Textprogramm schreibst und korrigierst, damit alles gut und verständlich dargestellt ist, und erst nach der Korrektur hier ins Forum kopierst.

Seid Ihr bei einer Beratungsstelle? Hat er einen Anwalt?

(Hast Du auch Großbuchstaben und Satzzeichen? Sonst bin ich hier weg.)
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
hoffen
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 41

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat visum familiezusammenführung
Antwort #6 - 08.03.2013 um 20:01:07
 
also wir haben AE beantrag und die wurde auch immer wieder verlängert nur das die denken das wir scheinehe führen deswegen würden wir getrennt befragt und die sind leider schiefgelaufen und jetzt sollen wir beweisen das wir keine scheinehe führen wir hatten am anfang anwalt  leider taugt der nix und jetzt machen wir ohne anwalt
werden wir nochmal getrennt befragt oder reicht das wenn wir schriftlich unterlagen geben
ich bitte um entschuldigen für mein  rechtschreibung fehler bitte verzeih mir kann doch nix dafür danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat visum familiezusammenführung
Antwort #7 - 08.03.2013 um 20:10:05
 
hoffen schrieb am 08.03.2013 um 20:01:07:
also wir haben AE beantrag und die wurde auch immer wieder verlängert 


es ist wohl anzunehmen, dass eine AE 16 bestand, dann geheiratet wurde (weil zumindest die Ablehnung einer weiteren Verlängerung drohte) und seitdem FB ausgestellt wurden.

@ hoffen: ich habe nicht den Eindruck, als ob Du Dich präzise genug ausdrücken könntest, um wirklich das Problem zu schildern. Und ich habe auch nicht den Eindruck, als ob Du Antworten hier wirklich richtig einordnen könntest. Such Dir bitte ganz schnell eine Beratungsstelle oder einen kompetenten Anwalt vor Ort. Das Verfahren jetzt auf eigene Faust durchzuziehen, erscheint mir eine weniger glückliche Entscheidung zu sein.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
hoffen
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 41

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat visum familiezusammenführung
Antwort #8 - 09.03.2013 um 08:30:04
 
was gibt noch für eine mögklichkeit um ausländerbehörde zu beweisen das wir keine scheinehe führen

- zeuge mitbringen
- schriflich brief schreiben
-mündlich sagen
-wahrheit oder nicht wahrheit sagen

bitte hilft mir will mein mann nicht verlieren
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat visum familiezusammenführung
Antwort #9 - 09.03.2013 um 11:24:42
 
hoffen schrieb am 09.03.2013 um 08:30:04:
-wahrheit oder nicht wahrheit sagen 

Wahrheitsgemäße Angaben  sollten die Grundvoraussetzung sein.

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht (Mahatma Gandhi)

Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.682

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat visum familiezusammenführung
Antwort #10 - 09.03.2013 um 11:29:23
 
hoffen schrieb am 09.03.2013 um 08:30:04:
ausländerbehörde zu beweisen das wir keine scheinehe führen


die Ausländerbehörde hat sich bereits ihre Meinung gebildet.
die werden Ihr, so wie du auftrittst, nicht ändern können.

Eine Remonstration (Brief schreiben) ist möglich, aber wird Euch nichts bringen.


hoffen schrieb am 09.03.2013 um 08:30:04:
-wahrheit oder nicht wahrheit sagen 

Lügen reitet Euch noch mehr rein und hilft überhaupt nicht.

Eine Klage ist möglich, ist aber langwierig und kostet Geld.
Erfolgsaussichten nach dem was du schreibst sind gering.
(ausländischer Student, der bald ausreisen muss, heiratet eine schlecht detusch sprechende Deutsche (Migartionshintergrund?), beide haben sich vor kurzem im Internet kennengelernt, sind sein Dezember zusammen, haben im Dezmeber die Eheschliessung angemeldet und im Feb. geheiratet und wissen von einander offenbar gar nichts ... wonach klingt das?)

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat visum familiezusammenführung
Antwort #11 - 09.03.2013 um 16:35:34
 
erne schrieb am 09.03.2013 um 11:29:23:
Eine Remonstration (Brief schreiben) ist möglich, aber wird Euch nichts bringen.

Romonstration bei einer Bentragung einer AE im Inland?
Wie ich das verstehe liegt bereits eine Ablehnung des Antrages auf AE vor. Wenn man hierbeleiben will muss man den Rechtsweg gehen.

Lebt (es reicht nicht nur eine gemeinsame Meldeadresse zu haben, man muss zusammenleben) man in einem gemeinsamen Haushalt als eheliche Lebensgemeinschaft ist der Nachweise einer Scheinehe eigentlich unmöglich.  Eine getrennte Befragung mit Ungereimtheiten steht dem hier aber als Indiz entgegen.

Ihr müsst durch eure Lebensführung nachweisen das ihr zusammenlebt. Ein guter Anwalt müsste euch hierin wegen der Nachweise beraten können.

erne schrieb am 09.03.2013 um 11:29:23:
Eine Klage ist möglich, ist aber langwierig und kostet Geld.Erfolgsaussichten nach dem was du schreibst sind gering.(ausländischer Student, der bald ausreisen muss, heiratet eine schlecht detusch sprechende Deutsche (Migartionshintergrund?), beide haben sich vor kurzem im Internet kennengelernt, sind sein Dezember zusammen, haben im Dezmeber die Eheschliessung angemeldet und im Feb. geheiratet und wissen von einander offenbar gar nichts ... wonach klingt das?)


Warum Mann und Frau zusammenleben ist irrelevant und damit auch obengenannte Argumente. Führen sie eine eheliche Lebensgemeinschaft (Geimeinsame Wohnung, gemeinsame Wirtschaftsgemeinschaft usw.) ist es keine Scheinehe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat visum familiezusammenführung
Antwort #12 - 09.03.2013 um 17:01:02
 
grisu1000 schrieb am 09.03.2013 um 16:35:34:
Romonstration bei einer Bentragung einer AE im Inland?


im Prinzip ist eine Remonstration immer möglich. Die Frage wäre dann eher, ob das jemanden interessiert.

grisu1000 schrieb am 09.03.2013 um 16:35:34:
Lebt (es reicht nicht nur eine gemeinsame Meldeadresse zu haben, man muss zusammenleben) man in einem gemeinsamen Haushalt als eheliche Lebensgemeinschaft ist der Nachweise einer Scheinehe eigentlich unmöglich.


die Aussage ist nicht viel Wert: wenn man in ehelicher LG lebt, dann ist es keine Scheinehe. Aber nicht jedes "gemeinsame" Leben ist auch eine eheliche LG. In einer WG wird auch u.U. gemeinsam gekocht - auch wenn die Beteiligten sich sonst nur sehr begrenzt füreinander interessieren.

In Anbetracht der Gesamtumstände hier, halte ich es jedenfalls nicht für völlig abwegig, dass eine eheliche LG tatsächlich nur von einer Seite geführt werden soll. Ob das dann reicht, wird sich zeigen.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat visum familiezusammenführung
Antwort #13 - 10.03.2013 um 13:15:27
 
Muleta schrieb am 09.03.2013 um 17:01:02:
die Aussage ist nicht viel Wert: wenn man in ehelicher LG lebt, dann ist es keine Scheinehe. Aber nicht jedes "gemeinsame" Leben ist auch eine eheliche LG. In einer WG wird auch u.U. gemeinsam gekocht - auch wenn die Beteiligten sich sonst nur sehr begrenzt füreinander interessieren.

Letzendlich kann doch der Unterschied faktisch nicht überprüft werden, ohne in den Bereich der Privatssphäre zu gehen, die für Behörden tabu ist.

Stellt sich die Frage ob die ABH den Scheinheverdacht rein auf die gleichzeitige Befragung stützt, oder ob Indizien vorliegen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht vorliegt. Das sollte ein Anwalt durch Akteneinsicht klären, sonst ist hier alles Spekulation.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: heirat visum familiezusammenführung
Antwort #14 - 10.03.2013 um 14:08:58
 
grisu1000 schrieb am 10.03.2013 um 13:15:27:
Letzendlich kann doch der Unterschied faktisch nicht überprüft werden, ohne in den Bereich der Privatssphäre zu gehen, die für Behörden tabu ist.


die ABH muss aber nichts weiter überprüfen, wenn bereits äußere Umstände und Befragung ein eindeutiges Bild ergeben. Zwar bietet sich ein unangekündigter Hausbesuch noch an, um letzte Gewissheit zu erlangen. Aber man sollte nicht vergessen: der Ausländer muss beweisen, dass tatsächlich eine eheliche LG angestrebt wird - nicht umgekehrt.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema