erne schrieb am 09.03.2013 um 11:29:23:Eine
Remonstration (Brief schreiben) ist möglich, aber wird Euch nichts bringen.
Romonstration bei einer Bentragung einer
AE im Inland?
Wie ich das verstehe liegt bereits eine Ablehnung des Antrages auf
AE vor. Wenn man hierbeleiben will muss man den Rechtsweg gehen.
Lebt (es reicht nicht nur eine gemeinsame Meldeadresse zu haben, man muss zusammenleben) man in einem gemeinsamen Haushalt als eheliche Lebensgemeinschaft ist der Nachweise einer Scheinehe eigentlich unmöglich. Eine getrennte Befragung mit Ungereimtheiten steht dem hier aber als Indiz entgegen.
Ihr müsst durch eure Lebensführung nachweisen das ihr zusammenlebt. Ein guter Anwalt müsste euch hierin wegen der Nachweise beraten können.
erne schrieb am 09.03.2013 um 11:29:23:Eine Klage ist möglich, ist aber langwierig und kostet Geld.Erfolgsaussichten nach dem was du schreibst sind gering.(ausländischer Student, der bald ausreisen muss, heiratet eine schlecht detusch sprechende Deutsche (Migartionshintergrund?), beide haben sich vor kurzem im Internet kennengelernt, sind sein Dezember zusammen, haben im Dezmeber die Eheschliessung angemeldet und im Feb. geheiratet und wissen von einander offenbar gar nichts ... wonach klingt das?)
Warum Mann und Frau zusammenleben ist irrelevant und damit auch obengenannte Argumente. Führen sie eine eheliche Lebensgemeinschaft (Geimeinsame Wohnung, gemeinsame Wirtschaftsgemeinschaft usw.) ist es keine Scheinehe.