Guten Tag, Forum!
Ich habe Dutzende von interessanten Threads hier gelesen, konnte aber nichts zu unserem "speziellen" Problem finden. Ich hoffe, dass die hilfreichen Auskenner hier mir etwas Licht ins Dunkel bringen können!
Folgende Situation:
Mein Freund (Kroate) wurde vor einigen Wochen nach einer Kneipenschlägerei verhaftet und wartet nun in U-Haft auf seinen Prozess wegen gefährlicher Körperverletzung. Da er ohne Aufenthaltstitel in D war, wird er wohl auf jeden Fall nach Kroatien abgeschoben werden. Laut Anwalt wird das Strafmaß vermutlich bei etwas über 2 Jahren liegen - auch eine Aussetzung zur Bewährung hält er nicht für ausgeschlossen.
Meine Fragen:
1. Ist es üblich, dass in D verurteilte Straftäter während der Strafhaft abgeschoben werden (wegen des illegalen Aufenthalts in D), oder eher erst nach Verbüßung derselben? Evtl. kann er sich für eine Therapie qualifizieren (die Bestandteil seiner Verurteilung wäre), da die Tat unter starkem Alkoholeinfluss stattfand und er seit dem Balkankrieg unter posttraumatischen Belastungsstörungen leidet. Diese Therapie würde in einem kroatischen Gefängnis wohl kaum stattfinden.
2. Kroatien soll ja nun ab Juli 2013 der EU beitreten. Dann wäre mein Freund EU-Bürger mit theoretischer Freizügigkeit - oder mit praktischer
Einreisesperre nach D? Sein engagierter Pflichtverteidiger hat schon eine Kollegin, die auf Ausländerrecht spezialisiert ist, hinzugezogen und diese ist da auch überfragt.
3. In Kroatien erwartet ihn eine weitere Haftstrafe, deren Antritt er sich durch Verlassen des Landes entzogen hatte und die er nach einer Abschiebung absitzen muss. Kann während der Haftzeit schon ein Antrag auf Befristung der (eventuellen)
Einreisesperre gestellt werden? Oder erst danach?
Uns ist bewusst, dass er jetzt erst mal alle Konsequenzen für sein Fehlverhalten tragen muss, wüssten aber gerne etwas mehr über den zu erwartenden Zeitrahmen unserer erzwungenen Trennung, und ob es überhaupt eine realistische Hoffnung auf ein Zusammenleben in D gibt... irgendwann.
Heiraten wollen wir übrigens auch (falls Euch das bei der Beurteilung der Lage weiterhilft) - die Frage ist nur, wann und wo...
Ich bin "getrennt lebend", da mein ins Ausland verzogener Noch-Ehemann die Scheidung verschleppt, und kann somit nicht als "Verlobte" meines Freundes gelten (so wurde mir gesagt).
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Wenn ich etwas Relevantes vergessen habe zu erwähnen - bitte fragen!
Vielen Dank schon mal,
K.B.