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Hartz 4 für 3 Monate ausgeschlossen,und nun??? (Gelesen: 13.996 mal)
lili160373
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26.01.2013 um 12:22:50
 
Hallo,nun hab ich auch ein Problem wie schon 1000 mal gelesen..Also,mein Mann ist vor ein paar Tagen zu unserer deutschen Tochter hinzugezogen mit Fzf Visum.War beim Jobcenter,Alg 2 beantragt,da ich selber Alg 2 erhalte.Natürlich abgeschmettert ,3 Monate ausgeschlossen.Und was jetzt??? Das was übrigbleibt ist zu wenig für 3 Personen  weinend,können wir Sozialhilfe beantragen bzw.ist das aussichtsvoll? Ich hoffe kompetente Antworten zu bekommen und sage schon mal dankeschön..
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.01.2013 um 12:31:45
 
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lili160373
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Antwort #2 - 26.01.2013 um 14:11:36
 
Wie lange dauert denn so ne Bearbeitung etwa,und womit soll ich kontern falls man uns dort auch abwimmeln will?Was muss man denn vorlegen beim Antrag? ich geh davon aus das der SB vom Jobcenter den Antrag nicht weitergeleitet hat.Heute kam nur der Ablehnungsbescheid.Sorry für die vielen Fragen,aber so wirklich auskennen mit den Sozialsachen tu ich mich nicht.
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reinhard
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Antwort #3 - 26.01.2013 um 14:33:29
 
Es zählen nur die schriftlichen Unterlagen, "Abwimmeln" ist nicht schön, aber völlig egal.

Wenn die Ablehnung kommt, legt der Antragsteller Widerspruch ein. Wie, steht auf der Ablehnung.
Begründung:
1) Ich habe den Anspruch doch.
2) Hilfsweise: Sie hätten den Antrag an die Ihrer Meinung nach zuständige Stelle (Sozialamt) weiterleiten müssen.

Und wenn es zu lange dauert, geht der Antragsteller zum Sozialgericht und klagt. Dort gibt es ein Büro, das bei der Formulierung der Klage hilft.
(Die Klage ist kostenlos, die Gerichtsverhandlung ist kostenlos.)

Paragrafen kannst Du aus den Beiträgen von "Schweitzer" raussuchen, musst es aber nicht. Sowohl die Behörde als auch das Gericht kennen die Gesetze und wissen, auf welche Paragrafen sich der Widerspruch oder die Klage beziehen.
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lili160373
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Antwort #4 - 26.01.2013 um 14:44:23
 
Die Ablehnung der Arge kam heute(hab ich mit gerechnet) nun will ich am Montag zum Sozialamt.Muss ich da nen neuen Antrag stellen und wenn ich da abgewimmelt werde dann zum Sozialgericht,oder wie?? Ich meine ganz ehrlich ein bisschen verstehen kann ich die ja schon,immerhin hab ich meinen Mann ja freiwillig geholt ,bin ja nicht gezwungen worden,aber andererseits leben wir nunmal in nem Sozialstaat.Und er wird auch kräftig einzahlen in die Kasse.
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reinhard
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Antwort #5 - 26.01.2013 um 15:04:50
 
Was willst Du bei der Arge?

Was genau war denn an meiner Antwort #2 unklar? Du musst natürlich nirgends wo hin.
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Antwort #6 - 26.01.2013 um 16:26:26
 
Ich war am Do.bei der Arge um Alg2 für meinen Mann zu beantragen,heute kam wie erwartet die Ablehnung.Also muss ich doch am Mo.zum Sozialamt oder nicht???Hoffentlich hilft man dort,weil uns sonst nur 21 Euro bleiben zum Leben.
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Antwort #7 - 26.01.2013 um 16:30:22
 
Ich habe etwas anderes geraten: Widerspruch einlegen. Die Arge muss den Antrag ja weiterleiten, nicht du.

Oder was willst Du beim Sozialamt? Reden? Einen Antrag mit späterem Datum (!) stellen und auf das Geld für die Zwischenzeit verzichten?

Es geht ja um das Datum der Antragstellung, deshalb solltest Du Dich ausschließlich um den gestellten Antrag kümmern und nicht mit Leuten reden, nicht rumlaufen, nichts neues beantragen.
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Antwort #8 - 26.01.2013 um 19:50:58
 
Der Sb sagte wir hätten keinen Anspruch auf Sozialhilfe,das wars für Ihn.Deshalb ist auch nix weitergeleitet worden.Wo ist denn der Unterschied zwischen Sozialhilfe und Sozialgeld und was genau können wir beantragen.Mittwoch ist Zahltag von der Arge und uns bleiben nur 20 Euro,abzüglich Stromzahlung,ich weiss echt nicht weiter(und das ist selten!!)und das mit Kleinkind.
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reinhard
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Antwort #9 - 26.01.2013 um 20:00:35
 
Habt Ihr denn gegen die Ablehnung schon Widerspruch eingelegt?

Ansonsten könnt Ihr doch Montag beim Sozialgericht einen Eilantrag stellen.

Hat der Sachbearbeiter die Sozialhilfe schriftlich abgelehnt? Was jemand "sagt", interessiert das Sozialgericht leider nicht. Falls er den Antrag nur ablehnt und nicht weiterleitet, ist das falsch und wird vom Gericht korrigiert.

Ihr solltet nichts (neu) beantragen, sondern diesen Antrag durchsetzen.
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Antwort #10 - 26.01.2013 um 20:33:03
 
Die Ablehnung der Arge kam heute erst an,schriftlich.Darin steht das mein Mann 3 Monate keinen Anspruch hat.Und die ganzen Kürzungen die ab nächsten Monat da sind.Immerhin ca 360 Euro.Den Alleinerziehenden Zuschlag kann ich nachvollziehen,aber den Rest??? Jedenfalls hängen wir gut durch.

*

Ich meinte den Sb der Arge,der hat gesagt das wir auch keine Sozialhilfe bekommen,beim Sozialamt selber war ich noch nicht.

Änderung:
Folgepost eingefügt. - Bitte das markierte Wort anklicken und die Funktion künftig benutzen! - Vielen Dank.  =schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 27.01.2013 um 16:22:08 von schweitzer »  
 
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Antwort #11 - 26.01.2013 um 21:07:23
 
lili160373 schrieb am 26.01.2013 um 20:34:52:
Ich meinte den Sb der Arge,der hat gesagt das wir auch keine Sozialhilfe bekommen,beim Sozialamt selber war ich noch nicht


Du sollst auch nicht zum Sozialamt. Du sollst zu dem Bescheid Widerspruch einlegen!
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Antwort #12 - 27.01.2013 um 16:25:35
 
lili, wenn#s allein gar zu schwer ist, dann sucht morgen eine Migrationsberatungsstelle für erwachsene Zuwanderer (MBE) auf - wo sich in Eurer Nähe eine befindet, kannst Du
hier
herausfinden. (Blaues bitte anklicken!)

Ggf. drucke Dir meinen Eingangsbeitrag in dem von Bayraqiano verlinkten thread oder auch den ganzen thread dort aus und nimm ihn mit.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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lili160373
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Antwort #13 - 28.01.2013 um 13:03:30
 
Dankeschön,hab grad angerufen,kann ich morgen hin.War im Sozialamt heute,ausser mitleidiger Blicke nix gewesen.Mein Mann hat keinen Anspruch da es Sozialhilfe ja gar nicht  mehr gibt hiess es da.Es würde nicht gehen da mein Mann ja noch keine Ae hat und auch keien Arbeitserlaubnis sondern nur ein D-Visum.Hab trotzdem Antrag gestellt und um schriftliche Ablehnung gebeten.Versteh ich nicht,wenns doch heisst man hat Ansprüche warum wird man dann abserviert???
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reinhard
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Antwort #14 - 28.01.2013 um 13:17:00
 
Das heißt, Du hast entgegen den Ratschlägen hier einen neuen Antrag gestellt? Damit verzichtest Du natürlich auf Geld. Ist Dir das klar, welche Folgen das hat? Oder machst Du es einfach auf gut Glück?
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