reinhard schrieb am 08.01.2013 um 21:04:27:Genau. Ich rate auch dazu, den Anwalt weiter arbeiten zu lassen (Ungarn bearbeiten), aber auch den Visumantrag zu stellen und das Kunsultationsverfahren in Gang zu bringen.
Letzendlich hängt von dem Ausweisungsgrund in Ungarn ab, der muss mit dem Recht des zukünftigen Erdenbürgers abgewogen werden, dass der Vater bei der Geburt dabei ist. Entscheidend dabei wird auch sein ob das Kind deutsch wird. Diese Information fehlt bisher.
Beim Visantrag würde ich gleich die Karten auf den Tisch legen ein Begleitschreiben machen, und um eine beschleunigtes Konsulationsverfahren bitten, hilfsweise um die Ausstellung eines kurzfristigen Visa, damit der Vater bei der Geburt am xxxx dabei sein darf.
Sollte sich bis kurzfristig vor der Geburt nichts tun, so bleibt als letzter Strohhalm der vorläufige Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
reinhard schrieb am 08.01.2013 um 21:04:27:Wenn er nichts "Schlimmes" gemacht hat, ist die Entscheidung absehbar positiv, aber die Bearbeitungszeit nicht.
Da wäre dann wieder zu überlegen ob ein Schengenvisa angestrebt wird. Damit fällt der Antragsteller unter den
Visakodex und der sagt max. 60 Tage bei schwierigen Fällen.