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Einreise mit nationalem Visum trotz Ausschreibung im SIS? (Gelesen: 3.388 mal)
Beraterin_Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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08.01.2013 um 20:07:37
 
Liebes Forum,

ich arbeite seit kurzem in einer Beratungsstelle in Berlin als Juristin (1. Staatsexemen). ich kenne mich im Ausländerrecht recht gut aus, habe aber nun ein Problem, mit dem ich nicht so recht weiterkomme. Vielleicht kann mir jemand helfen.

Eine Frau kam zu mir. Ihr Ehemann (Drittstaatsangehöriger) wurde von Ungarn in sein Heimatland abgeschieben. Angeblich existiert eine Ausschreibung im SIS. Nun ist sie schwanger und der Ehemann soll mit nationalem Visum vor der Geburt einreisen. Der bisherige Anwalt meint, das würde wegen der AAusschreibung im SIS  nicht gehen. M.E. kann aber deswegen nur kein Schengen-Visum erteilt werden. Ein nationales aber schon, weil § 11 AufenthG ja nur für eine Abschiebung aus Deutschland gelten würde. Ich würde der Frau nun raten, dass der Mann ein nationales Visum sofort beantragen soll. Der Anwalt meint, erst müssten die ungarischen Behörden die Ausschreibung zur Einreisevereigerung aufheben. Das klappt wohl seit Monaten nicht.

Hab ich Recht? Wäre für eine Nachricht außerordentich dankbar.

Liebe Grüße
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reinhard
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Antwort #1 - 08.01.2013 um 20:11:06
 
Wenn er ein Visum beantragt, und die (ungarische) SIS-Ausschreibung ist noch in Kraft, wird Deutschland - wenn es den Zuzug im Prinzip genehmigen will - das "Konsultationsverfahren" einleiten, also Ungarn fragen, ob es wichtige Gründe gegen die Einreise nach DE gibt. Falls nein, es kann ein paar Monate bis zur Antwort dauern, wird die SIS-Ausschreibung gelöscht, die Sperre für Ungarn bleibt.

Er sollte im Visumantrag mit Begleitschreiben angeben, dass Deutschland das Konsulationsverfahren einleiten soll, auf den Geburtstermin hinweisen etc. Es kann unabhängig davon auch gleichzeitig in Ungarn die Löschung des SIS-Eintrags betreiben. Ist ja egal, wer schneller fertig wird.

Es kann auch sein, wenn er z.B. wegen sechs Auftragsmorden aus Ungarn abgeschoben wurde, dass Deutschland ihn gar nicht reinlassen will. Aber das ist sicherlich nur theoretisch. Wenn es um irgendwelche aufenthaltsrechtlichen Verstöße geht, zählt das künftige Kind weit mehr.
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Bayraqiano
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Antwort #2 - 08.01.2013 um 20:14:51
 
Der bisherige Anwalt hat Recht.

Solange die SIS-Ausschreibung besteht, kein Deutschland kein Visum - egal ob Schengen oder National - ausstellen (Artikel 25 SDÜ). Die SIS-Ausschreibung muss im Zuge des Konsultationsverfahrens gelöscht werden (was wohl gerade betrieben wird). Alternativ kann sich der Betroffene auch mit Hilfe eines Anwaltes in Ungarn um die Lösung der Ausschreibung kümmern.
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Beraterin_Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
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Antwort #3 - 08.01.2013 um 20:44:56
 
Vielen vielen Dank! Wieder was gelernt. Art. 25 DÜ ist eindeutig. Die Konsultation muss also nur dazu führen, dass eben "konsultiert" wird, also Deutschland Ungarn die Möglichkeit zur Stellungnahme gibt. Das nationale Visum wird dann aber in eigener Zuständigkeit erteilt. Beispiel: Ungarn antwortet, dass der Betroffene wegen kurzem illegalen Aufenthalt abgeschoben wurde und man nicht will, dass er deswegen die nächsten 10 Jahre ein Visum von Deutschland erhält. Dann kann Deutschland dennoch das Visum erteilen, richtig?

Und nein: der bisherige Anwalt hat von einem Visumantrag abgeraten und versucht, selber von den Ungarn (Schreiben auf Englisch) eine Löschung zu erreichen. Ohne Erfolg.

Also Fazit: So schnell wie möglich Visum bei der deutschen Botschaft beantragen!!

Nochmal Danke!
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Bayraqiano
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Antwort #4 - 08.01.2013 um 20:50:42
 
Beraterin_Berlin schrieb am 08.01.2013 um 20:44:56:
Dann kann Deutschland dennoch das Visum erteilen, richtig?

Eher nein (wobei man das aufgrund des Wortlautes nicht so richtig beurteilen kann). Eine fortschreitende Schwangerschaft bzw. ein Deutsches Kind können aber Grund genug sein.

Es wäre aber besser, das Konsulationsverfahren so schnell wie möglich einzuleiten. Dann könnte er noch eventuell zur Geburt einreisen.
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reinhard
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Antwort #5 - 08.01.2013 um 21:04:27
 
Genau. Ich rate auch dazu, den Anwalt weiter arbeiten zu lassen (Ungarn bearbeiten), aber auch den Visumantrag zu stellen und das Kunsultationsverfahren in Gang zu bringen.

Wenn er nichts "Schlimmes" gemacht hat, ist die Entscheidung absehbar positiv, aber die Bearbeitungszeit nicht.
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Antwort #6 - 08.01.2013 um 23:44:36
 
reinhard schrieb am 08.01.2013 um 21:04:27:
Genau. Ich rate auch dazu, den Anwalt weiter arbeiten zu lassen (Ungarn bearbeiten), aber auch den Visumantrag zu stellen und das Kunsultationsverfahren in Gang zu bringen.

Letzendlich hängt von dem Ausweisungsgrund in Ungarn ab, der muss mit dem Recht des zukünftigen Erdenbürgers abgewogen werden, dass der Vater bei der Geburt dabei ist. Entscheidend dabei wird auch sein ob das Kind deutsch wird. Diese Information fehlt bisher.

Beim Visantrag würde ich gleich die Karten auf den Tisch legen ein Begleitschreiben machen, und um eine beschleunigtes Konsulationsverfahren bitten, hilfsweise um die Ausstellung eines kurzfristigen Visa, damit der Vater bei der Geburt am xxxx dabei sein darf.

Sollte sich bis kurzfristig vor der Geburt nichts tun, so bleibt als letzter Strohhalm der vorläufige Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht Berlin.

reinhard schrieb am 08.01.2013 um 21:04:27:
Wenn er nichts "Schlimmes" gemacht hat, ist die Entscheidung absehbar positiv, aber die Bearbeitungszeit nicht.

Da wäre dann wieder zu überlegen ob ein Schengenvisa angestrebt wird. Damit fällt der Antragsteller unter den Visakodex und der sagt max. 60 Tage bei schwierigen Fällen.
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Petersburger
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Antwort #7 - 09.01.2013 um 07:58:26
 
Grundsätzlich ist in einem solchen Fall auch die Erteilung eines räumlich auf Deutschland beschränkten C-Visums denkbar.

Dafür sind die Anforderungen aber ziemlich hoch - es müssen schon wichtige Gründe vorliegen.

Die Geburt eines deutschen Kindes könnte so ein wichtiger Grund sein - wenn denn keine Zweifel an der Rückkehrbereitschaft bestehen.
Im Einzelfall (!) ist das nicht ausgeschlossen - [ich vermeide bewußt das Wort "möglich"] - z.B. wenn plausible Gründe für eine Rückkehr ins Heimatland sprechen, wo dann ggf. mit Vorabzustimmung das Visumverfahren durchlaufen werden kann. Dahingehende Absprachen - schriftliche - mit der zuständigen ABH sind für eine positive Entscheidung hilfreich.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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