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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Eigenständiges aufenthaltsrecht
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Beitrag begonnen von nkem2012 am 13.12.2012 um 16:09:19

Titel: Eigenständiges aufenthaltsrecht
Beitrag von nkem2012 am 13.12.2012 um 16:09:19
Ich hänge mich gleich dran
Geheiratet 07.12.2009
Zuzug zur Frau 15.04.2010
Trennung 09.12.2012 (In der Wohnung - Anzeige Körperverletzung läuft)
Denke nicht das er hierbleiben kann, oder? Trennungsjahr muss wahrscheinlich eingehalten werden :o

Hoffe er muss gehen. Hat keine Job!

Titel: Re: Eigenständiges aufenthaltsrecht
Beitrag von fons am 13.12.2012 um 16:19:29

Lisa2014 schrieb am 13.12.2012 um 16:09:19:
Ich hänge mich gleich dran

Nene, solltest du eigentlich wissen.

Gleiches Thema aber andere Daten. Also neuer thread

Titel: Re: Eigenständiges aufenthaltsrecht
Beitrag von nkem2012 am 13.12.2012 um 16:20:55
Tauden Dank.
Bin gerade mit in der Trennung Stress ::)
Ihr seid supi wie immer

Titel: Re: Eigenständiges aufenthaltsrecht
Beitrag von reinhard am 13.12.2012 um 16:27:01
Das Trennungsjahr gehört zum Scheidungsrecht, für das Ausländerrecht (Aufenthaltserlaubnis) ist das egal.

Sobald die Ausländerbehörde von der Trennung erfährt, wird sie entscheiden, ob die laufende AE verkürzt wird oder weiterläuft, ob eine Verlängerung in Frage kommt oder nicht.
Er kann auch eine AE aus anderem Grund beantragen. Und auch dann entscheidet die ABH nach Recht und Gesetz.

Wie es ausgehen wird? Das wirst Du vermutlich irgendwann mitbekommen, ich nicht.

Titel: Re: Eigenständiges aufenthaltsrecht
Beitrag von blue_angle1971 am 14.12.2012 um 18:03:14

reinhard schrieb am 13.12.2012 um 16:27:01:
Er kann auch eine AE aus anderem Grund beantragen. Und auch dann entscheidet die ABH nach Recht und Gesetz.



Bei häuslicher Gewalt, die zur Strafanzeige kommt und ggf. mit Erfolg zur Verurteiltung,  hat er wohl kaum eine Chance auf eine andere AE.

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