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Einreise in Mexiko (Gelesen: 5.606 mal)
Yana
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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19.11.2012 um 14:59:54
 
Hallo,
ich weiß, dass ist jetzt ein ganz andres Thema, aber ich möchte nächsten Monat mit meinem Mann (Mexikaner) und Sohn (6 Monate) nach Mexiko reisen, um die Familie zu besuchen.
Mein Sohn ist ja von der Staatsbürgerschaft Mexikaner und Deutscher.
Deswegen wollte ich mit seinem Kinderausweis aus Deutschland aus-/einreisen und dann mit seinem mexikanischen Pass in Mexiko ein-/ausreisen.
Die Dame von der mexikanischen Botschaft meinte damals, ich soll seinen Pass erst im letzten Moment beantragen, weil er nur ein Jahr Gültigkeit hat. Jetzt heisst es, einen normalen Pass bekäme er nicht mehr, aber er bekommt einen Notfalllpass!
Und jetzt bin ich total unsicher, ob er mit ihm genau so reisen kann?
Oder soll ich doch einen deutschen Pass beantragen oder reicht der mexikanische Notfall Pass mit dem deutschen Ausweis?
Wenn ich seinen deutschen Pass mit seiner mexikanischen Geburtsurkunde Zeigen würde, wäre es nämlich zwei verschiedene Namen. Er hat einen nach dem deutschen Gesetz und einen nach dem mexikanischen!
Kann mir jemand weiter helfen!
Ich will nicht an der Grenze stehen und dann Probleme bekommen!
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Märchenprinz
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Antwort #1 - 19.11.2012 um 15:15:39
 
Yana schrieb am 19.11.2012 um 14:59:54:
Deswegen wollte ich mit seinem Kinderausweis aus Deutschland aus-/einreisen und dann mit seinem mexikanischen Pass in Mexiko ein-/ausreisen.


Genauso soll (muss es sogar). sein. Bei der Widereinreise nach D. entsprechend umgekehrt.
Warum sollte es bei der Einreise/Ausreise nach/von Mexiko mit einem mexikanischem "Notfallpass" Probleme geben? Ich sehe keine.
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Yana
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Antwort #2 - 19.11.2012 um 17:59:18
 
Ich weiß ja nicht, in wie weit der wie ein richtiger Pass gilt! Hab uns schon an der Grenze stehen sehen, weil wir nicht reinkommen!
Aber für Deutschland reicht ja sein Ausweis oder??
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Antwort #3 - 19.11.2012 um 18:21:05
 
Der deutsche Kinderreisepass reicht auf jeden Fall für die Ausreise und Einreise nach D aus.

Was MEX angeht, mit dem Notfallreisepass wird er auf jeden Fall einreisen können. Du solltest dich aber erkundigen, ob man damit auch aus MEX ausreisen kann. Das wäre sicher wichtig.
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Märchenprinz
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Antwort #4 - 19.11.2012 um 19:11:43
 
Yana schrieb am 19.11.2012 um 17:59:18:
Ich weiß ja nicht, in wie weit der wie ein richtiger Pass gilt! Hab uns schon an der Grenze stehen sehen, weil wir nicht reinkommen!


Das ist ja Unfug. Der Notreisepass ist doch genau dazu gedacht, um in bestimmten Notfällen in die Heimat reisen (d.h. auch wieder ausreisen zu können)

Zitat mex. Konsulat:
Zitat:
En casos de vencimiento del pasaporte en una situación imprevista, como por ejemplo cuando el titular compruebe mostrando un boleto de avión con el que viajará de manera urgente por razones familiares o de negocios, así como en los casos de robo, pérdida, mutilación o extravío del documento, se puede expedir un pasaporte de emergencia (pasaporte “E”) por una ocasión única con validez de un año. El tiempo de entrega del pasaporte de emergencia es de un día hábil.
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Yana
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Antwort #5 - 19.11.2012 um 20:47:35
 
Naja ich denke man könnte ja dann sogar vielleicht vor Ort mit seiner mexikanischen Geburtsurkunde einen richtigen Pass beantragen. Nur die von der Botschaft hier meinte, ein richtiger Pass  (Kinder unter 3 Jahren) ist ein Jahr gültig und der Notfallpass auch! Deswegen hatte sie uns ja auch dazu geraten. Blos hatte sie damals nicht erwähnt, dass wir dann einen Notfallpass bekommen.Sie meinte nur, wir sollen das erst vor der Reise machen, damit der Pass länger gültig ist!
Dann war ich heute etwas überrascht und will mich dann lieber absichern, bevor ich dann drüben ankomme!
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Antwort #6 - 19.11.2012 um 21:33:40
 
Nur zur Ergänzung: meist sind diese auf die Schnelle ausgestellten Pässe weder biometrisch, noch maschinenlesbar (zumindest der grüne dt. Notreisepass nicht). Und deswegen auch aufgrund der heutigen üblichen (visafreien) Einreisebedingugen in die meisten Länder ungeeignet, sondern nur fürs Heimatland. Deswegen war der Ratschlag schon richtig gleich einen richtigen Pass zu beantragen.
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Yana
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Antwort #7 - 19.11.2012 um 22:13:23
 
Nein, umgekehrt, die Dame von der Botschaft hat uns geraten einen Notreisepass 5 Tage vor dem Flug zu beantragen, weil sie meinte, dann hätten wir länger was davon und er wäre genau so lange gültig!
Ich bin mir aber trotzdem unsicher, schließlich ist Mexiko nicht grade um die Ecke!
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Antwort #8 - 20.11.2012 um 02:37:24
 
Ein 'pasaporte de emergencia' entspricht einem deutschen 'vorläufigen Reisepass'. Damit kann dein Sohn in Mexiko problemlos ein- und ausreisen. Eine visumfreie Einreise in die USA ist hingegen nicht möglich, auch kein Zwischenstop in Miami.
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Antwort #9 - 23.11.2012 um 15:13:23
 
Ich habe eine Frage zu den zwei verschiedenen Namen; wie sieht denn dann die Flugbuchung aus, auf welchen Namen läuft die?
Könnte es da nicht schon Probleme beim Check-in geben, wenn da zwei verschiedene Reisedokumente mit verschiedenen Namen vorgelegt werden?
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Antwort #10 - 23.11.2012 um 17:11:08
 
Niedersax schrieb am 23.11.2012 um 15:13:23:
Ich habe eine Frage zu den zwei verschiedenen Namen; wie sieht denn dann die Flugbuchung aus, auf welchen Namen läuft die?
Könnte es da nicht schon Probleme beim Check-in geben, wenn da zwei verschiedene Reisedokumente mit verschiedenen Namen vorgelegt werden?

würde ich nicht erwarten.
Man sollte halt beim Checkin den Pass verwenden, auf den die Buchung stattgefunden hat.
Nur die Einreise bzw. Ausreise soll mit den jeweils für das Land gültigen Dokumenten stattfinden ... für die Grenzbeamten, nicht für das Flugpersonal.
Ggf. wird das Flugpersonal noch checken müssen, ob die Einreise am Ziel möglich ist, aber dafür gibt es ja den zweiten Pass.
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Antwort #11 - 29.11.2012 um 14:37:59
 
Ja, wir haben nun erfahren, dass er mit dem deutschen Kinderpass in Mexiko einreisen darf ohne, dass wir den EPass beantragen müssen. Den braucht man wohl nur für Amerika, Thailand etc.
Aber bei der mexikanischen Botschaft haben wir nun doch den normalen Pass beantragt. Die Dame meinte, wir müßten es noch schaffen und sie hat es als besonders dringend laufen lassen. Aber ein normaler Pass wäre eben doch besser.
Zu dem Tickets, wir haben sein Ticket auf seinen Deutschen Namen beantragt. und müssen dann eben immer den jeweiligen Pass zeigen!
Aber daran hatte ich noch gar nicht gedacht! Griesgrämig Am Besten nehmen wir auch seine beiden Geburtsurkunden mit!!
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Antwort #12 - 29.11.2012 um 16:43:42
 
Yana schrieb am 29.11.2012 um 14:37:59:
Wir haben nun erfahren, dass er mit dem deutschen Kinderpass in Mexiko einreisen darf:
 

Quelle?

Das mexikanische Ministerio de Asuntos Exteriores y de la Cooperación gibt dazu eine andere Information:

'La legislación mexicana reconoce la doble nacionalidad, pero los viajeros que posean las nacionalidades alemana y mexicana deben portar en México, tanto en el momento de la entrada como de la salida del país, su pasaporte mexicano ya que, de conformidad con la legislación mexicana, en ese momento deben ostentar la nacionalidad mexicana e identificarse como tales.'


Das ist international so üblich. Euer Sohn dürfte ja auch nicht mit dem mexikanischen Reisepass in Deutschland ein- und ausreisen.

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Antwort #13 - 29.11.2012 um 20:57:37
 
Naja, er wird ja dann den Pass haben und die in der Botschaft hat gesagt, dass es dann im Notfall auch mit dem deutschen Pass und seiner mexikanischen Geburtsurkunde ausreichen würden!
Aber es hat sich ja zum Glück geklärt!
Aber er müßte doch mit seinem deutschen Pass als Urlauber einreisen dürfen? Genauso wie als Mexikaner als Urlauber in Deutschland. Ich hatte ja nur gedacht, dass Mexiko den einfachen Pass nicht anerkennen würde, weil es die USA auch nicht tut.
Aber zum Glück tun sie es und er bekommt noch seinen mexikanischen Pass bevor wir fahren. Also alles gut  Durchgedreht
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Antwort #14 - 29.11.2012 um 21:52:05
 
Yana schrieb am 29.11.2012 um 20:57:37:
Aber er müßte doch mit seinem deutschen Pass als Urlauber einreisen dürfen? Genauso wie als Mexikaner als Urlauber in Deutschland

nö, eigentlich nicht.
In D ist er Deutscher und nicht Mexikaner ... daher muss er als Deutscher mit deutschem PAss einreisen.

aber wo kein Kläger da kein Richter.
Aber findet sich ein Kläger, dann kann es Problemchen geben.
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