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Mögliche Verlust von Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 3.996 mal)
Maci
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Mögliche Verlust von Niederlassungserlaubnis
04.12.2012 um 08:10:50
 
Hallo zusammen,

Ich hoffe mal, dass jemand einen guten Tipp geben kann. Hier kurz meine Geschichte:

„Ich lebe seit 27 Jahren in Deutschland, bin 3 Jahre in der Schule damalige DDR, anschließend studiert und war ca. 17 berufstätig. Ich habe seit 12 Jahren unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (Niederlassungserlaubnis). Ich habe Februar 2012 meine Arbeitsstelle gekündigt, weil es mir ziemlich stress wurde und wie erwartet habe ich 3 Monate sperre von Arbeitsamt bekommen. Da dachte ich mir Mitte April 2012 ich fliege mal Kanada dort lebenden 2 Brüder zur besuchen. Während meine besuch hatte, meinen älteren Bruder und seine Frau schweren Autounfall und waren ziemlich verletzt. Sie lagen mehrere Monate im Krankenhaus. Sie haben zwei kleine Kinder zu Hause. Ich habe ganze zeit auf die Kinder und tue es immer noch.“

Jetzt wollte ich Mitte Januar 2013 nach Deutschland kommen. Da ruf ich ein bekannte in Deutschland an damit er mir paar Sachen erledigt. Da erzählt er mir eben bei, dass ich Deutschland nicht länger als 6 Monaten verlassen dürfte. Am Anfang dachte ich, das sei schlechter Scherz. Aber das stimmt wirklich. Ich hatte von diesem Gesetz keine Ahnung. Ich wollte nur meine Familie helfen und jetzt setze ich in der Scheiße. Deutschland ist meine Heimat und habe bis jetzt aus reiner Faulheit die Staatsangehörigkeit beantragt. Meine Tochter so lange nicht gesehen zu haben ist schon schlimm genug.

Bitte gib mir gut rat, wie ich als hinbiegen kann.

Danke in Voraus!!!
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maki
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Antwort #1 - 04.12.2012 um 08:20:35
 
Bist du verheiratet?
Welche Staatsangehörigkeit hat die Tochter (und eine eventuelle Ehefrau)?


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blue_angle1971
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Antwort #2 - 04.12.2012 um 14:10:39
 
Maci schrieb am 04.12.2012 um 08:10:50:
. Da ruf ich ein bekannte in Deutschland an damit er mir paar Sachen erledigt. Da erzählt er mir eben bei, dass ich Deutschland nicht länger als 6 Monaten verlassen dürfte. Am Anfang dachte ich, das sei schlechter Scherz. Aber das stimmt wirklich. Ich hatte von diesem Gesetz keine Ahnung. Ich wollte nur meine Familie helfen und jetzt setze ich in der Scheiße. Deutschland ist meine Heimat und habe bis jetzt aus reiner Faulheit die Staatsangehörigkeit beantragt. Meine Tochter so lange nicht gesehen zu haben ist schon schlimm genug.


Das stimmt schon. Wenn Du vorher gewußt hättest, dass Du länger als 6 Monate Deutschland verlässt, hättest Du besser vorher mit der ABH reden sollen, dann wäre es kein Problem gewesen. Somit ist jetzt Deine NE weg, aber Deine Einreise kann man nicht verhindern. Nur würdest Du dann wieder mit einer AE anfangen müßen. Ich gehn davon aus, dass Deine Tochter in Deutschland geboren wurde bzw ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Somit könntest Du problemlos wieder in Deutschland einreisen, müßtes aber mit großer Wahrscheinlichkeit, weil mir weitere Informationen über Dich, Deiner Frau und Tochter fehlen, mit einer AE wieder von Vorne anfangen.
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Muleta
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Antwort #3 - 04.12.2012 um 14:22:08
 
blue_angle1971 schrieb am 04.12.2012 um 14:10:39:
Somit ist jetzt Deine NE weg, aber Deine Einreise kann man nicht verhindern. Nur würdest Du dann wieder mit einer AE anfangen müßen.


die Einreise mit der erloschenen NE wäre aber eine Straftat und dann gäbe es auch nicht so ohne weiteres eine neue AE. Es müsste also erstmal ein neues Visum beantragt werden - und dafür käme es dann auch noch darauf an, *was* für eine NE bestanden hat. Eine NE 26 III wäre ja etwas anderes als eine NE 9.

Jedenfalls sollte man im Auge behalten:

Zitat:
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blue_angle1971 schrieb am 04.12.2012 um 14:10:39:
mit einer AE wieder von Vorne anfangen.


naja, wenn er jetzt zurück kommt und mittels Job auch der LU gesichert werden kann, dann könnte er in einem Jahr evtl. schon wieder eine NE haben, § 9 Abs. 4 AufenthG.
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blue_angle1971
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Antwort #4 - 04.12.2012 um 14:41:31
 
Muleta schrieb am 04.12.2012 um 14:22:08:
die Einreise mit der erloschenen NE wäre aber eine Straftat und dann gäbe es auch nicht so ohne weiteres eine neue AE. Es müsste also erstmal ein neues Visum beantragt werden - und dafür käme es dann auch noch darauf an, *was* für eine NE bestanden hat.


Natürlich hast Du recht. Leider hat der TS zu wenige Informationen über seine Tochter und Ehefrau mitgeteilt.
So ist natürlich auch ungewiss mit welcher NE er in Deutschland lebte. Er muss natürlich vorher ein nationales Visum beantragen, um dann eine AE beantragen und anschließend nach einem Jahr eine neue NE beantragen.
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Maci
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Antwort #5 - 04.12.2012 um 21:29:13
 
Hallo zusammen,
Ich bin seit 5 Jahren geschieden. Meine Tochter und Ex Frau sind deutsche. Ja, wir haben Gemeinsame sorge recht.
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Muleta
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Antwort #6 - 04.12.2012 um 21:39:04
 
Wenn Du Dein Kind regelmäßig gesehen hast (was bei einem ziemlich langen Auslandsaufenthalt auch schon mal bezweifelt werden könnte), dann beantrage ein Visum zum Familiennachzug zum deutschen Kind, § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG. 'was besseres wird's wohl in Deinem Fall nicht geben.
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Antwort #7 - 06.12.2012 um 06:49:09
 
Was meinen denn die anderen?
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blue_angle1971
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Antwort #8 - 06.12.2012 um 22:05:08
 
Maci schrieb am 06.12.2012 um 06:49:09:
Was meinen denn die anderen? 


Das was der Muleta meint. Eine bessere AE gibt es für Dich nicht.
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Maci
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Antwort #9 - 07.12.2012 um 06:22:38
 
Ich bedanke mich bei allem.
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