Maci schrieb am 04.12.2012 um 08:10:50:. Da ruf ich ein bekannte in Deutschland an damit er mir paar Sachen erledigt. Da erzählt er mir eben bei, dass ich Deutschland nicht länger als 6 Monaten verlassen dürfte. Am Anfang dachte ich, das sei schlechter Scherz. Aber das stimmt wirklich. Ich hatte von diesem Gesetz keine Ahnung. Ich wollte nur meine Familie helfen und jetzt setze ich in der Scheiße. Deutschland ist meine Heimat und habe bis jetzt aus reiner Faulheit die Staatsangehörigkeit beantragt. Meine Tochter so lange nicht gesehen zu haben ist schon schlimm genug.
Das stimmt schon. Wenn Du vorher gewußt hättest, dass Du länger als 6 Monate Deutschland verlässt, hättest Du besser vorher mit der
ABH reden sollen, dann wäre es kein Problem gewesen. Somit ist jetzt Deine
NE weg, aber Deine Einreise kann man nicht verhindern. Nur würdest Du dann wieder mit einer
AE anfangen müßen. Ich gehn davon aus, dass Deine Tochter in Deutschland geboren wurde bzw ein gemeinsames Sorgerecht besteht. Somit könntest Du problemlos wieder in Deutschland einreisen, müßtes aber mit großer Wahrscheinlichkeit, weil mir weitere Informationen über Dich, Deiner Frau und Tochter fehlen, mit einer
AE wieder von Vorne anfangen.