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Heirat in der Türkei (Gelesen: 5.488 mal)
carolink
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.11.2012 um 13:57:10
 
Liebe Experten:

Deutsche möchte Iraker in der Türkei heiraten. Sie ist ledig,  er geschieden.

Wie müßte ganz banal vorgegangen werden?

Schritt für Schritt

Wie könnte man einen gültigen Ehevertrag abschließen?


Danke schon im voraus.

LG
carolink
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 16.11.2012 um 20:02:07
 
carolink schrieb am 16.11.2012 um 13:57:10:
Deutsche möchte Iraker in der Türkei heiraten. Sie ist ledig,er geschieden.Wie müßte ganz banal vorgegangen werden?

Einfach bei dem infragekommenden Standesamt vorsprechen und nachfragen welche Bedingungen zu erfüllen sind und welche Dokumente beigebracht werden müssen.

carolink schrieb am 16.11.2012 um 13:57:10:
Wie könnte man einen gültigen Ehevertrag abschließen?

Beim Notar.
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carolink
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.11.2012 um 20:57:53
 
Danke Saxonius

auch für die erstmal banale Antwort.


Vielleicht war aber auch meine Frage zu einfach gestellt


Keine der beteiligten Personen kann türkisch- ein "gewisses" Problem.

Auch war /ist mir gar nicht so klar, ob diese Konstellation in der Türkei überhaupt ginge(keiner der Beteiligten wäre Türke). Nach weiterer Recherche scheint es nach einer Quelle aber durchaus möglich zu sein.., aber da ging es um Luxushochzeiten- nein, eine solche soll es nicht sein, es soll alles noch finanzierbar bleiben, eher im beschränkten Rahmen, wer weiß , was noch auf dem weiteren  Weg für Kosten entstehen. Gerichtskosten... Wenn nach allem noch Geld überbleibt, wird gerne nachträglich gefeiert werden (in Deutschland)

Im Moment wäre die Türkei halt der einzige Treffpunkt, wo zumindest  BEIDE Parteien hinkommen könnten- die Deutsche sehr leicht, der Iraker mit Schwierigkeiten.

Die nächsten Punkte: Familienzusammenführung usw. wurden erstmal im Punkteprogramm außer acht gelassen, wäre erst der nächste Punkt.

Es sollte nicht zu viel auf einmal gefragt werden.

Wie kann man das ganze ohne türkische Sprachkenntnissde regeln?
Englisch ginge natürlich, auch wenn beide  ein paar Englischprobleme haben: Geschriebene Texte werden ohne weiteres verstanden, Englisch selber sprechen und schreiben, na ja- reicht gut zur Verständigung(aber jursistische Sachverhalte?), gesprochenes Englisch verstehen- geht so.


Vielleicht kommen ja bei dieser Ergänzung noch ein paar Anregungen


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Saxonicus
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Antwort #3 - 17.11.2012 um 21:25:18
 
Ja warum wollt Ihr denn dann unbedingt in der Türkei heiraten, wenn Ihr gar keinen Bezug zu diesen Land habt ?

Bei entsprechender Vorbereitung besteht doch auch ohne weiteres die Möglichkeit mit einem Visum zur Eheschließung in Deutschland zu heiraten. Warum geht Ihr nicht diesen Weg ?
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carolink
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 17.11.2012 um 21:56:23
 
zu der Frage Saxonius,

Antwort dazu: weil wir uns Null Chancen ausrechnen, dafür ein Visum zu bekommen.

Es wurde doch schon ein einfaches Besuchsvisum abgelehnt( nicht wegen Einkommen, mangelnder Sicherheiten....., sondern ohne das)

Damals ging es noch nicht um Heirat o.ä- nur um einen ganz banalen Besuch.

Dann wird doch noch viel! mehr ein Heiratsvisum abgelehnt werden.

Wir glauben, daß da Fakten schaffen....... die günstigere Variante ist. Danach würde sogar das Grundgesetz mit reinspielen.

Außerdem ist es aufgrund der aktuellen Situation  kaum noch möglich im Land  einen offiziellen Weg zu gehen, über Botschaft........, es ist da einfach nur die Hölle los.

Auch dann ginge es wohl nur noch vom Ausland aus.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 17.11.2012 um 22:46:23
 
ohje so viele Missverständisse:

1) dass er damals kein Besuchsvisum bekommen hat ist klar, fehlende Rückkehrbereitschaft. Bei einem Heiratsvisum ist es so, dass eben diese Rückkehrbereitschaft nicht nachgewiesen werden muss, weil es sich um ein Visum für einen beabsichtigten Daueraufanthalt in Deutschland handelt.

2) auf das Heiratsvisum besteht in aller Regel der selbe Rechtsanspruch wie für das Ehegattennachzugsvisum. "Fakten schaffen" würde übrigens nicht helfen, wenn man an der Echtheit eurer Beziehung zweifeln würde (man würde auch ablehnen, wenn ihr bereits verheiratet seit). Es ist also nicht so, als ob ihr duch die Heirat in der TR irgendwelche Vorteile habt.

3) was den Papierkram angeht, da kannst du sicher sein, dass es genau der selbe Aufwand sein wird. Im übrigen solltest du damit rechnen, dass er ab Antragstellung in ca. 6-8 Monaten hier sein wird.

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carolink
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 18.11.2012 um 11:10:42
 
Danke Bayraquiano,

irgendwie komme ich mit der Logik nicht ganz mit.

Wenn beim Besuchsvisum die angeblich fehlende Rückkehrbereitschaft die Ursache gewesen sein soll (wir wissen tatsächliche  Begründung nicht) und jetzt ist die Rückkehrbereitschaft tatsächlich augenscheinlich nicht mehr gegeben, dann müßte doch jetzt bei einem Heiratsvisum erst Recht! eine Ablehnung kommen, wo schon in der Art des Visums das zumindest sehr stark impliziert ist.?? O.k. und es ist auch tatsächlich beabsichtigt. Smiley

Und was wäre, frage ich jetzt mal ganz bescheuert, mit "Echtheit der Beziehung" gemeint, wenn es eh egal ist, ob man verheiratet ist oder nicht.

LG
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 18.11.2012 um 11:37:56
 
carolink schrieb am 18.11.2012 um 11:10:42:
irgendwie komme ich mit der Logik nicht ganz mit.

weil du davon ausgehst, dass bei Besuchs- und Heiratsvisum die selben Kritieren erfüllt sein müssen. Das ist aber nicht der Fall.

carolink schrieb am 18.11.2012 um 11:10:42:
Und was wäre, frage ich jetzt mal ganz bescheuert, mit "Echtheit der Beziehung" gemeint, wenn es eh egal ist, ob man verheiratet ist oder nicht.

auf gut Deutsch: soll der wegen der Heirat mit dir ein Aufenthalt in Deutschland bekommen, den er so nie bekommen hätte oder wollt ihr tatsächlich eine eheliche Lebensgemeinschaft führen. Wenn die Behörden an letzterem Zweifeln ist es egal, ob ihr in der TR geheiratet habt oder in D heiraten wollt.
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Saxonicus
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Antwort #8 - 18.11.2012 um 11:49:21
 
carolink schrieb am 18.11.2012 um 11:10:42:
dann müßte doch jetzt bei einem Heiratsvisum erst Recht! eine Ablehnung kommen,

Bei einem Visum zur Eheschließung spielt doch eine Rückkehrbereitschaft dann keine Rolle mehr, wenn die eheliche Gemeinschaft ohnehin in Deutschland gelebt werden soll.

carolink schrieb am 18.11.2012 um 11:10:42:
Und was wäre, frage ich jetzt mal ganz bescheuert, mit "Echtheit der Beziehung" gemeint, wenn es eh egal ist, ob man verheiratet ist oder nicht.

Es könnte sich ja auch um eine Scheinehe handeln, die nur deshalb geschlossen wird, um für den Ausländer einen Aufenthalt in Deutschland zu erlangen.

Diese Fragen dürften jedoch bei der Vorbereitung zur Eheschließung geklärt werden und das Visum wird ohnehin erst dann erteilt, wenn etwaige Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Beziehung ausgeschlossen werden können und der Eheschließungstermin feststeht.

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carolink
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i4a rocks!


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Antwort #9 - 18.11.2012 um 14:22:11
 
So jetzt frage ich wieder ganz blöd:

Eine Ehe würde nicht geschlossen, wenn der betreffende Ausländer auch anders nach Deutschland kommen könnte.


Würde er anders nach Deutschland kommen können,würde man wohl erst mehrere Jahre probieren, ob ein Zusammenleben überhaupt auf Dauer!!!!!! klappt, dann vielleicht irgendwann mal heiraten, aber wohl erst nach mehreren JAHREN.
Zum Glück darf man ja ansonsten in Deutschland auch ohne Trauschein zusammenleben.

Aber so geht es halt nicht!!!!

Wäre das dann auch eine Scheinehe oder könnte ein Scheineheverdacht aufkommen, wenn das bekannt würde?

Deswegen ja auch der Ehevertrag (ist sowas u.U. auch schon ein Grund eine "Scheinehe" anzunehmen) , wobei der in der Tat wichtigere Punkt wäre der Erbvertrag. Das Vermögen der deutschen Partnerin soll dem anderen nicht letzendlich zufallen (oder nur als Vorerben)- letztendlich soll das Vermögen dem eigenen Nachwuchs zufallen. Mit durchaus moralischer Verpflichtung den Nachwuchs des anderen in Notlagen, aber auch nur dann, zu unterstützen.

Zugewinngemeinschaft , normale Rechtsform der Ehe in Deutschland, wäre ansonsten schon fair und o.k
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Bayraqiano
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Antwort #10 - 18.11.2012 um 14:30:24
 
carolink schrieb am 18.11.2012 um 14:22:11:
Wäre das dann auch eine Scheinehe oder könnte ein Scheineheverdacht aufkommen, wenn das bekannt würde?

Es ist keine "Scheinehe", wenn beide auch tatsächlich die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft beabsichtigen.
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Antwort #11 - 18.01.2013 um 17:36:36
 
Auch diesen Fall könnte die >>zyprische Variante<< evtl. beschleunigen.

Wobei ich nicht weiss ob das etwas bringt, wenn 2004/38/EC wegen der Inländerdiskriminierung (ein Ehepartner = "Deutsche in Deutschland") nicht zur Anwendung kommt?
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Antwort #12 - 18.01.2013 um 18:13:13
 
carolink schrieb am 18.11.2012 um 14:22:11:
Deswegen ja auch der Ehevertrag

damit dieser aber in D gültig ist, muss er vor einem (dt.) Notar geschlossen werden.
Wie wollt Ihr das machen, wenn Ihr in der Türkei heiraten wollt?
Gut, geht auch nach der Eheschliessung (sofern Ihr Euch dann immer noch über den Inhalt einig seid und beide unterschreibt)
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