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Voraussetzung (Gelesen: 1.586 mal)
eva2marija
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23.10.2012 um 23:47:46
 
Hallo an alle,

habe wieder mal ne Frage:

Wollte am Montag den Antrag zu Einbürgerung mit allen drum und dran abgeben. Alles lief problemlos bis zu der Arbeitsvertrag. Tja, der ist nunmal befristet (obwohl ich schon seit 4 jahre bei der gleiche Firma bin).
Und die Sachbearbeiterin sagte mir dass sie den Antrag ohne unbefristete Arbeitsvertrag  nicht zum bearbeitung annimmt. hä?

Und das ist das Problem.

Stimmt das?
Nach meine Frage ob ich das irgendwo ( Gesetzt, Paragraph...) nachlesen  kann, sagte sie dass das eine INTERNE SACHE ist. Bedeutet: Der unbefristete Arbeitsvertrag ist die voraussetzung/ Kriterien zur bearbeitung den Antrag.

Stimmt das?  Ich habe zwar super Job und kann, glaube ich, nie Arbeitslos sein ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.10.2012 um 23:51:39
 
Ach ja, Bayern und seine "internen Regelungen".

Tatsache ist, das im Gesetz nichts von Arbeitsverträgen und deren Gültigkeit steht. Es kommt lediglich darauf an, dass der Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert ist. Ganz einfach, und wird auch nicht durch irgendwelche Regelungen ausgehebelt.

eva2marija schrieb am 23.10.2012 um 23:47:46:
Der unbefristete Arbeitsvertrag ist die voraussetzung/ Kriterien zur bearbeitung den Antrag.

Die Voraussetzungen stehten in §10 StAG. Man - auch nicht Bayern - kann da keine neuen dazu dichten.
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Odysseus
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Antwort #2 - 24.10.2012 um 08:06:29
 
Die Sachbearbeiterin kann sich wegen des befristeten Arbeitsvertrages nicht weigern, den Antrag anzunehmen.

Geh nochmal hin und bestehe (freundlich) auf Annahme des Antrages. Weigert sie sich immer noch, dann reiche den Antrag mit den kopierten Unterlagen halt schriftlich - ggf. per Einschreiben - ein und bitte auch schriftlich um die Bankverbindung, damit Du ggf. einen Gebührenvorschuss überweisen kannst.
Bekommst Du dann nicht innerhalb weniger Wochen eine Eingangsbestätigung, fragst Du schriftlich nach.

Der Antrag muss angenommen und natürlich bearbeitet werden. Kommt von der EBH nichts, dann nochmals mit Fristsetzung auffordern.

Kann ja wohl nicht sein, dass die Bayern meinen, "interne Regelungen" einzuführen.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 24.10.2012 um 14:56:19
 
Wir hatten hier den gleichen Fall. Ebenfalls eine Verweigerung der Annahme des Antrages durch die EBH in Bayern aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages, mit Hilfe eines Anwaltes hat die EBH aber dann den Antrag annehmen müssen.
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Antwort #4 - 24.10.2012 um 15:02:51
 
Zitat:
Ebenfalls eine Verweigerung der Annahme des Antrages durch die EBH in Bayern aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrages, mit Hilfe eines Anwaltes hat die EBH aber dann den Antrag annehmen müssen.

Das war aber nett vom Betroffenen.

Eine Anzeige wegen Rechtsbeugung wäre auch eine Alternative gewesen...
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Odysseus
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Antwort #5 - 25.10.2012 um 11:05:09
 
Das Geld für den Anwalt kann man sich sparen; wenn der Antrag per Post eingegangen ist, muss er bearbeitet werden.
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