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hallo (Gelesen: 12.229 mal)
Themen Beschreibung: einbürgerrung
said82
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Staatsangehörigkeit: marokko
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06.03.2012 um 11:19:40
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Said , ich bin Marokkaner und lebe seit fast 10 Jahren in Deutschland. Ich habe 2 Kinder. Das eine ist unehelich und lebt mit seiner Mutter in Rheinland-Pfalz. Mein zweites lebt mit meiner Ehefrau (Polin) und mir in einem gemeinsamen Haushalt. Ich wollte einen Antrag auf Einbürgerung nach § 10 Einbürgerungsgesetz stellen, die zuständige Sachbearbeiterin weigert sich jedoch, meinen Einbürgerungsantrag anzunehmen mit der Begründung, dass ich nur einen befristeten Arbeitsvertrag vorzuweisen habe. Da ich seit dem 02.09.2011 angestellt bin (meine Probezeit ist also vorbei) mein Arbeitgeber mir jedoch erst nach 4 Jahren einen unbefristeten Arbeitsvertrag gibt, ist nun meine Frage: Darf eine Sachbearbeiterin dies so willkürlich entscheiden?
Sie sagte auch noch, dass ich hier in Deutschland zu wenig gearbeitet hätte. Sie kennt jedoch gar nicht meine Ausgangsposition. Ich hatte früher eine Arbeitsstelle, die ich jedoch leider wegen einiger psychischer Probleme aufgeben musste.
Es kann doch nicht sein, dass hier in diesem Rechtsstaat meine ganze Zukunft von dieser einen Sachbearbeiterin abhängt?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.03.2012 um 12:12:50
 
Zwei Fragen;

- In welchem Bundesland lebst du aktuell?
- Waren in den fast 10 Jahren in denen du bereits hier bist auch Studienzeiten dabei?

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said82
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Staatsangehörigkeit: marokko
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Antwort #2 - 06.03.2012 um 17:13:23
 
hey ich lieb in bayern nein ich war nicht student ich war mit ein deutsch frau verheiratet vlg
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.03.2012 um 17:26:03
 
Ok, da du nicht Student warst wird auch der gesamte Aufenthalt als gewöhnlich gelten und auf die geforderten acht Jahre bei einer Anspruchseinbürgerung angerechnet werden.

Ein befristeter Arbeitsvertrag ist kein Hindernis bei einer Anspruchseinbürgerung, es kommt lediglich darauf an, dass der LU ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert ist. Das ist bei dir offensichtlich der Fall.

Die zuständige SB darf die Antragsannahme nicht verweigern, am besten versuchst du es noch einmal (alle geforderten Dokumente einreichen). Falls sie sich immer noch weigert, solltest du mit dem Leiter der Behörde sprechen.
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said82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Staatsangehörigkeit: marokko
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Antwort #4 - 06.03.2012 um 17:33:53
 
Ich danke dir sehr herzlich für deine Antworten ...
sie meint das ich nachweisen dass ich 24 monat gearbeitet habe  oder warten bis ich mein arbeitsvertrag verlängert hat
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.03.2012 um 17:47:41
 
said82 schrieb am 06.03.2012 um 17:33:53:
sie meint das ich nachweisen dass ich 24 monat gearbeitet habe

Das wird aber im §10 Stag nicht gefordert.

said82 schrieb am 06.03.2012 um 17:33:53:
oder warten bis ich mein arbeitsvertrag verlängert hat 

Das auch nicht. Falls es möglich ist, könntest du dir zusätzlich eine Bescheinigung von deinem Arbeitgeber ausstellen lassen, in der steht, dass dein Vertrag auch weiterhin verlängert wird.
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said82
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Staatsangehörigkeit: marokko
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Antwort #6 - 06.03.2012 um 20:32:02
 
die Bescheinigung habe ich schön
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Odysseus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #7 - 07.03.2012 um 08:29:25
 
Das Verhalten der Sachbearbeiterin ist absolut untragbar.

Wenn Sie sich weiterhin weigert, den Antrag anzunehmen, kannst Du den natürlich auch per Post einreichen - die Antragstellung kann Dir nicht verweigert werden.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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said82
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
Staatsangehörigkeit: marokko
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Antwort #8 - 07.03.2012 um 16:12:49
 
Ich habe mich heute nochmal mit der Regierung von Oberbayern in Verbindung gesetzt und die teilten mir mit dass die Sachbearbeiterin vielleicht recht hat. Es kommt auf die Geschichten von früher an ob man hier in Deutschland viel gearbeitet hat oder nicht. Sie sagten sie wüssten nichts von meinem Fall und ich müsste nochmals mit meiner Sachbearbeiterin sprechen.
Ich habe die Sache nochmals mit der Leiterin der Einbüregerindgsbehrödere und für die Einbürgerung nach § 10 besprochen und die bräuchten einen unbefriseten Arbeitsvertrag.

Nach nochmaliger Aussage meiner Sachbearbeiterin kann Sie mir das leider nicht schriftlich mitteilen, weil ich muss die Voraussetzungen erfüllen. Ich habe sonst alle Voraussetzungen erfüllt:

ich habe die B1
den Oriertierungskurs
den Einbürgerungstest
das deutsche Zertifikat des deutschen Bundesamtes und ich bin nicht vorbestraft.
Vor ca. 5 Monaten wollte ich den Anrag abholen und meine Sachbearbeiterin sagte: Sie kann mir den Antrag nicht mitgeben, weil sie angeblich erst alles überprüfen müsste. Danach würde sie ihn mir per Post schicken. Ich habe leider 8 Wochen darauf warten müssen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #9 - 07.03.2012 um 16:18:13
 
Die Regierung von Oberbayern meinte, dass diese Sachbearbeiterin vielleicht Kosten sparen will. Ich bin selbst schon ganz ratlos und weiss wirklich nicht mehr weiter und auch nicht wo ich mich noch hinwenden kann damit mein Antrag endlich angenommen wird. Ich würde gerne auch rechltiche Hilfe durch einen Rechtsanwalt speziell für Einbürgerungsrecht in Anspruch nehmen jedoch weiss ich nicht welcher wirklich gut ist.



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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 07.03.2012 um 16:21:55
 
Ich sehe schon das nützt alles nichts.

Also sammel alle Unterlagen und schick sie per Einschreiben an die Behörde. Ich bin mal ehrlich auf die Entscheidung gespannt.

nichtzufassen
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Antwort #11 - 07.03.2012 um 16:22:33
 
said82 schrieb am 07.03.2012 um 16:12:49:
die teilten mir mit dass die Sachbearbeiterin vielleicht recht hat. 


said82 schrieb am 07.03.2012 um 16:12:49:
Nach nochmaliger Aussage meiner Sachbearbeiterin kann Sie mir das leider nicht schriftlich mitteilen, weil ich muss die Voraussetzungen erfüllen


Ich habe gerade Schnappatmung und mein Schreibtisch eine neue Bisswunde ... - das, was Du schreibst, ist derartig unglaublich ... - mir fehlen die Worte.

Reiche den Antrag formlos schriftlich per Post ein, unbedingt als Antrag auf Einbürgerung gemäß § 10 StAG. - Für den Fall der fortgesetzten Nichaushändigung der erforderlichen Formulare bzw. gar der Ablehnung verlange einen schriftlichen, begründeten Bescheid.

Bleibt zu hoffen, dass die Dame sich dann noch mal sehr genau überlegt, was sie tut. Tut sie nichts oder lehnt sie ab, gewinnst Du jede Klage.


=schweitzer=
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said82
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Einbürgerung
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Antwort #12 - 07.03.2012 um 16:41:36
 
Diese Sachbearbeiterin will mir nichts schriftliches aushändigen. Ich habe mich auch telefonisch mit verschiedenen RAs aus München in Verbindung gesetzt und manche sagten es würde schwer werden zu klagen, weil ich noch immer keinen unbefristeten Arbeitsvertrag habe und manche waren der Ansicht, dass es vielleicht erfolgsversprechend wäre. Da ich noch Schulden abzuzahlen habe und diese (Unterhaltsansprüche für meinen Sohn) per Dauerauftrag in 7 Monaten bezahlt haben werde sind die Anwälte nicht sicher ob es daran liegen kann dass mein Antrag nicht bewilligt wird.
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Antwort #13 - 07.03.2012 um 16:58:28
 
said82 schrieb am 07.03.2012 um 16:41:36:
Diese Sachbearbeiterin will mir nichts schriftliches aushändigen

Was brauchst du eigentlich von der EBH?

Den Antrag gibt es auch im Internet, siehe hier.

Dazu Kopien von deien drei Lohnabrechnungen, von deinem Pass, das B1-Zertifikat, den Einbürgerungstest und die Bescheinigung von deinem Arbeitgeber. Die Behörde wird sich dann bei dir melden wenn noch etwas benötigt wird.

said82 schrieb am 07.03.2012 um 16:41:36:
Unterhaltsansprüche für meinen Sohn

Ausstehende Unterhaltsansprüche sind zwar problematisch, da du aber gerade alles abzahlst sollte das die Einbürgerung nicht verhindern.
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Antwort #14 - 07.03.2012 um 17:01:56
 
said82 schrieb am 07.03.2012 um 16:41:36:
Da ich noch Schulden abzuzahlen habe und diese (Unterhaltsansprüche für meinen Sohn) per Dauerauftrag in 7 Monaten bezahlt haben werde sind die Anwälte nicht sicher ob es daran liegen kann dass mein Antrag nicht bewilligt wird.

Im § 10 heißt es:

3. den Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bestreiten kann oder deren Inanspruchnahme nicht zu vertreten hat,

Insofern sind die Bedenken der Anwälte durchaus nachvollziehbar.
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