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Visum zum Zwecke der Eheschließung - Kenia - Bearbeitungszeit (Gelesen: 3.573 mal)
Noahpapa
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13.10.2012 um 23:03:24
 
Hallo Fachleute des Forums, hallo Keniafachleute,
ich habe eine Frage zum Visum zwecks Eheschließung mit einer kenianischen Staatsbürgerin.
Da ich einem Freund von diesem Forum erzählte und ich ihm nicht wirklich weiterhelfen konnte, bat er mich seine Fragen vorzubringen hier nun die Fakten:
Er ist lediger Deutscher Staatsbürger 48 Jahre alt und seine Verlobte ist eine 42 Jahre alte Kenianerin, die seit 10 Jahren mit 2 Kindern (12 + 17) verwitwet ist. Bereits Schengen erfahren und ebenfalls mehrere Jahre wohnhaft in UK.

Gemäß der Aufstellung seines zuständigen Standesamtes hat er alle notwendigen Unterlagen von ihm und ihr nebst der Übersetzungen im Mai d.J. dort abgegeben.
Die Verlobte hat im Juni d.J. das A 1 Zertifikat abgelegt und am 28.06.12 einen Visum Antrag § 45 Nr.4 AufenthaltV Kat D 60,-€  beantragt und bezahlt.
Eine Woche vorher ist  der zukünftige Bräutigam über das Standesamt aufgefordert worden 600,-€ für die Vertrauensanwaltliche Überprüfung der Dokumente seiner Verlobten zu zahlen.
Dieses hat er unverzüglich erledigt. (Ich hatte ihm von Ghana berichtet und das dieser Betrag doch schon relativ hoch ist). 
Die Verlobte lebt in der Hauptstadt und all Ihre Dokumente wurden eben dort auch ausgestellt. Eine Verpflichtungserklärung seinerseits liegt ebenfalls beim Ausländeramt vor.

Anfang September hat er beim Standesamt angefragt ob es schon Neuigkeiten gibt, seine Verlobte hatte zeitgleich 3 Emails und diverse Versuche per Telefon unternommen um die Deutsche Botschaft in Nairobi zu erreichen. Alles ohne Erfolg.  Ärgerlich
Seit dem Visumantrag ist die Verlobte auch ohne Reisepass, da die Botschaft diesen mit der Beantragung des Visums einbehalten hatte.

Jetzt hat das Standesamt ihm mitgeteilt, dass die Botschaft nach nunmehr 14 Tagen  Schockiert/Erstaunt geantwortet hat und keine Angaben über die erwartende Bearbeitungszeit geben kann.

Wow, das halte ich schon für eine übermäßig lange Bearbeitungszeit (zum Vergleich in Ghana hatte ich die Berichte des VA innerhalb einer Woche auf dem Schreibtisch, wenn es sich um Überprüfungen in der Hauptstadt handelte – innerhalb des Landes mit Reisen des VA etwa zwischen 2 – 6 Wochen)
Das Problem ist jetzt so, dass das Impediment of Marriage (wie alle anderen herbeigeschaften Dokumente von beiden) nur 6 Monate gültig sind. Diese 6 Monate sind aber bald abgelaufen.

Müssen die beiden etwa nach Ablauf der 6 Monate wieder die Dokumente organisieren und nochmals Geld ausgeben (Dokumente, DHL, Übersetzungen ....)?

Wenn das Visum bereits am 28.06.12 beantragt und bezahlt wurde – hätte dann nicht bis spätestens Ende September (3 Monatsfrist) eine Entscheidung ergangen sein ?

Was ist für die weitere Vorgehensweise anzuraten?

Danke und ein schönes Wochenende allen.
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Antwort #1 - 14.10.2012 um 00:22:49
 
Noahpapa schrieb am 13.10.2012 um 23:03:24:
Wenn das Visum bereits am 28.06.12 beantragt und bezahlt wurde – hätte dann nicht bis spätestens Ende September (3 Monatsfrist) eine Entscheidung ergangen sein ?

Herr Ex-Kollege (richtig laut Signatur?) - diese Frage wundert mich von einem Kollegen.

Wenn es Prozeduren gibt, die unabdingbar sind, auf die weder ABH noch AV Einfluß haben, dann ist eine Dreimonatsfrist nicht immer einzuhalten. (Im Sinne von: Das funktioniert nicht immer.)
Gleiches gilt für zu ermittelnde Sachverhalte.

Wenn der Vertrauensanwalt in einem Land meist fix durch ist, heißt das leider gar nichts für den Vertrauensanwalt in einem anderen.
Und für den Einzelfall heißt das gar überhaupt nichts.

Selbstverständlich kann man immer nach drei Monaten eine Entscheidung treffen.
Wenn allerdings die Voraussetzungen für eine positive Entscheidung nicht vorliegen, kann der Antrag nur abgelehnt werden.

Noahpapa schrieb am 13.10.2012 um 23:03:24:
Was ist für die weitere Vorgehensweise anzuraten? 

Zunächst grundsätzlich Warten.

Warten auf den Zeitpunkt, zu dem hoffentlich die Voraussetzungen für eine positive Entscheidung gegeben sind.

Erst wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, daß tatsächlich irgendwer den Antrag ohne Grund liegenläßt oder sonst irgendwas schief läuft, können Aktivitäten sinnvoll sein.
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Antwort #2 - 14.10.2012 um 09:16:05
 
Noahpapa schrieb am 13.10.2012 um 23:03:24:
Wenn das Visum bereits am 28.06.12 beantragt und bezahlt wurde – hätte dann nicht bis spätestens Ende September (3 Monatsfrist) eine Entscheidung ergangen sein ?

Als Konsulatsmitarbeiter müßte Dir doch hinlänglich bekannt sein, daß das Konsulat kaum Einfluß auf das Arbeitstempo der Vertrauensanwälte hat. Wer weiß schon, welche Aktenbündel beim Vertrauensanwalt der Bearbeitung harren, welche der VA nach und nach abarbeiten muß. Da geht es eben der Reihe nach und seitens des Konsulats gibt es da wenig oder kaum Möglichkeiten zur Beschleunigung, aber das müßtest Du doch auf Grund Deiner Tätigkeit eigentlich wissen.
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Antwort #3 - 14.10.2012 um 13:00:20
 
Noahpapa schrieb am 13.10.2012 um 23:03:24:
Eine Woche vorher istder zukünftige Bräutigam über das Standesamt aufgefordert worden 600,-€ für die Vertrauensanwaltliche Überprüfung der Dokumente seiner Verlobten zu zahlen. Dieses hat er unverzüglich erledigt. (Ich hatte ihm von Ghana berichtet und das dieser Betrag doch schon relativ hoch ist).Die Verlobte lebt in der Hauptstadt und all Ihre Dokumente wurden eben dort auch ausgestellt.



Hier gibt es ein aktuelles Merkblatt mit Übersicht der Kosten für die Urkundenprüfung der Botschaft in Kenia.

http://www.nairobi.diplo.de/contentblob/3690942/Daten/2722617/d_RK_urkunde_de.pd...

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Noahpapa
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Antwort #4 - 14.10.2012 um 15:23:42
 
Danke Petersburger - dank Saxonicus,
ich bin wahrscheinlich verwöhnt vom "schnellen Ghana" Smiley
Aber mal zum eigentlichen Punkt, wir haben die Antragsteller immer erst zum SV Antrag gebeten wenn wir "Land" gesehen haben. Das hat dann die Zeit zwischen Antrag und tatsächlicher Abreise überschaubar gemacht.
Aber andere Länder andere Sitten Zwinkernd
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Antwort #5 - 14.10.2012 um 16:43:37
 
Noahpapa schrieb am 14.10.2012 um 15:23:42:
wir haben die Antragsteller immer erst zum SV Antrag gebeten wenn wir "Land" gesehen haben.

Auf welcher Grundlage wurden denn dann Überprüfungen begonnen?
Wurden die separat beantragt bzw. in Auftrag gegeben?

Das führt dann zwar zu einer Entlastung in der Visastelle - im eigentlichen Visumvorgang - aber für den Antragsteller auch nicht zu Zeitgewinn. Bei Terminierungsvorlauf für nationale Visa eher noch zu einem Verlust.


Ist aber vielleicht keine schlechte Idee:
Wenn man auf solche Weise Dokumenten- und Sicherheitsüberprüfungen aus dem Visumverfahren herausnimmt, hat man (im Vergleich zu heute) feinste Statistiken über die durchschnittliche Bearbeitungsdauer. fluecht


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