Hallo Fachleute des Forums, hallo Keniafachleute,
ich habe eine Frage zum Visum zwecks Eheschließung mit einer kenianischen Staatsbürgerin.
Da ich einem Freund von diesem Forum erzählte und ich ihm nicht wirklich weiterhelfen konnte, bat er mich seine Fragen vorzubringen hier nun die Fakten:
Er ist lediger Deutscher Staatsbürger 48 Jahre alt und seine Verlobte ist eine 42 Jahre alte Kenianerin, die seit 10 Jahren mit 2 Kindern (12 + 17) verwitwet ist. Bereits Schengen erfahren und ebenfalls mehrere Jahre wohnhaft in UK.
Gemäß der Aufstellung seines zuständigen Standesamtes hat er alle notwendigen Unterlagen von ihm und ihr nebst der Übersetzungen im Mai d.J. dort abgegeben.
Die Verlobte hat im Juni d.J. das A 1 Zertifikat abgelegt und am 28.06.12 einen Visum Antrag § 45 Nr.4 AufenthaltV Kat D 60,-€ beantragt und bezahlt.
Eine Woche vorher ist der zukünftige Bräutigam über das Standesamt aufgefordert worden 600,-€ für die Vertrauensanwaltliche Überprüfung der Dokumente seiner Verlobten zu zahlen.
Dieses hat er unverzüglich erledigt. (Ich hatte ihm von Ghana berichtet und das dieser Betrag doch schon relativ hoch ist).
Die Verlobte lebt in der Hauptstadt und all Ihre Dokumente wurden eben dort auch ausgestellt. Eine Verpflichtungserklärung seinerseits liegt ebenfalls beim Ausländeramt vor.
Anfang September hat er beim Standesamt angefragt ob es schon Neuigkeiten gibt, seine Verlobte hatte zeitgleich 3 Emails und diverse Versuche per Telefon unternommen um die Deutsche Botschaft in Nairobi zu erreichen. Alles ohne Erfolg.
Seit dem Visumantrag ist die Verlobte auch ohne Reisepass, da die Botschaft diesen mit der Beantragung des Visums einbehalten hatte.
Jetzt hat das Standesamt ihm mitgeteilt, dass die Botschaft nach nunmehr 14 Tagen
geantwortet hat und keine Angaben über die erwartende Bearbeitungszeit geben kann.
Wow, das halte ich schon für eine übermäßig lange Bearbeitungszeit (zum Vergleich in Ghana hatte ich die Berichte des VA innerhalb einer Woche auf dem Schreibtisch, wenn es sich um Überprüfungen in der Hauptstadt handelte – innerhalb des Landes mit Reisen des VA etwa zwischen 2 – 6 Wochen)
Das Problem ist jetzt so, dass das Impediment of Marriage (wie alle anderen herbeigeschaften Dokumente von beiden) nur 6 Monate gültig sind. Diese 6 Monate sind aber bald abgelaufen.
Müssen die beiden etwa nach Ablauf der 6 Monate wieder die Dokumente organisieren und nochmals Geld ausgeben (Dokumente, DHL, Übersetzungen ....)?
Wenn das Visum bereits am 28.06.12 beantragt und bezahlt wurde – hätte dann nicht bis spätestens Ende September (3 Monatsfrist) eine Entscheidung ergangen sein ?
Was ist für die weitere Vorgehensweise anzuraten?
Danke und ein schönes Wochenende allen.