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Asyl beantragen für politischen Flüchtling (Gelesen: 1.707 mal)
Meral1506
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Asyl beantragen für politischen Flüchtling
12.10.2012 um 10:44:31
 
Hallo zusammen,

zunächst einmal.. bin neu hier bzw. war das letzte Mal als Fragesteller vor 4 Jahren aktiv.. muss mich wieder reinfinden Smiley

Folgendes: Mein Schwager, der in der Türkei als Gewerkschaftler aktiv ist und sich im legalen Rahmen in der links gerichteten Szene bewegt, hat aufgrund seiner Beteiligung an Demonstrationen und seiner Gesinnung jetzt mächtig Probleme. Die türkische Polizei hat FALSCHE Beweise gegen Ihn gesammelt z.B. illegale Aktivitäten in der linken Szene, Anwerbung von anderen d.h. Volksverhetzung woraufhin das Gericht entschieden hat dass er 9 Jahre!! inhaftiert werden soll.

Mein Schwager ist seit Urteilsverkündung untergetaucht. Das Verfahren ist in der Türkei z.Zt. in Berufung mit unklarem Ende.

Meine Frage ist jetzt bzw. Fragen Zwinkernd kann mein Schwager als politischer Flüchtling nach Deutschland einreisen obwohl er aus der Türkei nicht ausreisen darf und ein Haftbefehl besteht?
Dürfen wir von hier aus für Ihn Asyl beantragen?
Kurzum.. was können wir überhaupt für Ihn tun???

Gruß
Meral
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schweitzer
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Antwort #1 - 12.10.2012 um 11:03:11
 
Die Möglichkeit, dass ihr für ihn hier einen Asylantrag stellt, besteht nicht.

Das kann/müsste er selbst tun -

Lies dazu mal
diesen Beitrag
- vor allem den letzten Absatz darin. Das umreißt die einzige "Möglichkeit". (Blaues bitte anklicken!)

Ob es dann in Deutschland für eine Flüchtlingsanerkennung, bzw. die Gewährung eines humanitären Bleiberechts tatsächlich reicht, wäre dann nochmal eine andere Sache. - Ich denke, das sollte von Beginn an  von einem guten, mit der Asylrechtsmaterie vertrauten Anwalt begleitet werden.

Aber dazu müsste Euer Schwager erstmal hier sein ...


=schweitzer=

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Vinzent2m
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Antwort #2 - 12.10.2012 um 11:09:18
 
Meral1506 schrieb am 12.10.2012 um 10:44:31:
obwohl er aus der Türkei nicht ausreisen darf und ein Haftbefehl besteht?

Dies könnte ein Problem werden, wenn der Asylantrag (so gestellt) abgelehnt wird und er Deutschland verlassen müsste.
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Meral1506
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Antwort #3 - 12.10.2012 um 11:36:09
 
Hmm.. hab verstanden  Griesgrämig .. vielen Dank für die Antworten
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