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Flüchtling (politisch?!?) aus Afghanistan (Gelesen: 3.484 mal)
Ocean
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Kabul, Afghanistan
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14.06.2012 um 21:05:47
 
Hallo ihr Lieben,

meine Frau (Afghanin) und ich (Deutscher) leben in Deutschland (meine Frau mit Aufenthaltstitel, noch keine deutsche Staatsbürgerschaft). Ihre Eltern in Afghanistan. Ihr Vater war bis zur letzten Wahlperiode im afghanischen Parliament. Nun bekommt er regelmäßig "Nightletters" und Telefonanrufe. Er wird massiv von den Taliban bedroht, die sich die immer schlechter werdenden Sicherheitslage zu Nutze machen.

Unabhängig davon kommen die Eltern kaum noch alleine zurecht. Dem Vater geht es gesundheitlich schlechter. Meine Frau (als die älteste Tochter hat nun die Pflicht sich um die Eltern zu kümmern.

Fragen:
1.) Könnten die Eltern als Flüchtlinge nach Deutschland kommen weil deren Sicherheit in AFG gefährdet ist?

2.) Falls ja, wer wäre der richtige Ansprechpartner? Kann jemand aus Erfahrung eine Einschätzung geben (auch ohne Glaskugel Zwinkernd?

3.) Gäbe es irgendeine Möglichkeit die Eltern mit privaten Mitteln nach D zu holen?

Die Eltern wollten bis jetzt ihre Heimat nicht verlassen, aber aufgrund der neuen Situation gibt es wohl keine andere Möglichkeit.

Vielen Dank für Eure Hilfe & Antworten!
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Bayraqiano
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Antwort #1 - 14.06.2012 um 21:24:51
 
Ocean schrieb am 14.06.2012 um 21:05:47:
Könnten die Eltern als Flüchtlinge nach Deutschland kommen weil deren Sicherheit in AFG gefährdet ist?

Nur über einen Asylantrag, und den können sie nur hier im Bundesgebiet stellen. Spezielle Visa für so etwas gibt es nicht.

Erfolgsaussichten eines Asylantrages unbekannt.

Ocean schrieb am 14.06.2012 um 21:05:47:
Gäbe es irgendeine Möglichkeit die Eltern mit privaten Mitteln nach D zu holen?

Theoretisch schon, wenn ein sog. Härtefall vorliegt. Ihr solltet beachten, dass dann aber der komplette LU - dazu gehört auch die Krankenversicherung - gesichert sein muss. Bei zwei älteren Personen kostet dann alleine eine PKV ca. 1300 Euro im Monat (und dazu kommen noch die anderen Kosten). Und das Visum wird auch nicht so einfach gegeben. Lies dir dazu auch diese Antwort durch.
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Muleta
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Antwort #2 - 14.06.2012 um 21:30:07
 
Ocean schrieb am 14.06.2012 um 21:05:47:
3.) Gäbe es irgendeine Möglichkeit die Eltern mit privaten Mitteln nach D zu holen?


s. auch http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1339612108/9#9 und die dort genannte Rechtsprechung.

Für die geforderte Härte wäre es aber erforderlich, dass die beiden ohne bzw. auch mit gegenseitiger Unterstützung nicht mehr zurechtkommen.

Visa zum Zweck der Asylantragstellung gibt es nicht.
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Ocean
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Antwort #3 - 14.06.2012 um 21:36:58
 
Vielen Dank für Eure schnelle Antworten.

Also müssten sie theoretisch über ein Besuchsvisum nach D kommen um dann hier den Asylantrag zu stellen?!?

Habe inwzischen gelesen, dass für Afghanische Staatsbürger die Chancen gar nicht so schlecht sein sollen.
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Muleta
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Antwort #4 - 14.06.2012 um 22:07:25
 
Ocean schrieb am 14.06.2012 um 21:36:58:
Also müssten sie theoretisch über ein Besuchsvisum nach D kommen um dann hier den Asylantrag zu stellen?!?


sie werden schon kein Besuchsvisum bekommen, denn das setzt ja eine Rückkehrwilligkeit voraus, welche nicht vorliegt. Außerdem benötigen sie für ein Visum eine Verpflichtungserklärung eines Einladers - und das bedeutet, dass die Kosten des gesamten Lebensunterhalts während des Asylverfahrens (was durchaus Monate oder ggf. Jahre dauern kann) vom Verpflichtungsgeber getragen werden müssen. Und zwar auch die medizinischen Kosten, da in diesem Fall keine Krankenversicherung zu bekommen sein wird. Lesenswert ist diesbzgl. OVG Lüneburg 7. Senat, Urteil vom 20.07.2005, 7 LB 182/02, s. http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc...
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Antwort #5 - 15.06.2012 um 06:11:21
 
Vielen Dank Muleta!

Bleibt die Frage wie und wo sie denn dann einen Asylantrag stellen können? Smiley
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Muleta
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Antwort #6 - 15.06.2012 um 08:23:36
 
Ocean schrieb am 15.06.2012 um 06:11:21:
Bleibt die Frage wie und wo sie denn dann einen Asylantrag stellen können?


wenn das bis jetzt nicht klar geworden ist, dann wird es etwas heikel:

Das Asylrecht vermittelt den Betroffenen kein Recht auf Auswanderung in ein Land ihrer Wahl und vorbei an allen Steuerungsinstrumenten des Ziellandes. So läuft das nicht.

Das Asylrecht (im weitesten Sinne) bietet jenen Schutz, welche eine Flucht hinter sich haben; wer es -auf welchem Wege auch immer- erstmal bis nach Deutschland geschafft hatte, dem sollte hier die Möglichkeit eines Asylverfahrens gegeben werden. Im Zuge der gemeinsamen Behandlung dieser Thematik in der EU, hat sich die Zuständigkeitsregelung dann nochmal verändert und so kann in der Regel nur in dem Unionsstaat ein Asylantrag gestellt werden, den der Flüchtling als erstes erreichte (wie ich schon sagte: das Asylland kann sich der Flüchtling nicht frei auswählen), womit Deutschland dann wegen kaum vorhandener Außengrenzen (nur See und Luft) eigentlich gar keine Asylsuchenden mehr haben sollte - naja, soviel zur Theorie. Und um den letztlich unerwünschten Strom an Asylsuchenden einzudämmen ohne das grundsätzliche Recht auf Asyl abzuschaffen, arbeitet die Union intensiv daran, den Betroffenen bereits den Weg nach Europa unmöglich zu machen (die Zustände im Mittelmeer-Raum waren ja schon öfter in der Presse zu lesen, Stichwort Frontex). Andere EU-Länder versuchen es zur Abschreckung auch mit Nichtbearbeitung von Anträgen und Streichung von Sozialleistungen (vgl. die Rechtsprechung zu Dublin II in Bezug auf Griechenland und Italien).

Und das Fazit: einen Asylantrag in Deutschland stellen kann nur, wer es schafft, "illegal" nach Deutschland zu kommen und ihm der Reiseweg durch konkrete andere Unionsländer nicht nachgewiesen werden kann (oder eben, wer bereits aus anderen Gründen in Deutschland ist). "Illegal" setze ich bewusst in Anführungszeichen, weil die Einreise ohne Pass und Visum zum Zwecke der Asylantragstellung entgegen der verbreitetenden Ansicht keine Straftat darstellt, sondern bereits durch das Flüchtlingsrecht legalisiert wird. Praktisch alle Asylsuchenden in D haben sich hierzu der Hilfe von Schleppern und Schleusern bedient (heute Kriminelle; früher hießen solche Leute Fluchthelfer und waren durchaus angesehene Leute...)

Einen "ordentlichen" Weg zum Asylantrag in Deutschland gibt es hingegen (gar) nicht.
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