Ocean schrieb am 15.06.2012 um 06:11:21:Bleibt die Frage wie und wo sie denn dann einen Asylantrag stellen können?
wenn das bis jetzt nicht klar geworden ist, dann wird es etwas heikel:
Das Asylrecht vermittelt den Betroffenen kein Recht auf Auswanderung in ein Land ihrer Wahl und vorbei an allen Steuerungsinstrumenten des Ziellandes. So läuft das nicht.
Das Asylrecht (im weitesten Sinne) bietet jenen Schutz, welche eine Flucht hinter sich haben; wer es -auf welchem Wege auch immer- erstmal bis nach Deutschland geschafft hatte, dem sollte hier die Möglichkeit eines Asylverfahrens gegeben werden. Im Zuge der gemeinsamen Behandlung dieser Thematik in der EU, hat sich die Zuständigkeitsregelung dann nochmal verändert und so kann in der Regel nur in dem Unionsstaat ein Asylantrag gestellt werden, den der Flüchtling als erstes erreichte (wie ich schon sagte: das Asylland kann sich der Flüchtling nicht frei auswählen), womit Deutschland dann wegen kaum vorhandener Außengrenzen (nur See und Luft) eigentlich gar keine Asylsuchenden mehr haben sollte - naja, soviel zur Theorie. Und um den letztlich unerwünschten Strom an Asylsuchenden einzudämmen ohne das grundsätzliche Recht auf Asyl abzuschaffen, arbeitet die Union intensiv daran, den Betroffenen bereits den Weg nach Europa unmöglich zu machen (die Zustände im Mittelmeer-Raum waren ja schon öfter in der Presse zu lesen, Stichwort Frontex). Andere EU-Länder versuchen es zur Abschreckung auch mit Nichtbearbeitung von Anträgen und Streichung von Sozialleistungen (vgl. die Rechtsprechung zu Dublin II in Bezug auf Griechenland und Italien).
Und das Fazit: einen Asylantrag in Deutschland stellen kann nur, wer es schafft, "illegal" nach Deutschland zu kommen und ihm der Reiseweg durch konkrete andere Unionsländer nicht nachgewiesen werden kann (oder eben, wer bereits aus
anderen Gründen in Deutschland ist). "Illegal" setze ich bewusst in Anführungszeichen, weil die Einreise ohne Pass und Visum zum Zwecke der Asylantragstellung entgegen der verbreitetenden Ansicht
keine Straftat darstellt, sondern bereits durch das Flüchtlingsrecht legalisiert wird. Praktisch alle Asylsuchenden in D haben sich hierzu der Hilfe von Schleppern und Schleusern bedient (heute Kriminelle; früher hießen solche Leute Fluchthelfer und waren durchaus angesehene Leute...)
Einen "ordentlichen" Weg zum Asylantrag in Deutschland gibt es hingegen (gar) nicht.