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FZF für Philippinische Freundin mit Italienischen Kind ? (Gelesen: 1.507 mal)
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i4a rocks!


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Frankfurt, Hessen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Italienisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF für Philippinische Freundin mit Italienischen Kind ?
21.09.2012 um 23:22:18
 
Hallo,

Ich bin Italienischer Staatsbürger und lebe in Deutschland (ich bin hier geboren und aufgewachsen). Ich habe eine Philippinische Freundin (sie war schon ein mehrmals zu Besuch) mit der ich nun ein gemeinsames Kind habe (in den Philippinen geboren).

Mein Kind hat durch meine Vaterschafterkennung die Italienische Staatsbürgerschaft erhalten.

Nun mein Problem.. meine Freundin ist in den Philippinen noch verheiratet (Annulmet läuft) und ich versuche zu verstehen ob...

a) Ich ein FZF Visum für sie beantragen kann.
b) Ich unabhängig davon mein Kind beim Einwohnermeldeamt anmelden kann solange sie hier ist. Grund ist die Krankenversicherung

Beide sind momentan hier zu Besuch (meine Freundin mit Schengen Visa) aber mir ist bewusst das ich das FZF Visum bei der Deutschen Botschaft in Manila beantragen sollte/muss.

Vielen Danke für die Hilfe..
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.09.2012 um 00:13:39
 
Da das Kind EU-Bürger ist - sofern das italienische Recht eine solche Vaterschaftanerkennung trotz bestehender Ehe anerkennt-, sich deine Partnerin um das Kind kümmert und keine Sozialleistungen bezogen werden, gilt hier ein Fall nach EuGH "Chen".

Die Anwendungshinweise zum FreizügG (Punkt 3.2.2.2) sind da auch eindeutig.

Zitat:
Ausnahmsweise kann aus § 3 Absatz 2 Nummer 2
auch dann ein Aufenthaltsrecht abgeleitet werden,
wenn nicht der EU-Bürger seinem Verwandten
den Unterhalt gewährt, sondern es sich umgekehrt
verhält. Dies ist der Fall, wenn es sich bei dem EUBürger
um einen freizügigkeitsberechtigten Minderjährigen
handelt, der von einem drittstaatsangehörigen
Elternteil tatsächlich betreut wird, diese
Betreuung erforderlich ist und keine öffentlichen
Mittel in Anspruch genommen werden (vgl.
EuGH,Urteil vom19. Oktober 2004, Rs. C-200/02
– Zu/Chen, Rn. 42 ff.).


Die Mutter des Kindes hätte also Anspruch auf eine Aufenthaltskarte nach dem FreizügG/EU. Schwierig wirds beim Thema KV (da habe ich ehrlichgesagt keine Ahnung wie sich das regeln lässt).

Das sich Frau und Kind bereits im Bundesgebiet aufhalten, können sie die entsprechenden Anträge auch hier stellen. Eine Ausreise und ein weiteres Visumsverfahren sind wohl nicht mehr zu verlangen.

Natürlich bleibt der Knackpunkt der Geschichte der Erwerb der italienischen Sta. wenn die Mutter noch rechtskräftig verheiratet ist.
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« Zuletzt geändert: 22.09.2012 um 00:28:54 von N/V »  
 
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 22.09.2012 um 19:03:09
 
913 schrieb am 21.09.2012 um 23:22:18:
Beide sind momentan hier zu Besuch (meine Freundin mit Schengen Visa) aber mir ist bewusst das ich das FZF Visum bei der Deutschen Botschaft in Manila beantragen sollte/muss.


Nein musst du nicht, aufgrund der EU-Freizügigkeit hast du und damit dein Kind unmittelbares Aufenthaltsrecht für Deutschland. Für das Kind musst du nur eine Freizügigkeitsbescheinigung beantragen. Das Kind würde unmittelbar mit Aufenthalt (Meldeamt) in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse fallen, wenn du gesetzlich Versichert bist. Das musst du natürlich der KV melden.

Die Mutter kann direkt nach der Meldung auf dem Meldeamt eine Aufenthaltskarte beantragen.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Italienisch
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Antwort #3 - 22.09.2012 um 21:24:55
 
Super das klingt sehr positiv. Werde am Montag zum Einwohnermeldeamt bzw. zur Ausländerbehörde gehen und berichten was rausgekommen ist.
Vielen Dank für sie schnellen Antworten.
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