Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Ehegattennachzug ohne Job/Wohnung (Gelesen: 1.396 mal)
crazybanana
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug ohne Job/Wohnung
21.09.2012 um 00:18:21
 
Liebes Forum,

erstmal vielen Dank an alle für die Schaffung und den Unterhalt einer solch hilfreichen Plattform. Grossen Respekt!

Nun zu meinem Anliegen:
ich bin seit nunmehr 3,5 Jahren mit einer Nicaraguanerin verheiratet. Kurz nach unserer Hochzeit war der eigentliche Plan in Deutschland zu leben. Damals ist unser Visumantrag auf Ehegattennachzug an den Sprachnachweisen gescheitert. Da ich aber zur selben Zeit eine Arbeit in Nicaragua gefunden hatte, hatte diese Tatsache keine grössere Wichtigkeit mehr.

Nun 3,5 Jahre später planen wir nun doch in Deutschland leben zu wollen. Den Sprachnachweis A1 hat meine Frau mittlerweile erfolgreich abgelegt. Wie alle Ehepartner in vergleichbarer Situation wollen wir natürlich so wenig Zeit wie möglich getrennt bleiben, so dass wir vorhaben bereits jetzt, also ca. 6 Monate vor meiner geplanten Rúckreise, die Sache mit dem Visum anzugehen. Meine Frage ist nun, wie würdet ihr jetzt vorgehen? Das Problem was ich sehe ist, dass ich ja noch keinen Job und auch keine Wohnung in Deutschland habe. Wir würden anfangs auch erstmal bei meiner Mutter unterkommen, die über ausreichend Wohnraum und auch über ausreichend Einkommen verfügt. Sie würde für meine Frau auch eine Verpflichtungerklärung abgeben. Denkt ihr, dass ich erstmal so vorgehen könnte? Ich gehe aufgrund meines Alters und meiner Qualifikation davon aus, nach meiner Rúckkehr schnell eine Arbeit zu finden. Es wäre also erstmal nur deswegen, um Zeit beim Antragsverfahren zu sparen bzw dieses frühzeitig ins Rollen zu bringen. Eine weitere Frage die ich habe ist, macht es Sinn eine übersetzte, beglaubigte Kopie des Universitätsdiploms meiner Frau mit ins Antragsverfahren zu geben? Sind aufgrund ihrer Qualifikationen Vorteile zu erwarten? Des Weiteren habe ich mal etwas davon gehört, dass man bei ´gelebter Ehe´ebenfalls Vorteile beim Antragsverfahren hat. Ist das korrekt? Ab wann gilt eine Ehe als gelebt?
Mich würde nun einfach mal interessieren wie ihr meinen Fall einschätzt und wie ihr weiter vorgehen würdet? Ich möchte halt das Verfahren so frühzeitig wie möglich beginnen damit wir möglichst nur kurze Zeit getrennt bleiben. Ausserde möchte ich eine erneute Absage ausschliessen.

Vorab für eure Antworten Vielen Vielen Dank!!!!

Gruss  Schockiert/Erstaunt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug ohne Job/Wohnung
Antwort #1 - 21.09.2012 um 00:51:29
 
Wohnraum bei deiner Mutter in D ist völlig ausreichend, es muss nicht unbedingt eine eigene Wohnung sein. Es wäre dann die ABH am Wohnort zuständig, ihr müsst mal schauen, wie das mit der schriftlichen Korrespondenz geregelt wird.

3,5 Jahre in Nicaragua bedeuten letztendlich, dass keine Zweifel an der Echtheit eurer Ehe bestehen sollte. Das Problem aber wäre die Regelausnahme (Wort anklicken!), sprich: ohne gesicherten LU könnte die ABH die AE für deine Frau ablehnen und darauf verweisen, dass ihr eure Ehe weiterhin in Nicaragua leben könnt. Sofern eine VE deiner Mutter vorliegt, die den LU sichern könnte, wäre das Problem aber auch aus der Welt.

Ein Hochschulabschluss könnte dazu führen, dass bei deiner Frau ein geringer Integrationsbedarf festgestellt wird und sie deshalb keinen I-Kurs machen muss. Damit sind die Behörden aber traditionell zurückhaltend, ihr könntet es probieren und mal schauen, ob da Vorteile für sie entstehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug ohne Job/Wohnung
Antwort #2 - 21.09.2012 um 15:14:47
 
Zitat:
ihr könntet es probieren und mal schauen, ob da Vorteile für sie entstehen

wobei es nicht zwinged ein Vorteil ist, wenn man keine Verpflichtung und keine Berechtigung zu einem subventionierten Deutschkurs hat ... Deutsch lernen wird sie wohl ocer übel sowieso müssen, wenn man in D leben will.

crazybanana schrieb am 21.09.2012 um 00:18:21:
Den Sprachnachweis A1 hat meine Frau mittlerweile erfolgreich abgelegt. 

wie alt ist denn das Zertifikat.
Wenn es älter als ein Jahr ist, muss die ABH oder AV das nicht so ohne weiteres anerkennen ... nur wenn deine Frau dann nach wie vor erkennbar A1 Level hat.

crazybanana schrieb am 21.09.2012 um 00:18:21:
dass man bei ´gelebter Ehe´ebenfalls Vorteile beim Antragsverfahren hat. Ist das korrekt?

nö ... der einzige Vorteil ist, wie Bayraqioano schon geschrieben hat, dass der Verdacht der Scheinehe leicht widerlegbar ist (der Vorteil ist also der Wegfall eines Nachteils ... aber kein Vorteil im "Normalfall")
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema