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Einbürgerung deutsche Staatsangehörigkeit für behinderte Ausländer mit Erkrankungen (Gelesen: 9.680 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung deutsche Staatsangehörigkeit für behinderte Ausländer mit Erkrankungen
g.galina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.09.2012 um 19:53:43
 
Einbürgerung deutsche Staatsangehörigkeit für behinderte Ausländer mit Erkrankungen

Hallo Deutsche!
Hier  http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=8&t=233628 
haben uns behinderte staatenlose Juden gesperrt und alles gelöscht. Auf diesem Hobbyjuristenforum haben vor uns behinderte staatenlose Juden Angst.

Ich hoffe, Sie Hobbyjuristen hier werden von uns behinderte staatenlose Juden keine Angst haben.

Ich mit meinem Sohn sind Kontingentflüchtlinge-Russland-Juden, verfügen beide Niederlassungserlaubnis. 12-Jahre in BRD. Beide staatenlose. Ich mache 1-EURO-Job, 63-Jahre alt, wohne Düsseldorf.

Mein Sohn ist gleiche, aber noch dazu schwerbehindert 70% Gehbehindert Pflegefall Erwerbsminderungsrentner, Sozialhilfeempfänger, keine geistige Problemen geistig in Ordnung, 44-Jahre alt, wohnt in Köln. Arbeitsplatz können wir ihm nicht finden. Über 400 Bewerbungen sind abgelehnt. Wir stehen in Warteliste für einen Behindertenwerk in Köln. Wir bewerben uns weiter.

Wir haben absolut kein Geld und kein anderes Einkommen. Wir bekommen nur Sozialhilfe. Wir haben in Deutschland noch nie gearbeitet, weil wir schon als alte und behinderte ohne Deutschkenntnisse eingereist waren, keine Rente ausbezahlt und werden keine Rente bekommen. Wir werden weiter nur Sozialhilfe bekommen, ich bestimmt noch 20-30 Jahren, Sohn noch 40-50-Jahren. Alles was wir haben, wurde von Sozialhilfe gegeben. Ohne Sozialhilfe sterben wir an Hunger und Kälte. (ist unsere Geschichte ehrlich genug?)

Wir alte behinderte staatenlose Juden wollen uns einbürgern lassen!

Nun jetzt meine Frage? Ist es wirklich so, „in Deutschland gibt es keinerlei Einbürgerung keine deutsche Staatsangehörigkeit für behinderte oder für kranke oder für alte Ausländer? Es gibt in Deutschland keine Gesetze, die die Einbürgerung von behinderten Migranten regeln, kein Einbürgerungsverfahren für Ausländern mit Behinderungen mit Erkrankungen?“ Ist es wirklich so? (Es sind Worte aus der Webseite. Möchten sie, dass ich sie hier zufüge?)

Ich habe in Google-Suchmaschine die Worte „einbürgerung für schwerbehinderte Ausländer“ „einbürgerung mit Erkrankung für behinderte Migranten“ eingegeben und habe ich auf diese schreckliche Webseite angestoßen: __________

Ich bin davon entsetzt! Bedeutet das, dass bei uns besteht keinerlei Hoffnung auf deutsche Staatsangehörigkeit?

Alle Deutsche sagen uns immer, wofür sie deutsche Staatsangehörigkeit brauchen? Sie haben doch schon alles... Selbstverständlich wenn Deutsche uns Ausländer als Hunde betrachten, dann brauchen wir keine deutsche Staatsangehörigkeit. Wir haben wirklich einen guten sicheren Fraß, unser Bauch ist voll, gute Wohnung, gute Verpflegung, gute Krankenkassesachen, sicheres glückliches Leben... Nur aus dieser primitiven verachtenden Ansicht brauchen wir wirklich keine deutsche Staatsangehörigkeit. Aber obwohl wir Juden sind, haben wir auch Gehirn und Geist!

Deutsche Staatsangehörigkeit ist es eine geistige Sache. Wir wollen uns geistig zum Deutschland zugehören, Bundestag-, Europaparlamentwahlrecht bekommen und als Deutsche-Juden nicht als Staatenlose-Juden sterben... Ist es zu viel abverlangt? Oder müssen wir doch als Staatenlose-Juden sterben? Und was macht der Staat mit uns, wenn wir uns doch beharrlich ununterbrochen einbürgern lassen wollen werden?

Bitte keine ihre deutschvolkstümlichen verächtlichen „Antworten“! Ansonstens beginne ich sie-Deutsche zurück verachten! Ich habe dafür viel viel noch mehr als sie Deutsche Stoff!

Änderung:
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p.s. wir haben gar kein Geld für einen Rechtsanwalt. Einen Rechtsanwalt können wir uns nicht leisten.
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« Zuletzt geändert: 08.09.2012 um 20:25:59 von N/V »  
 
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Antwort #1 - 08.09.2012 um 20:14:35
 
Obwohl mir Dein vorwurfsvoller Ton überhaupt nicht zusagt, gebe ich Dir mal eine Antwort:

Können jüdische Emigranten aus Russland Leistungen nach dem SGB II erhalten?

Jüdische Emigranten aus Russland gehören zu den Kontingentflüchtlingen. Kontingentflüchtlinge sind Ausländer, die im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden sind. Kontingentflüchtlinge sind Asylberechtigten weitgehend gleichgestellt und besitzen einen dauerhaften Aufenthaltsstatus. Ihnen ist eine Beschäftigung in Deutschland erlaubt. Sie können Leistungen nach dem SGB II erhalten, wenn die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 SGB II vorliegen.

Hinweise: § 7 SGB II, § 8 SGB II


Ihr dürft also dauerhaft bleiben, arbeiten und bekommt Sozialhilfe.
Mir gefällt es nicht - wenn die Admins hier mir das gestatten - sonst bitte löschen, wie Du auf dem Judenthema rumreitest!
Und das wird auch einigen anderen Leuten hier so gehen. Bevor Du jetzt mit dem Hammer " die bösen Deutschen" kommst, ich bin selber Jüdin und mit einem Israeli verheiratet.
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g.galina
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Antwort #2 - 08.09.2012 um 20:35:31
 
Danke für äußerst hilfreiche "Rechtsberatung". Wir machen seit 12-Jahren nicht anders, als nur Sozialhilfe kassieren und wir werden sie weiter 30-50 Jahren kassieren!

und jetzt bitte näher zum Kern der Frage, es geht mir um die EINBÜRGERUNG in Deutschland! Deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen, um deutschen Pass und deutschen Personalausweis um das deutsche Wahlrecht... nicht aber um Sozialhilfe, die wir schon seit ersten Tag ununterbrochen erhalten!!!!!!!!

Bitte meine Frage war nach EINBÜRGERUNG!!!!!!!
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 08.09.2012 um 21:06:11
 
irgendwie kommt es mir vor, als würden wir hier einem FAKE aufsitzen?
Bist Du sicher, dass Du das bist, was Du vorgibst zu sein? Warum betonst Du SO DEUTLICH, dass Ihr schon so lange Sozialhilfe kassiert und nichts tut?

Ich hab da so eine Ahnung.
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reinhard
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Antwort #4 - 08.09.2012 um 21:19:25
 
Du findest oben auf dem Bildschirm einen Knopf zum Thema "Einbürgerung", dort kannst Du die wesentlichen Punkte nachlesen und dann gezielter nachfragen.

Eine Einbürgerung hat nichts mit Deiner Religion zu tun, das ist dafür egal.

Du musst einen "passenden" Aufenthaltstitel haben, darauf kommt es an.
Du musst acht Jahre ununterbrochen hier leben.
Du muss einen Deutsch-Test und den Einbürgerungstest bestanden haben, dazu solltest Du bitte sagen, was Du schon hast (z.B. ein Zertifikat vom Deutschkurs).

Ob Du arbeitest oder Sozialhilfe (oder ALG II) bekommst, wird dann von der Einbürgerungsbehörde betrachtet. Wenn Du Hilfe beziehst, aber nichts dafür kannst (z.B. wegen Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten kannst), ist alles okay.

Du kannst, um Dir Gewissheit zu verschaffen, einen Beratungstermin bei Deiner Einbürgerungsbehörde vereinbaren. Die sucht dann Deine Ausländerakte heraus, sieht sie durch (ob irgendwas stört oder noch zu klären ist) und kann Dir dann eine genaue Auskunft geben, ob Du den Antrag jetzt stellen und bezahlen solltest, ob Du die Voraussetzungen erfüllst.

Du schreibst, Du seist staatenlos. Das musst Du nachweisen, z.B. mit einem Staatenlosen-Pass.
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Antwort #5 - 08.09.2012 um 21:35:01
 
reinhard schrieb am 08.09.2012 um 21:19:25:
Du findest oben auf dem Bildschirm einen Knopf zum Thema "Einbürgerung", dort kannst Du die wesentlichen Punkte nachlesen und dann gezielter nachfragen.

Eine Einbürgerung hat nichts mit Deiner Religion zu tun, das ist dafür egal.

Du musst einen "passenden" Aufenthaltstitel haben, darauf kommt es an.
Du musst acht Jahre ununterbrochen hier leben.
Du muss einen Deutsch-Test und den Einbürgerungstest bestanden haben, dazu solltest Du bitte sagen, was Du schon hast (z.B. ein Zertifikat vom Deutschkurs).

Ob Du arbeitest oder Sozialhilfe (oder ALG II) bekommst, wird dann von der Einbürgerungsbehörde betrachtet. Wenn Du Hilfe beziehst, aber nichts dafür kannst (z.B. wegen Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten kannst), ist alles okay.

Du kannst, um Dir Gewissheit zu verschaffen, einen Beratungstermin bei Deiner Einbürgerungsbehörde vereinbaren. Die sucht dann Deine Ausländerakte heraus, sieht sie durch (ob irgendwas stört oder noch zu klären ist) und kann Dir dann eine genaue Auskunft geben, ob Du den Antrag jetzt stellen und bezahlen solltest, ob Du die Voraussetzungen erfüllst.

Du schreibst, Du seist staatenlos. Das musst Du nachweisen, z.B. mit einem Staatenlosen-Pass.


Danke. Wir sind staatenlos. Ausländeramt hat uns blaue Pässe für staatenlose gegeben. dort steht drin wir seien staatenlos. russische Konsul hat uns aus Russland abgebürgert. diese abbürgerung-anerkennung haben wir ausländeramt abgegeben und uns haben diese Pässe gegeben. deshalb diese frage ist schon vorbei (wenn ich schreibe staatenlos, dann staatenlos. ich lüge niemals)

bezüglich allen anderen Voraussetzungen... erfüllen wir alles, außer ARBEITEN und staatliche Unterstützung erhalten!

Ich hofe deine Erklärung wird so stattfinden, wie du es beschreibst, ganz lokker und ohne Anspannung... Am 25.09.2012 haben wir Termin. dann nach deiner Ausführung bekommen wir ganz schnell deutsche Pässe! Das wäre ganz toll! obwohl dieser Verrückter andere Gerüche auf seiner webseiten verbreitet.

Ich beantrage gerade Rente. aber mir haben schon erklärt, meine Rente werde 0,00 EURO, dann gehe ich zum Sozialamt für alte Leute und bekomme ich Sozialhilfe bis zu Ende meines Lebens. Ich werde sie auch im Altenheim bekommen. ich bin noch gesund und fit, aber irgendwann gehen wir alle ins Altenheim.

Mein Sohn bekommt als Schwerbehinderte eine Erwerbsminderungsrente auch 0,00 EURO und deshalb ihn haben mit Großzügigkeit in die Sozialhilfe aufgenommen. er wird genau so Sozilahilfe bis zu Ende seines Lebens erhalten. Der Arzt sagt, er ist general gesund. alle Organe funktionieren in ihm einwandfrei gesund, nur Muskeldistrophie. Wir lachen sogar, dass er niemals dick wird und bekommt niemals Cholesterinprobleme und wird dadurch lang leben! Somit ich freue mich für ihn, dass er lang leben wird.

Ich bette an Gott, dass Einbürgerungamt uns keine Probleme macht und erteilt uns ganz schnell und ohne Problem deutsche Pässe.
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Antwort #6 - 08.09.2012 um 21:45:00
 
Akkaly alias Paul Wolf solltest du schnell vergessen!
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Antwort #7 - 09.09.2012 um 12:49:40
 
Zitat:
bezüglich allen anderen Voraussetzungen... erfüllen wir alles, außer ARBEITEN und staatliche Unterstützung erhalten!

Ich hofe deine Erklärung wird so stattfinden, wie du es beschreibst, ganz lokker und ohne Anspannung... Am 25.09.2012 haben wir Termin. dann nach deiner Ausführung bekommen wir ganz schnell deutsche Pässe!


Wie schnell es geht, ist bei jeder Einbürgerungsbehörde etwas anders. Es gibt welche, die brauchen zwei Monate, andere brauchen 10 Monate.

Zunächst ist es wichtig, dass Du am 25. September erfährst, ob nach Meinung der Behörde alle Voraussetzungen erfüllt sind. Vielleicht musst Du noch den Einbürgerungstest machen? Falls ja: Guck mal auf der Seite des Landesverbandes der Volkshochschulen in Deinem Bundesland nach, wann die nächsten Termine in Deiner Stadt oder in einer Nachbarstadt sind.

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Antwort #8 - 29.06.2013 um 02:47:43
 
Hallo, immer noch keine Einbürgerung! Wie lange noch warten? Wir machen nicht anders, als nur warten. wir sitzen ganze Zeit zu Hause und warten auf Nachrichten von den Einbürgerungsbehörden. Wir arbeiten nicht, wir bekommen Sozialhilfe und warten auf Einbürgerung. Wie lange noch warten? Gibt es keine Fristen? Wird unsere "Einbürgerung" auch 12-Jahre dauern wie bei diesem paul wolf? Wenn wir anrufen, dann hören wir nur eines, noch keine Entscheidung, sie bekommen antwort. Wann bekommen wir deutschen Pass? wir geben nicht auf! Wir werden jetzt noch einbißchen warten, danach schreiben wir überall petitionnen und beschwerden jahrelang!

Zitat:
Link und tlw. Text entfernt.


... für g.galina

Änderung:
Wir brauchen hier keine Paul-Unterstützer. Und keine Links zu seinen Seiten.
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Antwort #9 - 29.06.2013 um 10:13:17
 
Warum betonst du dein Empfang von Sozialhilfe und dergleichen die ganze Zeit? Es reicht wenn es einmal erwähnt wird. Es kommt sehr aggressiv herüber wie du das alles schreibst, auch ich halte das hier ehrlich für einen Faker.
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Antwort #10 - 02.07.2013 um 21:22:04
 
Zitat:
Hallo, immer noch keine Einbürgerung! Wie lange noch warten? Wir machen nicht anders, als nur warten.


Kannst Du erst mal berichten, was Du wann beantragt hast? Zu welchem Termin waren alle Unterlagen vollständig bei der Einbürgerungsbehörde?

Ohne Informationen ist es schwer, Deine Frage zu beantworten.
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Antwort #11 - 23.07.2013 um 20:54:17
 
Zitat:
Einbürgerung deutsche Staatsangehörigkeit für behinderte Ausländer mit Erkrankungen

Hallo Deutsche!
Hier  http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=8&t=233628 
haben uns behinderte staatenlose Juden gesperrt und alles gelöscht. Auf diesem Hobbyjuristenforum haben vor uns behinderte staatenlose Juden Angst.

Ich hoffe, Sie Hobbyjuristen hier werden von uns behinderte staatenlose Juden keine Angst haben.

Ich mit meinem Sohn sind Kontingentflüchtlinge-Russland-Juden, verfügen beide Niederlassungserlaubnis. 12-Jahre in BRD. Beide staatenlose. Ich mache 1-EURO-Job, 63-Jahre alt, wohne Düsseldorf.

Mein Sohn ist gleiche, aber noch dazu schwerbehindert 70% Gehbehindert Pflegefall Erwerbsminderungsrentner, Sozialhilfeempfänger, keine geistige Problemen geistig in Ordnung, 44-Jahre alt, wohnt in Köln. Arbeitsplatz können wir ihm nicht finden. Über 400 Bewerbungen sind abgelehnt. Wir stehen in Warteliste für einen Behindertenwerk in Köln. Wir bewerben uns weiter.

Wir haben absolut kein Geld und kein anderes Einkommen. Wir bekommen nur Sozialhilfe. Wir haben in Deutschland noch nie gearbeitet, weil wir schon als alte und behinderte ohne Deutschkenntnisse eingereist waren, keine Rente ausbezahlt und werden keine Rente bekommen. Wir werden weiter nur Sozialhilfe bekommen, ich bestimmt noch 20-30 Jahren, Sohn noch 40-50-Jahren. Alles was wir haben, wurde von Sozialhilfe gegeben. Ohne Sozialhilfe sterben wir an Hunger und Kälte. (ist unsere Geschichte ehrlich genug?)

Wir alte behinderte staatenlose Juden wollen uns einbürgern lassen!

Nun jetzt meine Frage? Ist es wirklich so, „in Deutschland gibt es keinerlei Einbürgerung keine deutsche Staatsangehörigkeit für behinderte oder für kranke oder für alte Ausländer? Es gibt in Deutschland keine Gesetze, die die Einbürgerung von behinderten Migranten regeln, kein Einbürgerungsverfahren für Ausländern mit Behinderungen mit Erkrankungen?“ Ist es wirklich so? (Es sind Worte aus der Webseite. Möchten sie, dass ich sie hier zufüge?)

Ich habe in Google-Suchmaschine die Worte „einbürgerung für schwerbehinderte Ausländer“ „einbürgerung mit Erkrankung für behinderte Migranten“ eingegeben und habe ich auf diese schreckliche Webseite angestoßen: __________

Ich bin davon entsetzt! Bedeutet das, dass bei uns besteht keinerlei Hoffnung auf deutsche Staatsangehörigkeit?

Alle Deutsche sagen uns immer, wofür sie deutsche Staatsangehörigkeit brauchen? Sie haben doch schon alles... Selbstverständlich wenn Deutsche uns Ausländer als Hunde betrachten, dann brauchen wir keine deutsche Staatsangehörigkeit. Wir haben wirklich einen guten sicheren Fraß, unser Bauch ist voll, gute Wohnung, gute Verpflegung, gute Krankenkassesachen, sicheres glückliches Leben... Nur aus dieser primitiven verachtenden Ansicht brauchen wir wirklich keine deutsche Staatsangehörigkeit. Aber obwohl wir Juden sind, haben wir auch Gehirn und Geist!

Deutsche Staatsangehörigkeit ist es eine geistige Sache. Wir wollen uns geistig zum Deutschland zugehören, Bundestag-, Europaparlamentwahlrecht bekommen und als Deutsche-Juden nicht als Staatenlose-Juden sterben... Ist es zu viel abverlangt? Oder müssen wir doch als Staatenlose-Juden sterben? Und was macht der Staat mit uns, wenn wir uns doch beharrlich ununterbrochen einbürgern lassen wollen werden?

Bitte keine ihre deutschvolkstümlichen verächtlichen „Antworten“! Ansonstens beginne ich sie-Deutsche zurück verachten! Ich habe dafür viel viel noch mehr als sie Deutsche Stoff!

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p.s. wir haben gar kein Geld für einen Rechtsanwalt. Einen Rechtsanwalt können wir uns nicht leisten.


Guten tag,
ich möchte Sachenverhalt weiter beschildern. Mein Sohn hat volle 100 Grad Schwerbehinderung bekommen. Wir feruen uns dafür sehr sehr. Er bekommt 100% Pflege, Putzfrau und erhöhte Sozialhilfe. Beim Behindertenwerk haben uns aber erböst, dass sie ihn nicht beschäftigen lassen dürfen, weil er schon 100% Schwerbehindert. Sie nehmen zur arbeit nur Schwebehinderte bis 70%.

Jetzt meine Frage, bekommen wir jetzt noch mehr Problem bei Einbürgerungsbehörde? Jetzt ist es sogar unwichtig bewerbungen schreiben, weil wann die Arbeiter-Chef zuhören, dass er 100% Schwerbehindert, sagen sie immer nein.

Welche rechtliche Lage bekommen wir jetzt in der Einbürgerungsbehörde? Danke in Zukunft für hilfe-Antworten
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Antwort #12 - 23.07.2013 um 21:04:52
 
Solange Du keine Informationen über Euren Termin gibst, kannst Du keine Antwort erwarten.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 23.07.2013 um 21:21:12
 
reinhard schrieb am 23.07.2013 um 21:04:52:
Solange Du keine Informationen über Euren Termin gibst, kannst Du keine Antwort erwarten.


Oja verzeihung, wir haben Feuerwehr in Köln gesehen und ich habe vergeßen.

Vor den Weihnachten haben wir beide vor Einbürgerungbehörde Köln-Kalk gegeben und sofort vor Einbürgerungbehörde Düsseldorf gegeben. seit dieser Zeit sagen sie uns nur warten, sie bekommen von uns eine Bescheid. ich habe immer angerufen, aber sie sagen warten.

ich war aber vor einegen Zeiten dort persönlich, aber in Köln habt uns die Frau laut und ernst gesagt, kommen sie hier unnötig nicht. wir werden sie rufen, wann wir sie brauchen. sie bekommen von uns eine Bescheid! Warten sie.

In Düsseldorf war der Beamtermann rihiger und freundlicher, eer hat gesagt, sie haben Klage gelegt, wegen Schwerbehinderung. wir warten Gerichtliche Urteil.

Ich habe in Soziales Gericht klage eingereicht, damit sie mir mehr Scxhwerbehinderung geben. Ich habe nur 30% aber ich will mehr. Ich will auch 100% bekommen. Unsere Sozialberaterin hat mir gesagt, wir bekommen nicht 100% aber 70 Grad bekommen wir sicher. Und Einbürgerungbehörde in Düsseldorf wartet auf Urtel von der Sozialen Gericht Düsseldorf.

Danke für künftige Antworten

---------------------

Anderung zusätzlich:
wir haben zwei "eingegangene Bestätigung" aus Behörde Köln und Behörde Düsseldorf bekommen, wo steht, dass wir alle unsere Papiere alle gegeben haben, jetzt müssen sie weiter nur warten. Wenn wir einige Anderungen in Lebenssituationen haben, müssen sie (wir) sofort kommen und ihnen Bescheid sagen, nein zeigen neue Situation-Papieren.

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« Zuletzt geändert: 23.07.2013 um 21:35:00 von N/V »  
 
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reinhard
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Antwort #14 - 23.07.2013 um 21:30:46
 
Dann müssen wir jetzt eben auf das Urteil des Sozialgerichtes warten.
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