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ab wann einbürgen (Gelesen: 2.514 mal)
emekachu77
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag ab wann einbürgen
04.09.2012 um 13:00:14
 
Hallo

ich brauche  beraten,.ich bin seit 23.09.2009 mit einer deutschen in Spanien verheiratet.seit 02.03.2010 wohnen wir Lebensgemeinschaft in Deutschland.ab wann kann ich mich einbürgen lassen.Ob ich drei Monate vor 02.03.2013 oder nach diesem datum einbürgen kann.

Danke
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 04.09.2012 um 13:06:39
 
Die normale Einbürgerung geht ja erst nach sieben oder acht Jahren. Als Ehepartner einer Deutschen kannst Du vorzeitig (2013) eingebürgert werden, musst aber zusätzliche Voraussetzungen erfüllen.

Die Zeiten, wann die Einbürgerungsbehörde Anträge haben will und wie lange die Bearbeitung dauert, ist bei jeder Behörde anders. Die Voraussetzungen müssen auch immer individuell geprüft werden.

Am besten ist es, wenn Du im Oktober mit Deine Einbürgerungsbehörde sprichst und einen Beratungstermin abmachst. Dann wird sich dort jemand Deine Akte ansehen und Dir eine Liste geben, welche Nachweise noch gebraucht werden und sagen, wann der Antrag eingereicht werden sollte.
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emekachu77
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.09.2012 um 10:01:51
 
hallo leute

Ich habe heute mit Sb  telefoniert.sie sagt,dass  ich die voraussetzung nicht erfüllt habe,weil ich keine Niederlassungserlaubnis aber ich habe 3 jahr Aufenthalt.

hier sind was ich habe.

B1 und einbürgungstest bestand

arbeit.Vollzeit und keine Sozialleistung
Meine Frau hat Eu rente (690 euro) und ich verdiene 879 euro

Danke

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Odysseus
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... grinsend grüßt der
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #3 - 06.09.2012 um 10:08:41
 
Eine Niederlassungserlaubnis brauchst Du nicht, aber Du musst einen Aufenthalt in D von mind. 3 Jahren vorweisen können, also ist die EB frühestens im März 2013 möglich (s.o.)
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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emekachu77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 06.09.2012 um 10:17:30
 
wann kann ich dann antrag stellen?
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 06.09.2012 um 10:22:46
 
Das solltest Du mit "Deiner" Einbürgerungsbehörde klären.
Irgendwas ab drei Monate vorher vermutlich.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 06.09.2012 um 11:01:22
 
Ich hatte nicht dazu geraten, mal kurz mit irgend jemandem zu telefonieren, die oder der spontan am Telefon irgendwas sagt.

Ich hatte geraten:

Zitat:
Am besten ist es, wenn Du im Oktober mit Deine Einbürgerungsbehörde sprichst und einen Beratungstermin abmachst. Dann wird sich dort jemand Deine Akte ansehen und Dir eine Liste geben, welche Nachweise noch gebraucht werden und sagen, wann der Antrag eingereicht werden sollte.


Nur wenn Du im ersten Schritt einen Beratungstermin vereinbarst und im zweiten Schritt hingehst, kannst Du eine passende Auskunft erwarten.
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emekachu77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 06.09.2012 um 11:43:32
 
reinhard schrieb am 06.09.2012 um 11:01:22:
Ich hatte nicht dazu geraten, mal kurz mit irgend jemandem zu telefonieren, die oder der spontan am Telefon irgendwas sagt.



ja ,ich wollte beratungtermin abmachen ,die frau hat mich gefragt seit wann ich in deutschland war und ich habe sie all erzählt.Jetz überprüft sie meine Auslandakte.sie sagt ,ich kann um 13 uhr zuruck anrufen .

Ich wollte mir nach Auskuft erkündigen dann entseht diese frage.

danke

schweitzers Änderung:
Zitat als solches kenntlich gemacht.

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« Zuletzt geändert: 06.09.2012 um 12:42:18 von schweitzer »  
 
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emekachu77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 05.02.2013 um 19:29:00
 
Hallo

ich habe vor 3 Wöche  Einbürgungstest gemacht und ich habe noch nicht das Eregbnis bekommen.. mein freunde hat schon seiner aber Heute habe ich entdeckt ,dass die Addresse in der Anmeldebstätung falsch ist.was soll ich machen,ich habe heute versucht Bamf anzurufen aber niemand geht an telefon

Danke

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #9 - 05.02.2013 um 20:29:29
 
Ich vermute, Du weißt gar nicht, wen Du anrufen willst. Dort arbeiten Hunderte von Menschen mit ganz verschiedenen Aufgaben.

Du solltest eine Adress-Änderung immer schriftlich mitteilen. Schick eine Kopie des Briefes gleichzeitig an die Stelle, wo Du den Einbürgerungstest gemacht hast (Volkshochschule?).
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