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Wann startet ein neuer Bezugszeitraum (Gelesen: 3.811 mal)
Themen Beschreibung: Neues Visa beantragt ab 01.10.2012, wann kann nach dieser Visahistory wieder eingereist werden ?
Dima
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31.08.2012 um 19:38:26
 
Hallo an alle,  ich brauche mal wieder einen fachlicher Rat.

Folgende Visahistory meiner Schwägerin aus diesem Jahr.

Nun beabsichtigt Sie ein neues, diesmal unechtes Jahresvisum zu beantragen.

Frage 1:

Wann würde nach unten angegebenen Ein-und Ausreisen ein neuer möglicher Bezugszeitraum beginnen ?

Frage 2:

Nach fachlicher Meinung von hier mitlesenden Visaentscheidern ist die Beantragung eines unechten multiblen Jahresvisums jetzt schon sinnvoll ?

(es wurden bisher 3  multible Visa mit je 3 monatiger von Deutschland, sowie 1 multible Visa mit 40 tägiger Gültigkeitsdauer von Italien erteilt.)

Alle wurden zweckentsprechend ohne Beanstandungen genutzt.

Ich weiss für diese Frage ist die  Wahrsagerin zuständig, aber eine Vermutung über die Chance der Erteilung würde ja schon weiterhelfen.

Frage 3: 

Muß dann bei der neuen Verpflichtungserklärung der Zeitraum von 1 Jahr ab Visaerteilung ausgewiesen sein ?

Visahistory in 2012:

Austellung des Multi C Visum D am 04.04.12 mit Gültigkeit vom 14.04.12 - 12.07.12  Period of stay 90 days

Italienisches Visum Multi Typ C ausgestellt am 12.06.12 mit Gültigkeit vom 01.07.12 - 25.08.12 period of stay 40 days


erste Einreise nach D am 18.04.12 Ausreise aus D nach UAE am 06.05.12

zweite Einreise in den Schengenraum am 15.06.12 nach Athen , Kurzurlaub in Griechenland ( Grenzkontrollstempel Athen)

Weiterflug nach D am 22.06.12 zu uns,  ( kein Einreisestempel, da Einreise aus Schengenraum) Aufenthalt hier in D bei Schwester.

01.07.12 Abflug nach Italien zum Studium
06.08.12 Ausreise aus Schengenraum Rückflug nach Dubai

vielen Dank für mögliche Hinweise

Achso, ich vergaß, eine geplante neue Einreise nach D sollte Anfang Oktober sein,

Dima
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« Zuletzt geändert: 31.08.2012 um 19:50:48 von Dima »  
 
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Antwort #1 - 31.08.2012 um 19:47:43
 
Dima schrieb am 31.08.2012 um 19:38:26:
Wann würde nach unten angegebenen Ein-und Ausreisen ein neuer möglicher Bezugszeitraum beginnen ?

Am 18. Oktober 2012.

Dima schrieb am 31.08.2012 um 19:38:26:
Muß dann bei der neuen Verpflichtungserklärung der Zeitraum von 1 Jahr ab Visaerteilung ausgewiesen sein ?

Wenn ein unechtes Jahresvisum für ein Jahr beantragt wird, sollte die VE dann tatsächlich für ein Jahr gültig sein. Der VE-Geber muss dann gegenüber der ABH angeben, dass eine VE für einen solchen Zeitraum abgeben möchte.
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Dima
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Antwort #2 - 31.08.2012 um 20:09:40
 
Hmmmm, und wie definiert sich eigentlich genau ein Bezugszeitraum ?

Das habe ich noch nicht verstanden.

Dima
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Antwort #3 - 31.08.2012 um 20:22:15
 
Dima schrieb am 31.08.2012 um 20:09:40:
Hmmmm, und wie definiert sich eigentlich genau ein Bezugszeitraum ?



guck http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1280220533

Daddy
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Antwort #4 - 31.08.2012 um 21:21:18
 
Danke @ Daddy. mein_held.. geguckt und ein wenig schlauer geworden..... 

gut... nach oben beschriebener Visahistory ( genutzt im Bezugszeitraum 72 Tage ), könnte also nach der Berechnung meine Schwägerin noch 17 oder 18 Tage bis zum 17.10. einreisen. Dann müsste Sie den Schengenraum wieder verlassen und dürfte erst danach ( wie lange danach ? ) wieder in den Schengenraum einreisen. Richtig ?

Dima
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Antwort #5 - 03.09.2012 um 22:31:02
 
Dima schrieb am 31.08.2012 um 19:38:26:
Austellung des Multi C Visum D am 04.04.12 mit Gültigkeit vom 14.04.12 - 12.07.12Period of stay 90 days

Dima schrieb am 31.08.2012 um 19:38:26:
Italienisches Visum Multi Typ C ausgestellt am 12.06.12 mit Gültigkeit vom 01.07.12 - 25.08.12 period of stay 40 days

Dima schrieb am 31.08.2012 um 21:21:18:
könnte also nach der Berechnung meine Schwägerin noch 17 oder 18 Tage bis zum 17.10. einreisen.



Alles in allem eine nicht einfache Rechtslage... Es heißt, 90 Tage im Halbjahr.

Das erste Visum, max. ausgenutzt ist ok, das 2. Visum erlaubt nur 40 Tage... rechnet man das erste maximal bis 12.07.2012 aus, hat -überschlagend berechnet- man beim 2. Visum bereits 27 Tage verbraucht... blieben nur 13 Tage...

Ist man der Auffassung Visa kombinieren zu können, hättest du im Halbjahr tatsächlich erst 72 Tage, blieben 18.

Die Thematik aufeinanderfolgender resp. überschneidender Visa ist so unklar, dass zumindest ich dir keine verlässliche Antwort geben kann... 13 ist sicher, 18 ist möglich.

Der beginn des nächsten BZR ist klar... erste Einreise +6 Monate...

Daddy
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Antwort #6 - 04.09.2012 um 19:39:29
 
grossen Dank an Daddy,  Smiley

zu Bayraqiano
Zitat:
Wenn ein unechtes Jahresvisum für ein Jahr beantragt wird, sollte die VE dann tatsächlich für ein Jahr gültig sein. Der VE-Geber muss dann gegenüber der ABH angeben, dass eine VE für einen solchen Zeitraum abgeben möchte.


tja, da war ich heute doch bei der ABH und erhielt die Mitteilung das Verpflichtungserklärungen grundsätzlich nur für 90 Tage bewilligt werden.

es steht drauf : Zitat:
Besuchsaufenthalt, maximale Aufenthaltsdauer 90 Tage


etwas eigenartig, das stand noch nie auf VE´s drauf die wir abgegeben haben.  Kaffee

Dima

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen glaubhaft gemacht und nachgewiesen ?

Es lagen die Lohnbescheinigungen der letzten 3 Monate vor ist das nicht ein Nachweis ?
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Antwort #7 - 15.04.2013 um 21:06:43
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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