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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
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Beitrag begonnen von Silke46 am 29.08.2012 um 18:18:22

Titel: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Silke46 am 29.08.2012 um 18:18:22
Hallo ich bin die Silke.
Ich habe folgendes Problem: Ich habe vor 3 Jahren geheiratet und nun hat sich herausgestellt, dass er sich in seinem Heimatland vor kurzem verlobt hat.
Wie es ausschaut wollte er durch mich nur seine Papiere erhalten um in Deutschland bleiben zu können.
Ich weiß, dass seine Einbürgerung vor 1 Jahr ganz durch ist. Wäre es möglich, dass ich ihn bei der Polizei  anzeige als Aussage : ,, er hat mich geheiratet nur wegen seiner Papiere.."
oder wäre es auch  möglich, dass ich bei der Ausländerbehörde seine Einbürgerung noch rechtzeitig zurückziehen kann?


Ihr würdet mir damit sehr weiterhelfen.
Ich bedanke mich schon mal im voraus

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Muleta am 29.08.2012 um 18:24:02

Silke46 schrieb am 29.08.2012 um 18:18:22:
Wie es ausschaut wollte er durch mich nur seine Papiere erhalten um in Deutschland bleiben zu können.
Ich weiß, dass seine Einbürgerung vor 1 Jahr ganz durch ist. Wäre es möglich, dass ich ihn bei der Polizei  anzeige als Aussage : ,, er hat mich geheiratet nur wegen seiner Papiere.."
oder wäre es auch  möglich, dass ich bei der Ausländerbehörde seine Einbürgerung noch rechtzeitig zurückziehen kann?


ihr habt aber offensichtlich eine eheliche LG geführt. Damit ist die Frage, warum Dein Mann mit Dir die LG geführt hat überhaupt nicht mehr relevant.

Falls Ihr Euch aber jetzt trennen solltet, könntest Du die Trennung der ABH und der EBH mitteilen. Eine Einbürgerung nach § 9 StAG (d.h. in der Regel nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland und als Ehegatte eines Deutschen) wäre dann nicht mehr möglich.

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von erne am 29.08.2012 um 18:27:36

Silke46 schrieb am 29.08.2012 um 18:18:22:
Wäre es möglich, dass ich ihn bei der Polizeianzeige

möglich ist es .... bringt aber nichts.


Silke46 schrieb am 29.08.2012 um 18:18:22:
dass ich bei der Ausländerbehörde seine Einbürgerung noch rechtzeitig zurückziehen kann?

du kannst da nichts zurückziehen.

Ist die Einbürgerung durch (Einbürgerungsurkunde ausgehändigt)?
Haben die Voraussetzungen gestimmt (eheliche LG nicht getürkt)?
Wenn ja, ist er dt. Staatsbürger.


Silke46 schrieb am 29.08.2012 um 18:18:22:
Wie es ausschaut wollte er durch mich nur seine Papiere erhalten um in Deutschland bleiben zu können

legitim
zu einer "Scheinehe" (darauf willst du wohl hinaus) gehören zwei.
Wenn Ihr in ehelicher LG gelebt habt, ist alles in Ordnung.
(Der Grund, warum er in ehelicher LG gelebt hat, ist egal)

"drum prüfe, wer sich ewig bindet...."


Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Silke46 am 29.08.2012 um 18:34:10

Zitat:
ihr habt aber offensichtlich eine eheliche LG geführt. Damit ist die Frage, warum Dein Mann mit Dir die LG geführt hat überhaupt nicht mehr relevant.

Falls Ihr Euch aber jetzt trennen solltet, könntest Du die Trennung der ABH und der EBH mitteilen. Eine Einbürgerung nach § 9 StAG (d.h. in der Regel nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland und als Ehegatte eines Deutschen) wäre dann nicht mehr möglich.

ich habe gearbeitet und er hat weiter studiert.
er ist seit 9 Jahren in Deutschland, hat eine  Einbürgerung nach 10 § .

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Muleta am 29.08.2012 um 19:22:19

Silke46 schrieb am 29.08.2012 um 18:34:10:
er ist seit 9 Jahren in Deutschland, hat eine  Einbürgerung nach 10 § 


dann ist das Thema erledigt und die Einbürgerung völlig ok.

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Silke46 am 29.08.2012 um 19:26:44

Zitat:
Haben die Voraussetzungen gestimmt (eheliche LG nicht getürkt)?


Was sind die Voraussetzungen für LG?

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von erne am 29.08.2012 um 19:33:19

Silke46 schrieb am 29.08.2012 um 19:26:44:
Zitat:
Haben die Voraussetzungen gestimmt (eheliche LG nicht getürkt)?


Was sind die Voraussetzungen für LG? 

Missverständnis

Gemeint ist "Haben die Voraussetzungen gestimmt?"
und dabei als Bspl. "war die eheliche LG nicht getürkt und echt"?

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Silke46 am 29.08.2012 um 19:40:55
wenn er mich nur wegen der Papier geheiratet hat, ist das nicht Betrug gegen LG ?

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Muleta am 29.08.2012 um 20:03:38

Silke46 schrieb am 29.08.2012 um 19:40:55:
wenn er mich nur wegen der Papier geheiratet hat, ist das nicht Betrug gegen LG ?


Sein Motiv für die Ehe ist rechtlich völlig egal: ob Liebe, Status, Essen und Dach über dem Kopf, finanzielle Absicherung, Aufenthalt, was auch immer: wenn tatsächlich eine eheliche LG geführt wurde, kommt es auf die (insgeheimen) Absichten der Ehepartner nicht an.

Dass Deine persönlichen Erwartungen und Vorstellungen enttäuscht wurden, ist aufenthaltsrechtlich belanglos.

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Silke46 am 29.08.2012 um 20:18:38
wenn er mich nur wegen der Papier geheiratet hat, das ist mit Sicherheit  eine  Scheinehe oder ??

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von fons am 29.08.2012 um 20:22:17
Sag mal, liest du eigentlich was dir hier geantwortet wird?!
Oder willst du es nicht kapieren?

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Silke46 am 29.08.2012 um 20:29:36
Ich will einfach die Gerechtigkeit, dass seine Einbürgerung zurück zieht.

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von fons am 29.08.2012 um 20:35:32
Ausländer- und Einbürgerungsrecht ist kein Racheinstrument
für Eheprobleme.

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von grisu1000 am 29.08.2012 um 20:43:25

Silke46 schrieb am 29.08.2012 um 20:29:36:
Ich will einfach die Gerechtigkeit, dass seine Einbürgerung zurück zieht. 


Das Ausländer- und Einbürgerungsrecht ist nicht dazu da, um persönliche Differenzen auszufechten. Habt ihr in ehelicher LG gelebt ist die Einbürgerung rechtmäßig, auf die dahinterliegenden Motive kommt es nicht an.

Der Staat will und soll sich nicht in die Privatangelegenheiten von Eheleuten einmischen.

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Silke46 am 31.08.2012 um 18:28:48
wäre es möglich, dass ich ihn wegen Scheinehe bei der Polizei anzeige??

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von erne am 31.08.2012 um 18:34:10

Silke46 schrieb am 31.08.2012 um 18:28:48:
wäre es möglich, dass ich ihn wegen Scheinehe bei der Polizei anzeige??

du kannst zur Polizei gehen und das melden, evtl. nehmen sie sogar eine Anzeige auf ... und schicken dich wieder weg.
Machen können die nichts,  es ist nicht verboten jemanden zu heiraten und mit ihm in ehelicher LG zu leben (warum man das macht, ist wurst, ... manche machen das aus Liebe, andere um besser zu leben)

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Silke46 am 31.08.2012 um 18:44:53
woher wissen die Polizei das war LG zwischen uns ??

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von reinhard am 31.08.2012 um 18:57:09
Die wissen nichts darüber.

Aber Ihr ward verheiratet, und Du hast vermutlich bei der Ausländerbehörde bestätigt (unterschrieben), dass eine eheliche Lebensgemeinschaft besteht, oder?

Willst Du jetzt behaupten, dass Du etwas Falsches bestätigt und damit eine Straftat begangen hast? Dann würdest Du Dich selbst anzeigen.

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Silke46 am 31.08.2012 um 19:06:31
Ja ich weiß...
egal Hauptsache seine Einbürgerung wird zurückziehen.

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von reinhard am 31.08.2012 um 19:19:04
Warum sollte das eine Auswirkung auf seine Einbürgerung haben?

Hast Du die Antworten dazu nicht gelesen?

Er ist doch Deutscher wie Du.

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Silke46 am 31.08.2012 um 19:24:46
wenn ich bei der Polizei das war nur Scheinehe sage, weil ich 20 Jahre älter als er und hat mich nur verascht ...und betrugen..., dann wird seine Einbürgerung zurückziehen

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von reinhard am 31.08.2012 um 20:05:15

Silke46 schrieb am 31.08.2012 um 19:24:46:
wenn ich bei der Polizei das war nur Scheinehe sage, weil ich 20 Jahre älter als er und hat mich nur verascht ...und betrugen..., dann wird seine Einbürgerung zurückziehen



Wer außer Dir ist noch dieser Meinung?

Ich glaube nicht, dass die Polizei da aktiv wird.

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Silke46 am 31.08.2012 um 20:07:53

Zitat:
Wer außer Dir ist noch dieser Meinung?

was meinst Du ??

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von reinhard am 31.08.2012 um 21:23:29
Ich glaube: Niemand.

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Silke46 am 31.08.2012 um 21:25:46
und was ich jetzt machen?

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von erne am 31.08.2012 um 21:37:50

Silke46 schrieb am 31.08.2012 um 21:25:46:
und was ich jetzt machen? 


da gibt es nichts.

WENN aber die eheliche LG nicht gelebt wurde, kannst du das natürlich vorbingen und der EBH mitteilen.
Damit kommt ggf. auch ein Strafverfahren auf dich zu.
Und dann kommt es darauf an, ob man dir glaubt .... du hast entweder früher gelogen oder du lügst jetzt.
Und dann kommt es darauf an, wie dein Mann auf diese Eröffnung der ehelichen Verhältnisse reagiert, ob er das Gegenteil beweisen kann.

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von grisu1000 am 31.08.2012 um 21:45:49

Silke46 schrieb am 31.08.2012 um 19:24:46:
wenn ich bei der Polizei das war nur Scheinehe sage, weil ich 20 Jahre älter als er und hat mich nur verascht ...und betrugen..., dann wird seine Einbürgerung zurückziehen 


Du wirst in der Vergangeheit doch mehrfach schriftlich gegenüber ABH und EBH bestätigt haben, das ihr in ehelicher Lebensgemeinschaft lebt.

Kaum trennt sich dann dein Mann von dir, zeigst du ihn an. Das ist überhaupt nicht glaubwürdig. Lese bitte mal den § 164 StGB durch:


Zitat:
§ 164 Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Silke46 am 31.08.2012 um 21:59:51
aber ich habe nichts  bei EBH unterschrieben....

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Saxonicus am 31.08.2012 um 22:08:35

Silke46 schrieb am 31.08.2012 um 21:59:51:
aber ich habe nichts  bei EBH unterschrieben....

Du hast aber gegenüber der ABH (wahrscheinlich mehrfach) bestätigt, daß Ihr in ehelicher Lebensgemeinschaft lebt. Nur auf Grund dessen war die Einbürgerung Deines Mannes bereits nach dieser kurzen Aufenthaltszeiit in Deutschland möglich.

Insofern hast Du also damals gegenüber der Behörde falsche  Angaben gemacht.

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Silke46 am 31.08.2012 um 22:15:20
wir sind seit 3 Jahren verheiratet
er ist seit 9 Jahren in Deutschland, hat eine  Einbürgerung nach 10 § .

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Bayraqiano am 31.08.2012 um 22:18:32
Zwischenzeitlich muss er doch eine AE nach §28 AufenthG gehabt haben, oder? Und diese AE gibt es nicht ohne die Bestätigung des Ehegatten darüber, dass eine eheliche LG geführt wird.

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Silke46 am 31.08.2012 um 22:20:13
Ja ich war einmal beim ABH...

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von SChnup am 31.08.2012 um 22:55:29
Dann musst du auch eine Selbstanzeige machen, da du bestätigt hast, dass du mit ihm eine familiäre Lebensgemeinschaft geführt hast.

Außerdem, eine Einbürgerung nach §10 ist eigentlich unabhängig vom Ehegatten, es sei denn, du hast z.B. bescheinigt, dass du zusammen mit ihm für den Lebensunterhalt und/oder Rentenbeiträge aufkommst.

Aber wie schon erwähnt, musst du beweisen, dass ihr in der Tat keine familiäre Lebensgemeinschaft hattet in der Zeit, ansonsten war alles, was er gemacht hat, rechtens. Auf der anderen Seite, wenn du das beweisen kannst, ist es höchstwahrscheinlich, dass ihr beide (!) für arglistige Täuschung angezeigt werdet. Also überleg es dir gut, wie die Tatsachen wirklich waren, bevor du irgendwas machst.

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von Silke46 am 01.09.2012 um 08:44:11
ich habe gearbeitet und alles bezahlt : Miete....Einkaufen...seine Klamotten... dazu auch sein Studium....
er hat nichts  ...er hat mich ausgenutzt .... ist das LG beim ABH ??

Titel: Re: Wie kann man eine Einbürgerung zurückziehen
Beitrag von fons am 01.09.2012 um 09:20:31
Es reicht. Wäsche deine Wäsche woanders, nicht hier

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