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Annulierung von Visum, irgendwelche Folgen? (Gelesen: 2.513 mal)
xintype
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: VRC
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26.08.2012 um 16:05:13
 
Ich habe eine Frage, hoffentlich kann jemand mir helfen. Danke in voraus! =)
Wenn eine Visum wegen "Nicht-Übereinstimmung des Aufenthaltsgrundes" annulliert wurde, ergibt sich irgendwelche Folgen bei eine Neubeantragung des Visums?
Ist es besser ein neue Pass zu holen, damit der Seite mit der Annullierung nicht erscheint? Oder steht eh alles in System drinne und es ist egal was man macht?
Vielen Dank nochmals!
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reinhard
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Beiträge: 15.188

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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.08.2012 um 16:12:14
 
Man wird beim nächsten Mal doppelt so sorgfältig prüfen, ob diesmal die Wahrheit gesagt wird. Aber das hängt natürlich vor allem davon ab, was nicht stimmte.

Ein neuer Pass wäre ein neuer Täuschungsversuch, oder? Nichts gelernt?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.08.2012 um 16:19:21
 
Dir wurde also die Einreise nach Deutschland verweigert?

Wenn ja, dann wurden sog. Einreisebedenken gespeichert. Bevor diese Bedenken gelöscht wurden, kannst du auch wohl kein Visum mehr bekommen.

reinhard schrieb am 26.08.2012 um 16:12:14:
Ein neuer Pass wäre ein neuer Täuschungsversuch, oder?

Ein ziemlich nutzloser auch noch, da die Daten ohnehin im AZR gespeichert sind.
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« Zuletzt geändert: 26.08.2012 um 16:30:08 von N/V »  
 
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xintype
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: VRC
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Antwort #3 - 26.08.2012 um 16:44:04
 
Zitat:
Dir wurde also die Einreise nach Deutschland verweigert?

Wenn ja, dann wurden sog. Einreisebedenken gespeichert. Bevor diese Bedenken gelöscht wurden, kannst du auch wohl kein Visum mehr bekommen.


Nein, zum Glück nicht, ist ein Freund von mir. Ich bin hier brav in Deutschland.  Smiley
Hm...wie und wann werden denn diese Bedenken gelöscht? hä?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 26.08.2012 um 17:33:18
 
Zunächst sollte er sich eine Selbstauskunft einholen (grünes anklicken, mehr Infos gibt es dazu auch hier)

Wenn da Einreisebedenken gespeichert sind, sollte er sich Zwecks Löschung mit der zuständigen BPOL-Inspektion in Verbindung setzen.
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #5 - 26.08.2012 um 21:43:49
 
xintype schrieb am 26.08.2012 um 16:05:13:
Wenn eine Visum wegen "Nicht-Übereinstimmung des Aufenthaltsgrundes" annulliert wurde, ergibt sich irgendwelche Folgen bei eine Neubeantragung des Visums?


ja, die Sachen stehen zumindest als Einreisebedenken im System. Ggf. ist auch eine Ausweisung erfolgt, dann wäre eine Sperre die Folge.

Der Betroffene hätte sich ggf. gegen die Einreiseverweigerung wehren sollen, wenn sie denn wirklich zu Unrecht erfolgt ist. Wenn sie zu Recht erfolgt ist, wird wohl sobald ohnehin keine Visum mehr kriegen.
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