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Grenzübertrittsbescheinigung (Gelesen: 7.896 mal)
Themen Beschreibung: Grenzübertrittsbescheinigung
kezdebez
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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25.08.2012 um 19:50:28
 
hallo zusammen,

Ich bin neu hier,und bitte um eure hilfe

Ich habe von 2005 bis 2010 ein aufenthaltstittel als student gehabt.Da ich mein studium abgebrochen habe,wurde mein aufenthaltserlaubnis nicht verlängert.Ich lebe seite 2010 ohne aufenthaltstittel(illigal).Als ich 2012 meine freundin (Deutsche) heiraten wollte,bin ich zum ausländerbehörde gegangen und habe ich mein pass mit flugticket vorgeliegt,dann wurde mir die GÜB erteilt.

Ich konnte mit dem GÜB heiraten,aber leider nach dem frist.das heisst ich bin nicht ausgereist,obwohl mein GÜB abgelaufen ist.
meine frage jetzt,kann ich zu ausländerbehörde gehen und eine antrag auf FzF stellen,obwohl ich in Deutschland bin?
wenn nicht.kann die ausländerbehörde mir zum zweiten mal GÜB geben? damit ich ausreisen kann und von meinem heimat ein visum auf FzF
beantrage? oder ist das alles zuspät und ich muss mit abschiebung und einreisesperre rechnen?

Ich wollte am ende sagen,dass ich ein rechtsanwalt habe aber ich musste leider alles allein erlidigen.



LG und vielen dank
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reinhard
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Antwort #1 - 25.08.2012 um 20:22:39
 
Du musst Dir so schnell wie möglich eine neue GÜB geben lassen, dann so schnell wie möglich ausreisen und von zu Hause aus ein FZF-Visum beantragen. Damit kommst Du wieder und bekommst die AE.

Wegen deiner Illegalität kann es noch eine Geldstrafe geben, die ist geringer, je schneller Du alles in Ordnung bringst.

Ich würde das an Deiner Stelle Montag mit der ABH klären.

Mit der alten GÜB würde ich nicht ausreisen.

Die ABH darf Dich nachtürlich festnehmen und abschieben, dann bekommst Du eine Einreisesperre. Normalerweise bekommst Du aber eine zweite Chance, weil es ja nicht um eine Ausweisung wegen einer Straftat geht, sondern "nur" um ein abgebrochenes Studium.

Du solltest jetzt aber wirklich alles klären und nicht mehr trödeln, sondern sehr schnell machen und Termine ab jetzt ganz präzise einhalten.
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kezdebez
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.08.2012 um 19:42:57
 
hallo reinhard
erst mal danke schön für die antwort
Die ABH darf Dich nachtürlich festnehmen und abschieben, dann bekommst Du eine Einreisesperre
wie kann ich zu ausländerbehörde gehen ,wenn ich das richtig gelesen habe?
bekomme ich wirklich eine 2 chance,obwohl ich am 15.06.2012 ausreisen musste. was ich bis jetzt nicht gemacht habe

danke schön
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reinhard
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Antwort #3 - 26.08.2012 um 20:01:45
 
Du hast keine andere Möglichkeit als zur Ausländerbehörde zu gehen. Wohin sonst?

Du solltest es Montag machen.
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kezdebez
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Antwort #4 - 26.08.2012 um 20:12:54
 
alles klar reinhard.danke schön
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Muleta
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Antwort #5 - 26.08.2012 um 21:39:16
 
kezdebez schrieb am 26.08.2012 um 19:42:57:
wie kann ich zu ausländerbehörde gehen ,wenn ich das richtig gelesen habe?


m.E. wäre es in diesem Fall ausnahmsweise nicht sinnvoll, zur ABH zu gehen. Und schon gar nicht ohne bereits gekauftes Flugticket. Denn die bloße Behauptung, freiwillig ausreisen zu wollen ist bereits einmal widerlegt worden - in so einem Fall muss man damit rechnen, dass die Behörde sofort Abschiebungshaft beantragt und die Abschiebung betreibt.

Ich würde daher eher eine Ausreise mit der alten GÜB versuchen. Sehr rechtzeitig am Flughafen sein, weil mit Sicherheit noch eine Strafanzeige geschrieben wird. Wer aber bereits mit einem Flugticket am Flughafen steht, kann weder in Haft genommen noch abgeschoben werden.
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grisu1000
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Antwort #6 - 26.08.2012 um 21:43:43
 
Muleta schrieb am 26.08.2012 um 21:39:16:
Wer aber bereits mit einem Flugticket am Flughafen steht, kann weder in Haft genommen noch abgeschoben werden.
           

Was ist aber wenn bereits ein Haftbefehl zur Feststellung des Aufenthaltes besteht? Letzendlich hat er die GÜB verfallen lassen, kann es nicht sein, das entsprechendes bereits von der ABH betrieben wurde?
Man sollte vielleicht mal den Anwalt einschalte, um das zu erfahren.
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kezdebez
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Antwort #7 - 26.08.2012 um 22:02:03
 
flugticket habe schon und ich bin bereit auszureisen.Ich habe keine angst vor ausreisen sowie abgeschoben zuwerden,nur ne abschiebung ist mit einreisesperre verbunden und das wollte ich nicht haben.Ich bin nicht rechtzeitig ausgereist,weil ich auf antwort von OLG gewartet habe und das kam bisschen zuspät als ich gedacht habe.
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Muleta
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Antwort #8 - 26.08.2012 um 22:06:29
 
grisu1000 schrieb am 26.08.2012 um 21:43:43:
Was ist aber wenn bereits ein Haftbefehl zur Feststellung des Aufenthaltes besteht?


So etwas gibt es gar nicht. Zwar wird er möglicherweise zur Aufenthaltsermittlung im Fahndungssystem der Polizei *ausgeschrieben* - in solchen Fällen liegt aber regelmäßig kein Haftbefehl vor; wäre ja auch unsinnig, denn wenn er aufgegriffen wird, wüsste man ja seinen Aufenthaltsort und bräuchte ihn nicht mehr zu Feststellung desselben in Haft nehmen.

Theoretisch könnte die ABH vorsorglich schon Abschiebungshaft beantragen und darüber einen entsprechenden Beschluss haben. Den (letztlich völlig überflüssigen) Aufwand tut sich aber normalerweise keine ABH an. Selbst wenn es so einen Haftbefehl gäbe, dürfte er aber nicht vollzogen werden: denn der Zweck der Abschiebungshaft ist die Entfernung der Person aus dem Bundesgebiet - es wäre völlig unverhältnismäßig und sinnwidrig (und somit auch rechtswidrig!), durch den Vollzug der Haft eine unmittelbar bevorstehende (freiwillige) Ausreise zu vereiteln. Da würden dann nicht nur Schadensersatzforderungen auf die ABH zukommen, sondern auch Strafverfahren gegen den zuständigen Mitarbeiter der ABH.

grisu1000 schrieb am 26.08.2012 um 21:43:43:
Man sollte vielleicht mal den Anwalt einschalte, um das zu erfahren.


Tja, und was macht man dann mit der Information, die ein Anwalt beschaffen könnte? Wenn es einen Haftbefehl gäbe, würde der Anwalt ihn nicht wegschaffen können und müsste dazu raten, mit einem Flugticket am Flughafen zur Ausreise zu erscheinen. Für den Betroffenen würde sich daher an seinen Optionen überhaupt nichts verändern.
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Daddy
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Antwort #9 - 25.11.2014 um 09:23:02
 
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