Micha1984
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Darmstadt Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Hallo zusammen,
ich werde im kommenden Monat meine indonesische Verlobte heiraten. Die Eheschliessung ist angemeldet, der Termin bestätigt und meine Verlobte ist bereits mit einem Visum zur Eheschliessung bei mir in Deutschland.
Derzeit haben wir jedoch noch einige Probleme bei unserer Namenserklärung bzw. ihrer Namensänderung zur Heirat:
Wie viele Indonesier hat meine Verlobte nur EINEN Namen, wie bspw. "Andrea" (Name geändert). Im indonesischen Namensrecht gibt es keine Vor- und Nachnamen, sondern nur einen Eigennamen.
Ursprünglich wollten wir ihr gerne dann im Rahmen der Namenserklärung zur Eheschliessung meine Nachnamen, bspw. "Müller" (Name geändert), geben, so dass sie dann "Andrea Müller" heißen würde.
Diesbezüglich hatten wir nun einige Diskussionen mit unserem Standesamt, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass sie nur EINEN Namen hat. Würde ihr Name aus zwei Teilen bestehen, bspw. "An Drea" wäre es kein Problem, da dann "An" als Vor- und "Drea" als Nachname angenommen werden könnten und sie dann nach der Eheschliessung "An Müller geb. Drea" heißen würde.
Inzwischen konnten wir uns jedoch mit dem Standesamt auf folgenden Kompromiss einigen, sofern das indonesische Konsulat dem schriftlich zustimmt:
Für die Namenserklärung würde ihr Eigenname als Vor- und Nachname angenommen, d.h. - Vorname: Andrea - Nachname: Andrea
Ähnlich wurde z.B. auch bei Ihrem Visum vorgegangen.
Im Rahmen der Namenserklärung würde daraus dann eine "Andrea Müller geb. Andrea" gemacht, was nach meinem Verständnis durchaus den Tatsachen entspräche, da ihr Name bei der Geburt tatsächlich Andrea war.
Obwohl wir wirklich gerne einen gemeinsamen Ehenamen führen möchten, sind wir nach all den Diskussionen nun verunsichert, ob wir hierdurch nicht ggfs. andere Probleme bekommen. Daher nun unsere Fragen an die Experten:
Hattet Ihr ggfs. auch dieses Problem? Falls ja, wie seid Ihr damit umgegangen?
Seht ihr bei dem o.g. Vorschlag ("Andrea Müller geb. Andrea") ggfs. weitere Probleme? Ist es möglich, dass Vorname und Geburtsname meiner Frau identisch sind?
Das indonesische Konsulat versteht die ganze Problematik nicht und teilte uns mit, dass es überhaupt kein Problem sei, meinen Namen nach der Eheschliessung hinzuzufügen. Eine schriftliche Bestätigung wollte man uns jedoch nicht ausstellen, sondern sollte vom Standesamt angefordert werden. Die Kommunikation läuft hier aber nur sehr schleppend.
Alternativ könnten wir natürlich auch unsere Namen behalten, aber das wäre irgendwie sehr schade. Ganz zu schweigen von all den Problemen, die sich ergeben, wenn man in Deutschland nur einen Namen hat (Behördengänge, Flugbuchungen, etc.)...
Über einige hilfreiche Tipps und Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen.
Danke und Gruß
Micha
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