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Einreisesperre in Spanien (Gelesen: 1.540 mal)
Themen Beschreibung: Aufhebung der Einreisesperre
Seattle75
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Beiträge: 1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreisesperre in Spanien
15.08.2012 um 22:53:34
 
Hallo zusammen,

mein Mann ist türkischer Staatsbürger. Leider befindet er sich bereits seit Mai 2010 in der Türkei, da er abgeschoben wurde. Wir haben im Juni 2010 geheiratet und im Mai 2012 hatten wir die übliche Befragung. Die dt. Botschaft stellte nun fest, dass mein Mann nun noch eine Sperre in Spanien hat, da er dort illegal gearbeitet hatte. Die Sperre für Deutschland ist gelöscht. Jedoch scheint uns keiner so recht helfen zu wollen. Man wird von der Botschaft hängen gelassen. Es wir immer auf die Sperre hingewiesen, und dass die auf eine Antwort von Spanien warten. Ich glaube an Schikane. Mein RA ist auch nicht so hilfsbereit, somit bin ich quasi allein. Ich weiß nicht mehr was ich noch machen kann. Hat jemand ne Idee? Ich will meinen Mann endlich bei mir haben...das kann doch so schwer nicht sein. Vielen Dank für euern Rat!!! Zwinkernd Smiley
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.08.2012 um 23:06:45
 
Gegen ihn besteht dann eine schengenweite Einreisesperre, zunächst muss nun die zuständige spanische Behörde im Konsultationsverfahren (Art. 25 SDÜ) von der deutschen ABH beteiligt werden, um die Sperre aufzuheben (ggf. bleibt aber eine Einreisesperre für Spanien bestehen). Erst wenn die Spanier die Sperre löschen, kann ihm das Visum auch erteilt werden.

Es ist also keine "Schikane" sondern der normale Verfahrensweg, auf die Bearbeitungszeit der spanischen Behörden hat man von deutscher Seite aus keinen Einfluss.
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 15.08.2012 um 23:31:30
 
Wobei zusätzlich auch selbst eine Befristung bzw. Löschung der Sperre in Spanien beantragt werden kann.

Das ist aber nicht die Aufgabe der deutschen Behörden, sondern von Deinem Mann - wenn er in mehreren Schengen-Staaten Mist gebaut hat, dann wird er sich auch in mehreren Schengen-Staaten um die Bereinigung kümmern müssen. Evtl. ist dazu auch die Einschaltung eines spanischen Anwalts erforderlich.

Solange die spanische Schengen-Sperre noch besteht, kann jedenfalls kein Visum erteilt werden.

Insofern zeigt die Aussage

Seattle75 schrieb am 15.08.2012 um 22:53:34:
Jedoch scheint uns keiner so recht helfen zu wollen.


ein völlig falsches Verständnis der Situation: es ist seine ganz eigenen Aufgabe, das zu klären und es ist derzeit auch niemand involviert, der irgendeine Pflicht hätte, Euch dabei zu helfen, die Konsequenzen seiner in Spanien begangenen Straftaten auszubügeln.
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