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Steuerklassenänderung bei Trennung (Gelesen: 8.803 mal)
karibu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Steuerklassenänderung bei Trennung
06.08.2012 um 20:28:07
 

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich bin hier im richtigen Forenbereich für meine Frage:

Die Frau eines Bekannten möchte sich von ihm trennen.

Derzeit haben beide noch den gleichen Wohnsitz.

Ab wann kann und muss man die Steuerklasse ändern?

Muss man das immernoch auf dem Rathaus und müssen dafür beide Partner erscheinen?

Die derzeitige Steuerklassen sind III/V und der Bekannte möchte sobald wie möglich eine günstigere Steuerklasse haben.

Vielen Dank vorab für eure Infos.

LG, karibu
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.08.2012 um 20:44:50
 
Das Ehepaar kann nur gemeinsam eine neue Kombination wählen - 4/4 zum Beispiel . Diese Änderungen sind max 1 x pro Jahr möglich. Muss erst nach der Scheidung . Antrag online runterladen oder zum zuständigen FA fahren.
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karibu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.08.2012 um 21:43:20
 
Zitat:
Das Ehepaar kann nur gemeinsam eine neue Kombination wählen - 4/4 zum Beispiel . Diese Änderungen sind max 1 x pro Jahr möglich. Muss erst nach der Scheidung . Antrag online runterladen oder zum zuständigen FA fahren.


Es gibt also keine andere Möglichkeit, wenn das Paar zwar noch verheiratet ist, aber getrennt wohnt?

LG, karibu
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 06.08.2012 um 22:07:57
 
Wenn sich da nicht kürzlich etwas geändert hat, ist Bibimals Aussage so nicht richtig.
Für das Jahr, in dem man sich trennt, kann es bei der Steuerklassenwahl III/V bleiben, wenn man nicht im beiderseitigen Einverständnis beim FA die Änderung auf IV/IV beantragt. Das geht aber i.d.R. nicht, wenn einer nicht mitspielt.

Ab dem Januar des auf die Trennung folgendes Jahres gibt es aber keine Zusammenveranlagung mehr, jeder hat die Steuerklasse I (bzw. II).

Maßgeblich ist das Getrenntleben - das kann natürlich auch in der gemeinsamen Wohnung sein, nur könnte es da zu Nachweisproblemen führen. Wann die Scheidung ausgesprochen wird, ist unerheblich.
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bibimal
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.08.2012 um 08:38:13
 
Reni schrieb am 06.08.2012 um 22:07:57:
Wenn sich da nicht kürzlich etwas geändert hat, ist Bibimals Aussage so nicht richtig.
Für das Jahr, in dem man sich trennt, kann es bei der Steuerklassenwahl III/V bleiben, wenn man nicht im beiderseitigen Einverständnis beim FA die Änderung auf IV/IV beantragt. Das geht aber i.d.R. nicht, wenn einer nicht mitspielt.


Genau das habe ich geschrieben. Und Trennung heisst nicht Scheidung. Das FA wird also nur durch Antrag der beiden (Noch-) Ehepartner davon erfahren, wenn ein Paar sich trennt bzw. und/oder die Steuerklassenaufteilung ändern wird. Nach Scheidung gilt dann Steuerklasse 1 oder 2 (je nachdem, wer die Kinder hat).

https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0

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lausi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 07.08.2012 um 10:47:22
 
Zitat:
Genau das habe ich geschrieben. Und Trennung heisst nicht Scheidung. Das FA wird also nur durch Antrag der beiden (Noch-) Ehepartner davon erfahren, wenn ein Paar sich trennt bzw. und/oder die Steuerklassenaufteilung ändern wird. Nach Scheidung gilt dann Steuerklasse 1 oder 2 (je nachdem, wer die Kinder hat).
https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=0

Dein Link funktioniert nicht...
Im Übrigen ist es meines Wissens richtig, was Reni geschrieben hat. Bei dauerndem Getrenntleben (nicht erst bei Scheidung) ist die Steuerklasse mit Wirkung für das folgende Jahr zu ändern, weil die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung weggefallen sind (vgl. § 26 EStG, http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__26.html)
Rechtsgrundlage ist § 52b EStG: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Eintragung der Steuerklasse ... umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragung von den Verhältnissen zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres ...  zu seinen Gunsten abweicht."
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 07.08.2012 um 10:54:22
 
Zitat:
Und Trennung heisst nicht Scheidung. Das FA wird also nur durch Antrag der beiden (Noch-) Ehepartner davon erfahren, wenn ein Paar sich trennt bzw. und/oder die Steuerklassenaufteilung ändern wird.


nein. Mal ganz abgesehen von steuerrechtlichen Meldepflichten und der Pflicht zu wahren Angaben in der Steuererklärung, erfährt das FA regelmäßig bereits über die Meldestellen vom Getrenntleben.

Zitat:
Nach Scheidung gilt dann Steuerklasse 1 oder 2 (je nachdem, wer die Kinder hat).


das ist falsch: die Steuerklassenänderung gilt nicht erst ab Scheidung, sondern ab dem Folgejahr des Trennungszeitpunktes. Ein Paar kann auch auch Jahrzehnte getrennt leben ohne sich scheiden zu lassen (z.B. unser BPräs) - trotzdem sind ab dem Folgejahr des Trennungszeitpunktes dann beide steuerlich wie Unverheiratete zu behandeln.
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karibu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 08.08.2012 um 22:48:31
 
Muleta schrieb am 07.08.2012 um 10:54:22:
nein. Mal ganz abgesehen von steuerrechtlichen Meldepflichten und der Pflicht zu wahren Angaben in der Steuererklärung, erfährt das FA regelmäßig bereits über die Meldestellen vom Getrenntleben.


Also erst einmal können beide im laufenden Jahr zur Steuerklasse IV/IV wechseln? Es scheint die beiden sind nun übereingekommen, dass sie das zunächst so machen wollen, falls das geht, unabhängig davon, wo wer wohnt.

Welche Meldestellen sind gemeint? Wo muss man "Getrenntsein" melden?
Genügt es, wenn sich einer der Partner an einem anderen Wohnsitz bei Einwohnermeldeamt anmeldet? Und wird dann automatisch mab 01.01.2013 die Steuerklasse I für beide verwendet oder was muss man tun?

LG, karibu
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Saxonicus
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Antwort #8 - 09.08.2012 um 00:45:59
 
karibu schrieb am 08.08.2012 um 22:48:31:
Genügt es, wenn sich einer der Partner an einem anderen Wohnsitz bei Einwohnermeldeamt anmeldet?

Ja das genügt, die ABH wird vom Einwohnermeldeamt informiert.
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doccy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 09.08.2012 um 15:48:14
 
Hallo an alle!

Mittlerweile gibt es ein Formular, das beim zuständigen Finanzamt zur Mitteilung des dauernden getrenntlebends eingereicht werden kann.

http://www.finanzen.bremen.de/sixcms/media.php/13/2010EDGL621_810%2830%291.pdf

sowie auch eine Erklärung, falls ihr wieder eine eheliche Gemeinschaft während dem Trennungsjahr "gründet"

http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/formulare/Lohnsteuer/Arbeitnehmer/E...
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Feuerfisch
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Antwort #10 - 10.08.2012 um 22:43:45
 
Hallo,

ich habe mich im Mai 2011 von meiner Ex Frau getrennt und musste im Januar 2012 meine neue Steuerklasse eintragen lassen.
Also es ist egal ob man sich Anfang,Mitte oder Ende eines Jahres trennt aber immer im neuen Jahr im Januar muss man seine Steuerklasse ändern lassen.

Gruss Gerald
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