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Verlängerung des Visums? (Gelesen: 4.006 mal)
nabil89
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12.07.2012 um 15:44:15
 
Hallo alle zusammen .

Ich habe eine frage,brauche ich unbedingt einen Mietvertrag damit ich meinen Studentenvisum für das Studienkolleg verlängern kann.

Momentan habe ich einen Studentenvisum für 90 Tagen und muss um 1 Jahr verlängert werden,oder reicht nur die Anmeldung,dass ich mit einer Person angemeldet bin?

Danke
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reinhard
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Antwort #1 - 12.07.2012 um 18:31:19
 
Du kannst das Visum nicht verlängern.

Du musst SOFORT eine AE beantragen. Die Ausländerbehörde sagt Dir dann, welche Unterlagen "reichen".

Du solltest Dich aber beeilen, eine AE kann nicht mehr von heute auf morgen "hergestellt" werden. Den Antrag solltest Du sofort stellen, die Unterlagen kannst Du dann nachreichen, falls Du etwas nicht hast.
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nabil89
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Antwort #2 - 13.07.2012 um 13:34:07
 
reinhard schrieb am 12.07.2012 um 18:31:19:
Du solltest Dich aber beeilen, eine AE kann nicht mehr von heute auf morgen "hergestellt" werden. Den Antrag solltest Du sofort stellen, die Unterlagen kannst Du dann nachreichen, falls Du etwas nicht hast.

Aber mein Visum verläuft erst ab dem 20.09 ?
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Antwort #3 - 13.07.2012 um 13:41:08
 
nabil89 schrieb am 12.07.2012 um 15:44:15:
Momentan habe ich einen Studentenvisum für 90 Tagen

nabil89 schrieb am 13.07.2012 um 13:34:07:
Aber mein Visum verläuft erst ab dem 20.09 ? 


Wie jetzt? Hast du derzeit ein Visum oder hast du keines?
Läuft dein Visum am 20.09. ab oder läuft es erst ab 20.09.?

Das ist schon ein Unterschied.
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reinhard
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Antwort #4 - 13.07.2012 um 14:03:05
 
Es ist völlig egal, wie lange das Visum gültig ist. Du solltest sofort, wenn Du hier bist, die AE beantragen. Falls Du noch Unterlagen nachreichen musst, ist es auch entspannend, wenn dafür noch Zeit genug ist.
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Antwort #5 - 13.07.2012 um 14:35:42
 
Runenwolf schrieb am 13.07.2012 um 13:41:08:
Läuft dein Visum am 20.09. ab oder läuft es erst ab 20.09.?


Das Visum ist gültig vom 13.06 bis 20.09 .
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Antwort #6 - 13.07.2012 um 15:03:07
 
Dann melde dich bei der zuständigen ABH und beantrage die Erteilung des Aufenthaltstitels! Am besten jetzt und nicht erst in 8 Wochen!
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Antwort #7 - 13.07.2012 um 15:23:36
 
Runenwolf schrieb am 13.07.2012 um 15:03:07:
Dann melde dich bei der zuständigen ABH und beantrage die Erteilung des Aufenthaltstitels! Am besten jetzt und nicht erst in 8 Wochen!

Aber ich warte noch auf die AOK Familienversicherung und ich bin nicht in Frankfurt gemeldet sondern bei einem Freund in Darmstadt.Obwohl ich dann in Frankfurt das Studienkolleg besuchen werde.
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Antwort #8 - 13.07.2012 um 15:57:34
 
nabil89 schrieb am 13.07.2012 um 15:23:36:
Aber ich warte noch auf die AOK Familienversicherung und ich bin nicht in Frankfurt gemeldet sondern bei einem Freund in Darmstadt.Obwohl ich dann in Frankfurt das Studienkolleg besuchen werde. 


Dann ist derzeit die ABH in Darmstadt zuständig und da kannst du auch erst mal die Erteilung des Aufenthaltstitels beantragen.
Du kannst den Antrag schon mal stellen und die Bescheinigung der Krankenkasse nachreichen.
So kann die ABH schon mal mit der Bearbeitung des Antrages anfangen.
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nabil89
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Antwort #9 - 13.07.2012 um 19:39:27
 
Runenwolf schrieb am 13.07.2012 um 15:57:34:
So kann die ABH schon mal mit der Bearbeitung des Antrages anfangen.

Ok Danke
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