Vielen Dank für die beiden informativen Antworten, nun sind wir in unserem Verständnis schon ein wenig weiter.
reinhard schrieb am 28.05.2012 um 11:35:57:Die zwei Monate, die "grundlos" dazwischen liegen dürfen, ergeben sich meiner Meinung nach aus keinem Gesetz, sondern aus den Gewohnheiten der Ausländerbehörde oder einem Hinweis der Fachaufsicht (bundesland-spezifisch).
Danke für die Info, jetzt kann ich endlich aufhören, die Gesetzesstelle zu suchen....
grisu1000 schrieb am 28.05.2012 um 12:09:27:Zur Zeit hat sie ihren Wohnsitz in Deutschland. Es spricht also nichts dagegen, dass sie jetzt bei der
ABH eine
AE für das freiwillige soziale Jahr beantragt. Es wird aber immer gerne von der
ABH auf das Visaerfahren verwiesen, warum auch immer. Hier liegt aber
IMHO keine unzulässige Umgehung des Visaverfahrens vor, vor allem weil zur Zeit das Konsulat im Heimatland durch den Wohnsitz in Deutschland gar nicht zuständig ist.
Das ist auch sehr interessant, bislang hat die
ABH jeglichen Versuch unsererseits, jetzt schon in Deutschland etwas in die Wege zu leiten, abgewimmelt.
Bleibt noch die eingangs gestellte Frage offen, ob es die Möglichkeit gibt, einen Touristenaufenthalt (Schengen-Visum) unmittelbar vor das FSJ zu legen, ohne am Ende des ersten Aufenthalts nochmal ausreisen zu müssen. Sie möchte eben schon 6 Wochen vor Beginn des FSJ in Deutschland sein und so früh wird ihre neu beantragte
AE wohl nicht datiert werden.