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Aupair und Wieder-Einreise für Freiwilliges Soziales Jahr (Gelesen: 4.772 mal)
Themen Beschreibung: Wechsel des Aufenthaltzwecks
dolin
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27.05.2012 um 23:52:01
 
Ein südamerikanisches Aupair ist noch bis Mitte Juni (=Ende der Aufenthaltsgenehmigung) in Deutschland und reist dann wie geplant in die Heimat zurück. Ab September hat die Person eine Stelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr in Deutschland. Sie möchte aber gerne ca. 6 Wochen vor Antritt dieser Stelle wieder einreisen, um Ferien in Deutschland zu verbringen, Verwandte zu besuchen etc. Ist das denn möglich, wenn man von vornhererein bei der botschaft beantragt, erst für 6 wochen als Tourist nach Deutschland zu kommen und im Anschluss ein Jahr als FSJler zu bleiben?
Falls nicht: Laut Ausländerbehörde gäbe es die Möglichkeit, die noch bestehende Aupair-AE zu verlängern, wenn zwischen dem Aupair-Ende und dem Beginn FSJ weniger als zwei Monate lägen. Aus welchen Vorschriften ergibt sich das?? Wenn das stimmt, könnte man den Träger des FSJ noch fragen, ob man den Beginn nicht zwei Wochen vorverlegen könnte.
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Saxonicus
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Antwort #1 - 28.05.2012 um 08:20:14
 
dolin schrieb am 27.05.2012 um 23:52:01:
Wenn das stimmt, könnte man den Träger des FSJ noch fragen, ob man den Beginn nicht zwei Wochen vorverlegen könnte.

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reinhard
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Antwort #2 - 28.05.2012 um 11:35:57
 
Die zwei Monate, die "grundlos" dazwischen liegen dürfen, ergeben sich meiner Meinung nach aus keinem Gesetz, sondern aus den Gewohnheiten der Ausländerbehörde oder einem Hinweis der Fachaufsicht (bundesland-spezifisch).

Grundsätzlich ist es nicht verboten, eine Au-Pair-AE in eine FSJ-AE zu ändern. Falls die Ausländerbehörde mitspielt, und die scheint ja verhandlungsbereit zu sein, kann sie mit der AE auch nach Hause fliegen und ohne Visum wieder kommen, die AE muss nur noch gültig sein.
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Antwort #3 - 28.05.2012 um 12:09:27
 
dolin schrieb am 27.05.2012 um 23:52:01:
Sie möchte aber gerne ca. 6 Wochen vor Antritt dieser Stelle wieder einreisen, um Ferien in Deutschland zu verbringen, Verwandte zu besuchen etc. Ist das denn möglich, wenn man von vornhererein bei der botschaft beantragt,


Zur Zeit hat sie ihren Wohnsitz in Deutschland. Es spricht also nichts dagegen, dass sie jetzt bei der ABH eine AE für das freiwillige soziale Jahr beantragt. Es wird aber immer gerne von der ABH auf das Visaerfahren verwiesen, warum auch immer. Hier liegt aber IMHO keine unzulässige Umgehung des Visaverfahrens vor, vor allem weil zur Zeit das Konsulat im Heimatland durch den Wohnsitz in Deutschland gar nicht zuständig ist.
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dolin
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Antwort #4 - 28.05.2012 um 16:53:35
 
Vielen Dank für die beiden informativen Antworten, nun sind wir in unserem Verständnis schon ein wenig weiter.

reinhard schrieb am 28.05.2012 um 11:35:57:
Die zwei Monate, die "grundlos" dazwischen liegen dürfen, ergeben sich meiner Meinung nach aus keinem Gesetz, sondern aus den Gewohnheiten der Ausländerbehörde oder einem Hinweis der Fachaufsicht (bundesland-spezifisch).

Danke für die Info, jetzt kann ich endlich aufhören, die Gesetzesstelle zu suchen.... Zwinkernd

grisu1000 schrieb am 28.05.2012 um 12:09:27:
Zur Zeit hat sie ihren Wohnsitz in Deutschland. Es spricht also nichts dagegen, dass sie jetzt bei der ABH eine AE für das freiwillige soziale Jahr beantragt. Es wird aber immer gerne von der ABH auf das Visaerfahren verwiesen, warum auch immer. Hier liegt aber IMHO keine unzulässige Umgehung des Visaverfahrens vor, vor allem weil zur Zeit das Konsulat im Heimatland durch den Wohnsitz in Deutschland gar nicht zuständig ist.


Das ist auch sehr interessant, bislang hat die ABH jeglichen Versuch unsererseits, jetzt schon in Deutschland etwas in die Wege zu leiten, abgewimmelt.


Bleibt noch die eingangs gestellte Frage offen, ob es die Möglichkeit gibt, einen Touristenaufenthalt (Schengen-Visum) unmittelbar vor das FSJ zu legen, ohne am Ende des ersten Aufenthalts nochmal ausreisen zu müssen.  Sie möchte eben schon 6 Wochen vor Beginn des FSJ in Deutschland sein und so früh wird ihre neu beantragte AE wohl nicht datiert werden.
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reinhard
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Antwort #5 - 28.05.2012 um 17:26:11
 
Nein, ein Schengen-Visum endet immer mit der Ausreise. Das kann nicht in eine AE umgewandelt werden.

Das sollte sie anders organisieren.
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Antwort #6 - 28.05.2012 um 18:22:43
 
dolin schrieb am 27.05.2012 um 23:52:01:
südamerikanisches Aupair

wenn du Hilfe willst, wäre es gut zu wissen, aus welchem Land sie kommt.
Für z.B. Brasilianer gibt es andere Möglichkeiten als für Peruaner.
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Antwort #7 - 28.05.2012 um 20:58:21
 
Sie kommt aus Paraguay.
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Antwort #8 - 28.05.2012 um 23:53:13
 
dolin schrieb am 28.05.2012 um 20:58:21:
Sie kommt aus Paraguay. 


dann gilt das oben gesagte ohne "Sonderbehandlung"
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Antwort #9 - 13.07.2012 um 22:18:21
 
Vielleicht ist für irgendeinen Leser ja von Interesse, wie diese Geschichte ausgegangen ist? Verlängert wurde die Aupair-AE nicht (weil zwischen beiden Aufenthaltszwecken länger als zwei Monate Zeit war). Allerdings gab die lokale Ausländerbehörde schriftlich eine Vorabzustimmung für den FSJ-Aufenthalt. Mit diesem Dokument wurde bei der deutschen Botschaft im Heimatstaat die Wieder-Einreise für das FSJ beantragt und nach einer kurzen Bearbeitungszeit war das Visum erteilt. Die Person konnte also ca. 6 Wochen vor Beginn des FSJ schon wieder nach Deutschland einreisen. Alles kein Problem!
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Antwort #10 - 13.07.2012 um 23:02:54
 
Danke für das feedback.  Laut lachend
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