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namensänderung nach eheschliessung im ausland (Gelesen: 1.471 mal)
muffin1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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12.07.2012 um 14:10:17
 
eheschliessung 2008 in der türkei
visumerteilung fzf 04/2012

nachdem wir nun soweit alle baustellen abgearbeitet haben,
wollten wir uns an die namensänderung machen.

ich hatte daher mit dem hiesigen standesamt online kontakt aufgenommen und nach den notwendigen unterlagen und dem procedere gefragt.

ich erhielt die auskunft:
von beiden ehegatten jeweils die geburtsurkunde sowie der gültige pass und die türkische bzw. internationale heiratsurkunde.

sodann könne ohne terminvereinbarung im rahmen der öffnungszeiten des standesamtes die namensänderung vorgenommen werden.

nun haben wir uns heute beide freigenommen und sind mit den angeforderten unterlagen zum standesamt gegangen.
es empfing uns leider nicht die dame, die mir die auskünfte erteilt hat (die ist wohl im urlaub).

die mitarbeiterin, mit der wir heute zu tun hatten bemängelte als erstes, das wir keinen termin ausgemacht hätten, aber sie könne sich die vorgelegten unterlagen ja mal anschauen...

dann kam der hammer: sie braucht von sämtlichen vorehen die heiratsurkunden und scheidungsurteile im original??? mein hinweis, das diese dinge a) für das ehefähigkeitszeugnis beigebracht wurden und b) nochmals für das visumverfahren, das es jetzt wieder mindestens 2-3 monate braucht um die unterlagen zu beschaffen (in diesem zeitraum wird mein pass und personalausweis ablaufen und ich wollte die namensänderung durchführen, bevor ich alles neu beantrage) und die auskunft von frau xxx (ihre abwesende kollegin) interessiert sie nicht...

kann das sein? das innerhalb ein und derselben behörde derart unterschiedliche anforderungen gestellt werden? ich bin da gerade ziemlich fassungslos...

nächstes problem in diesem zusammenhang:

ich bin 1979 geschieden worden. als ich 2008 beim zuständigen amtsgericht eine abschrift des entsprechenden scheidungsurteils angefordert habe, bekam ich den hinweis "glück gehabt - nach 30 jahren läuft die aufbewahrungsfrist für solche dinge ab".

diese abschrift "ruht" nun (da es ja das original sein musste) in der akte meines mannes im generalkonsulat izmir. gibt es eine möglichkeit dadran zu kommen?  denn beim amtsgericht werde ich nun 33 jahre nach der scheidung kein glück mehr haben...

Ärgerlich
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