Hallo Leut's,
ich hätte da mal Fragen zu folgendem Fall:
Ein Ehepaar (Mann ist Deutscher, Frau ist Ausländerin aus einem Drittstaat, der nicht auf der positiv-Liste steht), lebt normalerweise in Deutschland, in NRW, und bekommt jetzt Nachwuchs. Nun wird das Kind aber nicht in Deutschland geboren, sondern im Heimatland der Ehefrau.
Jetzt hab' ich gelesen, dass nach § 4 Abs. 1
StAG das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben würde, nachdem der Vater seine Vaterschaft anerkannt hat, oder diese festgestellt wurde.
Fragen:
Wo ist denn anzuzeigen oder zu melden, dass im Ausland ein Kind eines Deutschen Ehemanns geboren wurde?
Wie ist das Verfahren, diese deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes jetzt festzustellen? Gibt's da einen Antrag, oder eine Anzeige bei der Botschaft? Was muss alles gemacht werden, und WO?
Danke, für Eure Hilfe.