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Im Ausland geborene, deutsche Kinder - Wie ist das Vefahren? (Gelesen: 607 mal)
Earl Grey
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Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Im Ausland geborene, deutsche Kinder - Wie ist das Vefahren?
03.07.2012 um 09:54:42
 
Hallo Leut's,

ich hätte da mal Fragen zu folgendem Fall:

Ein Ehepaar (Mann ist Deutscher, Frau ist Ausländerin aus einem Drittstaat, der nicht auf der positiv-Liste steht), lebt normalerweise in Deutschland, in NRW, und bekommt jetzt Nachwuchs. Nun wird das Kind aber nicht in Deutschland geboren, sondern im Heimatland der Ehefrau.

Jetzt hab' ich gelesen, dass nach § 4 Abs. 1 StAG das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben würde, nachdem der Vater seine Vaterschaft anerkannt hat, oder diese festgestellt wurde. 

Fragen:
Wo ist denn anzuzeigen oder zu melden, dass im Ausland ein Kind eines Deutschen Ehemanns geboren wurde?
Wie ist das Verfahren, diese deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes jetzt festzustellen? Gibt's da einen Antrag, oder eine Anzeige bei der Botschaft? Was muss alles gemacht werden, und WO?

Danke, für Eure Hilfe.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Im Ausland geborene, deutsche Kinder - Wie ist das Vefahren?
Antwort #1 - 03.07.2012 um 10:12:04
 
Earl Grey schrieb am 03.07.2012 um 09:54:42:
nachdem der Vater seine Vaterschaft anerkannt hat, oder diese festgestellt wurde

Bei einem ehelich geborenen Kind ist aber nicht notwendig, da der Ehemann der Mutter automatisch als Vater gilt. Das Kind hat somit bereits ab der Geburt die deutsche Sta.

Zur Einreise nach Deutschland benötigt das Kind einen deutschen (Kinder-)Reisepass, ausgestellt von der deutschen AV im Heimatland der Ehefrau. Nach der Einreise in D muss das Kind ganz normal beim Meldeamt gemeldet werden, weitere Festellungsverfahren sind nicht notwendig.
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