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Anspurch auf kindergeld (Gelesen: 1.177 mal)
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kroatisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anspurch auf kindergeld
14.06.2012 um 22:35:51
 
Hallo....Main Deutsch is nicht so gut, aber ich hoffe dass Sie mich verstehen werden...So...ich bin Kroate und maine Frau is Rumanin...Sie zur Zeit besucht ein Deutschunterricht, weil Sie will als Krankenpfagerin arbeiten...Sie hat auch Freizugigketisbescheinigung, und damit ich als Familienangehorige eine EU burgerin habe das gleiche Recht...Icb bin vor 3 Tage eine aufenthaltskarte bekommen...

Ich habe keine arbeitserlaubnis (weil Rumanene und Bulgeren sind noch in ubergang period)...ich arbeite nicht....wir haben ein kleines Kind, 1 Jahr alt....Maine Frage ist...haben wir Anspruch auf kindergeld obwohl ich nicht arbeite...Die Frau aus Bochum sagte, nur wenn maine Frau arbeitet wir konnen kindergeld bekommen...wenn ich arbeite nicht, weil ich bin noch nicht in EU..

Aber auf aufenthaltskarte stehet 5 Absatz 2, Freizugig EU...Jemand sagte zu mir, dass ich nicht arbeiten soll , das is nicht wichtig fur Anspruch....OK, jeztz sind Sie dran...vielen Dank auf Ihren Antworten....
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.06.2012 um 23:08:02
 
Nein, die Aussage ist falsch - siehe §1 BKGG.

Als Ehemann einer freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgerin bist du selbst freizügigkeitsberechtigt, es ist also völlig egal wer von euch beiden arbeitet.
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