Mit der Geburt Deines Kindes hast Du, wie gesagt einen neuen Aufenthaltszweck. - Auch, wenn das erst im November der fall sein wird, sollte mit etwas gutem Willen eine "Überbrückung" bis dahin für Dich möglich sein.
Da Du ab November wieder einen dauernden Aufenthaltsanspruch hast, sollte zu berücksichtigen sein, dass der Abschluss Deiner Ausbildung sehr wichtig ist, ganz originär integrationsfördernde Wirkung, vor allem mit Blick auf künftige Sicherung des Lebensunterhalts, hat.
Denkbar wäre, dass Dir die
ABH übergangsweise Fiktionsbescheinigungen ausstellt, mit denen Dein Aufenthalt weiter als erlaubt gelten würde.
Wende Dich eventuell mal eine Migrationsberaungsstelle für erwachsene Zuwanderer (MBE) -
hier
kannst Du eine finden, die nicht so weit von Dir entfernt liegt. (Blaues bitte anklicken!) -
Auch eine Frauenmigrationszentrum oder Ähnliches könnte Dir behilflich sein.
Nimm bei Bedarf diesen thread ausgedruckt mit - dann können die Berater meine Gedanken "mitnehmen"
Wünsche Dir, dass es mit dem "Übergang" klappt und Du ein gesundes Baby zur Welt bringst!
=schweitzer=
Änderung: reinhard schrieb am 30.05.2012 um 22:11:15:Und warte noch mal, was andere dazu schreiben und welche Ideen es noch gibt.
- Irgendwie denken Reinhard und ich öfter dasselbe ...
- Dieses mal war er ein bisschen schneller.