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AE verlängerung Ehemann will nichts Unterschreiben und mich nicht bei ABH begleiten was nun? (Gelesen: 5.516 mal)
cindy2
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Zeige den Link zu diesem Beitrag AE verlängerung Ehemann will nichts Unterschreiben und mich nicht bei ABH begleiten was nun?
30.05.2012 um 20:56:33
 
Guten Abend,
Bin fast 2jahre Verheiratet und habe familien AE für 2Jahre zeit juli 2010, jetzt sind die 2Jahre fast zu ende und ich brauche Verlängerung.

ich war bei unser ABH habe den Formular geholt steht was ich  plus mein Mann ausfüllen muss.
Die Sacharbeiterin sagte bei Beantragung muss  mein Mann auch dabei sein.
Meine Mann hat sich verweigert mit zukommen und möchte einfach nichts mit zu tun, und auch gar nicht Unterschreiben

was soll ich wegen AE Verlängerung tun?
wie läuft solche fall ?
Er führt fast 2wochen nach einen Streit getrennt leben im Haus und ich vermüte dieses mal es sei anders.

ich bitte um Rat.

Danke Cindy
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schweitzer
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Antwort #1 - 30.05.2012 um 21:15:04
 
Ich habe ein bischen in Deinen früheren Posts gelesen und weiß daher, dass Eure Ehe schon länger nicht gut läuft.

Fakt ist, dass, wenn Dein Mann keine Erklärung unterschreibt, dass Eure Ehe nach wie vor in familiärer Lebensgemeinschaft gelebt wird, es für Dich sehr problematisch wird, die AE verlängert zu bekommen - zumindest nicht die AE aufgrund der Ehe.

Du schriebst aber im März auch, dass Du ganz frisch schwanger seist. - Wenn das so ist, würde Dein Kind mit seiner geburt ja ein deutsches und Du wärst personensorgeberechtigt. Dann hättest Du einen neuen Aufenthatszweck - Personensorge über Dein deutsches Kind- und hättest Anspruch auf eine entsprechende AE.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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cindy2
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Antwort #2 - 30.05.2012 um 22:04:39
 

Danke Schweizer.

Ja, ich bin Schwanger und Kind kommt erst in November,
ich mache mir nun sorge was passiert konnte bis hin wegen meinen jetzige AE.

Habe Ausbildung abschluss in Juli die ich zum Schluss machen mochte, und gleichzeitig läuft meine AE voher ab.




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reinhard
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Antwort #3 - 30.05.2012 um 22:11:15
 
Such Dir zur Sicherheit die Adresse einer Beratungsstelle (Migrationsberatung für Erwachsene - MBE). Du hast eben jetzt kein Recht auf eine AE-Verlängerung, aber im November hast Du ein Recht auf eine neue AE.

Das ist eine "Lücke" von fünf Monaten, damit gehen die Ausländerbehörden verschieden um. Manche geben für die Zwischenzeit eine "Fiktionsbescheinigung" (FB), andere nur eine Duldung. Du kannst versuchen, zunächst mit der Ausländerbehörde zu sprechen, dabei musst Du auf jeden Fall die Verlängerung beantragen.
Falls es Probleme gibt, gehst Du zur Beratungsstelle und suchst dort Unterstützung.

Und warte noch mal, was andere dazu schreiben und welche Ideen es noch gibt.
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schweitzer
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Antwort #4 - 30.05.2012 um 22:19:04
 
Mit der Geburt Deines Kindes hast Du, wie gesagt einen neuen Aufenthaltszweck. - Auch, wenn das erst im November der fall sein wird, sollte mit etwas gutem Willen eine "Überbrückung" bis dahin für Dich möglich sein.

Da Du ab November wieder einen dauernden Aufenthaltsanspruch hast, sollte zu berücksichtigen sein, dass der Abschluss Deiner Ausbildung sehr wichtig ist, ganz originär integrationsfördernde Wirkung, vor allem mit Blick auf künftige Sicherung des Lebensunterhalts, hat.

Denkbar wäre, dass Dir die ABH übergangsweise Fiktionsbescheinigungen ausstellt, mit denen Dein Aufenthalt weiter als erlaubt gelten würde.

Wende Dich eventuell mal eine Migrationsberaungsstelle für erwachsene Zuwanderer (MBE)  -
hier
kannst Du eine finden, die nicht so weit von Dir entfernt liegt. (Blaues bitte anklicken!) -

Auch eine Frauenmigrationszentrum oder Ähnliches könnte Dir behilflich sein.

Nimm bei Bedarf diesen thread ausgedruckt mit - dann können die Berater meine Gedanken "mitnehmen"  Zwinkernd

Wünsche Dir, dass es mit dem "Übergang" klappt und Du ein gesundes Baby zur Welt bringst!


=schweitzer=

Änderung:
reinhard schrieb am 30.05.2012 um 22:11:15:
Und warte noch mal, was andere dazu schreiben und welche Ideen es noch gibt. 
- Irgendwie denken Reinhard und ich öfter dasselbe ...  Zwinkernd - Dieses mal war er ein bisschen schneller.
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cindy2
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Antwort #5 - 30.05.2012 um 22:21:51
 
Danke Reinhard,

ich war bei einer Migrationsberatung und habe keine hilfe bekommen, da meinen Sie wenn keine Trennung beim Gericht liegt, oder wenn mein Mann weitere Finanzierung gibt dann konnen Sie mir nichts helfen.

und wegen AE haben sie nicht viel Erfahrung ich soll bei ABH nicht sagen über mein Manns verhältnis.

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reinhard
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Antwort #6 - 30.05.2012 um 22:25:01
 
Ich denke, Du musst bei der Ausländerbehörde sagen,
1) dass Dein Mann nicht mitkommen will und Du Stress mit ihm hast,
2) im November das Kind geboren wird und das Kind deutsch ist.

Nur dann hat die Ausländerbehörde die Chance, eine gute Lösung zu finden.

Und wenn die Beratungsstelle nicht genug Ahnung hat, dann fragst Du weiter hier. Hier hast Du immer die Chance, dass einige Leute antworten, die Ahnung haben.

Außerdem korrigieren wir uns gegenseitig, wenn mal jemand einen Fehler macht.
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Antwort #7 - 30.05.2012 um 22:26:47
 
cindy2 schrieb am 30.05.2012 um 22:21:51:
ich war bei einer Migrationsberatung und habe keine hilfe bekommen, da meinen Sie wenn keine Trennung beim Gericht liegt, oder wenn mein Mann weitere Finanzierung gibt dann konnen Sie mir nichts helfen.

und wegen AE haben sie nicht viel Erfahrung ich soll bei ABH nicht sagen über mein Manns verhältnis.



Manchmal schäme ich mich wirklich für meine Kolleginnen/Kollegen.

Gibt es noch eine andere Beratungsstelle in der Nähe von Dir? - Gibt es sonst jemanden, dem Du vertraust und der Dich zur ABH begleiten könnte?


Wenn Du willst und mir vertrauen möchtest, schicke mir mal eine PN mit Deinem Wohnort und die Adresse mit der Beratungsstelle, bei der Du jetzt gewesen bist. - Ich würde dann versuchen zu recherchieren, ob ich was anderes in Deiner Nähe finden kann.

Ich kann aber erst morgen genauer nachsehen ...


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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE verlängerung Ehemann will nichts Unterschreiben und mich nicht bei ABH begleiten was nun?
Antwort #8 - 30.05.2012 um 22:29:45
 
ich bedanke mich für die Anweisungen,
und werde mich nochmal bei die Migrationsberatung morgen melden.

Danke

Cindy
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Antwort #9 - 30.05.2012 um 23:01:12
 
Danke Schweitzer,

den Link hat sorgar eine  Kontakte gegeben, in den Selben Ort wo unser ABH liegt. da melde ich mich hin.


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Antwort #10 - 31.05.2012 um 11:01:48
 
Dann wäre es sicherlich gut, wenn Du diese Fragen und Antworten hier ausdruckst und mitnimmst.

Du kannst ja hinterher hier kurz schreiben, ob die sich auskennen oder nicht, was sie Dir geraten haben.
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE verlängerung Ehemann will nichts Unterschreiben und mich nicht bei ABH begleiten was nun?
Antwort #11 - 22.06.2012 um 23:26:52
 
Guten Abend,
ich danke euch alle an die Raten die ich bekommen habe.
hab mich beraten lassen beim MB stellen, die war wunderbar.
ich habe schon meine AE verlängerung beantragen lassen ohne dass mein Mann es unterschrieben hat.

Mein Schwiegervater war auch an demTag bei ABH und wollte beweisen dass ich nach Hause geschickt muss,
musste aber nicht nach dem ich zu ABH sagte dass ich Schwanger bin.

Meine AE ist noch nicht entschieden aber ich habe eine 3monatige Fixtionbescheinigung bekommen.
( 81 abs 4 was bedeutet dass denn?

Cindy
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Antwort #12 - 23.06.2012 um 02:01:50
 
cindy2 schrieb am 22.06.2012 um 23:26:52:
( 81 abs 4 was bedeutet dass denn?

das ist der § für die Fiktionsbescheinigung FB .
Das bedeutet, dass dein Aufenthaltstitel solange gültig bleibt, bis über deinen Antrag auf die Verlägerung entschieden wurde oder, wenn darüber bereits entschieden wurde, du die neue AE hast.
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