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Anwalt für Beantragung einer unb. Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 12.334 mal)
Denisse
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29.05.2012 um 22:13:44
 
Hallo,

ich habe eine Frage zu einem seltsamen Fall. Ich wusste nicht, wo das hin gehören sollte. Also entschuldige, falls es hier falsch ist.

Vor zwei Monaten habe ich meine Unterlagen für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bei einem Anwalt abgegeben. Heute habe ich erfahren, dass er überhaupt nicht beantragt hat. Wisst ihr, was ich dagegen machen kann?


Denis

fons' Änderung:
Es geht ja wohl um das (Rechts-) Verhältnis zu deinem Anwalt
und nicht primär um Ausländerrecht. Daher passt das hier besser
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« Zuletzt geändert: 29.05.2012 um 22:26:19 von N/V »  
 
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Antwort #1 - 29.05.2012 um 22:21:04
 
Antrag sofort selber stellen damit überhaupt mal 'was passiert.

Und dann... wenn
1. der RA von Dir tatsächlich einen entsprechenden Auftrag erhalten hat (Beantragung der Niederlassungserlaubnis) und
2. auch die Honorarfrage geklärt war und
3. -falls ein Vorschuss angefordert wurde- dieser auch tatsächlich gezahlt wurde und
4. der dann tatsächlich 2 Monate nichts gemacht hat, insbes. auch nicht weitere Unterlagen von Dir angefordert hat,

dann wäre eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer sicherlich eine vernünftige Möglichkeit.

Erfahrungsgemäß fehlt es in den meisten solcher Fällen gleich an mehreren der o.g. Voraussetzungen...
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Antwort #2 - 29.05.2012 um 22:28:21
 
Vielen Dank für schnelle Antwort.

Da ich sehr Vertrauen hatte, habe ich diese nicht. Kann ich hin gehen, und meine Akte, Vollmächtigung... usw verlangen?
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Antwort #3 - 29.05.2012 um 22:44:14
 
Denisse schrieb am 29.05.2012 um 22:28:21:
Da ich sehr Vertrauen hatte, habe ich diese nicht. 


was "hast" Du nicht? Die Akte des RA?!? Na logisch nicht, der sollte ja eigentlich für Dich arbeiten und brauchte sie wohl dafür. Aber ob Du einen Auftrag erteilt hast, ob Du einen angeforderten Vorschuss bezahlt hast oder ob Du Briefe vom RA bekommen hast, das wirst Du doch wohl wissen?

Denisse schrieb am 29.05.2012 um 22:28:21:
Kann ich hin gehen, und meine Akte, Vollmächtigung... usw verlangen?


heikles Thema. Wenn die Rechnungen alle bezahlt sind hast Du zumindest einen Anspruch auf Herausgabe aller von Dir gelieferten Originale und Kopien aller Schreiben (welche es nach Deinen Angaben aber wohl sowieso nicht gibt), sofern Du davon nicht sowieso schon Kopien bekommen hast. Aus Gründen Haftung wird kaum ein Anwalt einfach alles herausgeben und nichts mehr behalten wollen.

Ggf. sollte man dann aber zuvor schriftlich das Mandat kündigen und die Abholung der Dokumente ankündigen - Akten sind nicht immer und sofort "griffbereit" und es ist auch nicht immer sofort Zeit für das Anfertigen von Kopien.
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Antwort #4 - 29.05.2012 um 22:52:13
 
Zitat:
Aber ob Du einen Auftrag erteilt hast, ob Du einen angeforderten Vorschuss bezahlt hast oder ob Du Briefe vom RA bekommen hast, das wirst Du doch wohl wissen?


Hier habe ich leider nichts bekommen; kein Brief oder Zahlung. Ich habe Vollmacht unterschrieben, aber steht beim Anwalt. Deswegen meine Frage, kann ich was machen?
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Antwort #5 - 29.05.2012 um 22:59:41
 
Kann ich von ihm eine schriftliche Bestätigung des Auftrages verlangen?
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Antwort #6 - 29.05.2012 um 23:04:00
 
Denisse schrieb am 29.05.2012 um 22:59:41:
Kann ich von ihm eine schriftliche Bestätigung des Auftrages verlangen?


hä?  hä?  hä?

Hast Du ihm denn wirklich einen Auftrag erteilt?!? Spätestens wenn Streit darüber in Aussicht steht, wird der RA Dir eine solche Bestätigung wohl nicht mehr geben...

Du sagst aber auch trotz Nachfrage nicht klar, was eigentlich Sache ist. Ich kenn' halt auch Fälle, wo erstmal nur ein Beratungstermin ohne weiteren Auftrag stattfand, für alle Fälle doch mal eine Vollmacht unterschrieben wurde und dann irgendwann, einige Wochen später, plötzlich ein Stapel Unterlagen in der Kanzlei eingeht - meist kommentarlos. Dann wird ein Vorschuss angefordert (was der Anfrager natürlich nie erhalten haben will) und dann kommt irgendwann die Beschwerde, dass ja gar nichts getan wird...
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Antwort #7 - 29.05.2012 um 23:17:49
 
Zitat:
Hast Du ihm denn wirklich einen Auftrag erteilt?


Ich war bei ihm, hab mein Fall erklärt und ihm gesagt, dass mir lieber wäre, wenn er das übernehme. Hat er übernommen, ich habe Vollmacht unterschrieben und meine Unterlagen hingereicht. Nur zwei Unterlagen konnte ich später bringen (5 - 6 Wochen). Nach dem Einreichen der letzten Dokumente ist 7 - 8 Wochen vergangen. Hier kann ich leider nicht sagen, wie man Auftrag erteilen sollte.

Zitat:
Spätestens wenn Streit darüber in Aussicht steht, wird der RA Dir eine solche Bestätigung wohl nicht mehr geben...


Es gab kein Streit zwischen uns. Ich habe versucht, trotz Überraschung, höfflich zu sein. Er wollte das Gespräch aber so beenden "schönen guten tag", "hier kann ich nichts machen", usw.


Zitat:
Du sagst aber auch trotz Nachfrage nicht klar, was eigentlich Sache ist.  Ich kenn' halt auch Fälle, wo ...

So ähnlich mein Fall, nur ich habe kein Vorschuss bekommen, oder von mir verlangt.
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Antwort #8 - 29.05.2012 um 23:25:21
 
Denisse schrieb am 29.05.2012 um 23:17:49:
So ähnlich mein Fall, nur ich habe kein Vorschuss bekommen, oder von mir verlangt.


Du meinst, der Anwalt wollte die ganze Zeit nie Geld von Dir haben?!?

Der hat auch nicht in der Beratung gesagt, "ok, ich lege los, sobald Sie mir die Unterlagen x, y und z und einen Vorschuss von xxx EUR gebracht haben"?
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Antwort #9 - 29.05.2012 um 23:31:13
 
Wir haben am Anfang gesprochen, wie viel es kosten würde. Aber vom Bezahlen hat er nie gesprochen. Er hat nie Geld verlangt (jetzt immer noch nicht). Zwar er hat gesagt, sobald er die Unterlagen hat, beantragt er sie (so wie heute auch), aber hat er es nicht getan.

Zitat:
"ok, ich lege los, sobald Sie mir die Unterlagen x, y und z und einen Vorschuss von xxx EUR gebracht haben"


Das hier nicht... kein Vorschuss war von Rede.
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Antwort #10 - 30.05.2012 um 21:07:27
 
Hallo Muleta,

vielen Dank für die Antworte.

Ich hätte noch eine Frage: wie kann ich einen Auftrag erteilen (was brauche ich vom Anwalt, damit ich mir dann sicherer bin) ??

Viele Grüße
Denis
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Antwort #11 - 30.05.2012 um 21:35:45
 
Denisse schrieb am 30.05.2012 um 21:07:27:
wie kann ich einen Auftrag erteilen 


in dem Du klar sagst, was der Anwalt für Dich tun soll. Ein Auftrag wird häufig nur mündlich erteilt; manche Anwälte schreiben aber auch auf die Vollmacht drauf, wofür (= welche Sache) sie gelten soll. Falls eine Vergütungsvereinbarung geschlossen wurde, wird mit Sicherheit *genau* drinstehen, wofür sie gelten soll. Es kommt also darauf an, was Du dem Anwalt gesagt hast, was er für Dich tun soll, falls es nichts eindeutiges Schriftliches gibt. Wenn Du Dich beim Anwalt da evtl. nicht so klar ausgedrückt hast ("vielleicht" oder "aber erstmal werde ich ... machen" etc.), dann sollte der Anwalt zwar schon aus eigenem Interesse eine Klarstellung versuchen, aber letztlich weißt nur Du, was Du wirklich gesagt und damit beauftragt hast.

Denisse schrieb am 30.05.2012 um 21:07:27:
was brauche ich vom Anwalt, damit ich mir dann sicherer bin


Wenn Du den Auftrag mündlich erteilt hast, bleibt Dir nichts anderes übrig, als das mit dem Anwalt nochmal zu klären. Wenn der Anwalt jetzt nichts mehr für Dich tun soll, dann solltest Du ihn kündigen - schon aus Kostengründen. Denn wenn er jetzt erst anfängt etwas zu tun, dann wird er natürlich mehr Geld von Dir verlangen können, als wenn es nur bei der Beratung bleibt.
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Antwort #12 - 30.05.2012 um 23:41:06
 
Ich habe offen gesagt, was ich haben wollte. Einige Dokumente konnte ich spät bringen, aber sonst war alles klar.

Zitat:
Wenn der Anwalt jetzt nichts mehr für Dich tun soll, dann solltest Du ihn kündigen


Es gibt noch zu tun weil, eigentlich er nichts getan hat. Was ich haben wollte, hat nie angefangen.

Welche Unterlagen könnte ich jetzt nach zwei Monaten von ihm verlangen?


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Antwort #13 - 30.05.2012 um 23:51:03
 
Denisse schrieb am 30.05.2012 um 23:41:06:
Zitat:Wenn der Anwalt jetzt nichts mehr für Dich tun soll, dann solltest Du ihn kündigen Es gibt noch zu tun weil, eigentlich er nichts getan hat. 


Merkst Du eigentlich, dass Du offensichtlich ein Problem hast, Dich klar auszudrücken und auf klare Fragen klar zu antworten? Dass noch etwas zu tun ist, steht doch völlig außer Frage. Aber willst Du, dass dieser Anwalt noch etwas für Dich tut? Darum geht es!

Es macht insofern wenig Sinn, Unterlagen vom Anwalt zurück zu verlangen oder die Herausgabe der Akte zu fordern, wenn er jetzt für Dich weiterarbeiten soll - denn dann wird er sie wohl noch brauchen, oder?
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Antwort #14 - 31.05.2012 um 23:23:10
 
Zitat:
Merkst Du eigentlich, dass Du offensichtlich ein Problem hast, Dich klar auszudrücken

Ich bin eben nicht so gut erzähler unentschlossen und auch Deutsch nicht meine Muttersprache. Daher kann ich mir es gut vorstellen, ich werde verschen, besser zu erzählen  Smiley


Zitat:
Aber willst Du, dass dieser Anwalt noch etwas für Dich tut?


Hier bin ich verwirrt, daher kann es auch sein, dass ich die Sache nicht gut ausdrucken kann. Vor zwei Monaten sagte er mir, dass er die Beantragung hinreichen werde. Nach zwei Monaten, nach mehrere Versuche, konnte ich mit ihm sprechen. Dieses Mal sagte er, dass er nicht beantragen konnte. Das war für mich Schock. Hier habe ich dann zwei Fragen: 1. nun weiß ich nicht, wie ich verhalten soll. 2. Ich möchte eigentlich, dass die Sache weiter geht. Aber möchte auch, dass dieses Mal alles sicherer läuft. Was muss ich dafür machen?

Hier brauche ich eure Erfahrungen und Rat.



Denis
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