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Ausbürgerung vor Auslandsjahr beantragen ratsam? (Gelesen: 1.384 mal)
brocken
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausbürgerung vor Auslandsjahr beantragen ratsam?
28.05.2012 um 00:39:38
 
Hallo!

Meine Absicht ist es im Sommer diesen Jahres ein FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) in Vietnam zu machen.
Das ganze würde dann für genau 12 Monate gehen...

Ich habe noch die vietnamesische Staatsbürgerschaft und bin gerade mehr oder weniger mittendrin dabei mich einbürgern zulassen.

Die Zusicherung für die Einbürgerung habe ich schon, jetzt fehlt nur noch die Ausbürgerung, um diese Zusicherung auch "einlösen" zu können.

Meine Frage an euch:
Sollte ich mit der Ausbürgerung warten bis ich im Sommer 2013 wieder in Deutschland bin, oder soll ich das jetzt schon beantragen?

Meine Sorge ist nämlich, dass während meines Aufenthaltes in Vietnam, meine Ausbürgerungsurkunde in Deutschland ausgestellt wird und ich somit mittendrin staatenlos werde...
Für mich wäre das nämlich ein ganz ganz großes Problem, weil ich ja dann nicht mehr mit meiner Staatenlosigkeit nach Deutschland einreisen darf und ich im schlimmsten Fall für den Rest meines Lebens in Vietnam verbringen muss... o.O

(Nachdem ich mich ausgebürgert habe und somit staatenlos geworden bin, kann ich erst meine Einbürgerungszusicherung einlösen und deutscher Bürger werden...
Man ist zwischen des gesamten Einbürgerungsprozesses  kurzweilig sozusagen staatenlos)


Oder ist meine Sorge völlig unberechtigt, da ich ja, was immer auch kommen mag, immer noch meinen Reisepass in den Händen halte und somit ich nicht staatenlos werden kann?

Oder ist es theoretisch möglich staatenlos zu werden, obwohl man noch einen Pass in den Händen hält?

Oder damit alles 100%-ig sicher ist und ich mir keine Sorgen machen muss, sollte ich mit der Beantragung meiner Ausbürgerung nicht nach meiner Ankunft in Deutschland im Jahre 2013 warten?


Das Timing ist irgendwie total doof....
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.05.2012 um 01:25:16
 
brocken schrieb am 28.05.2012 um 00:39:38:
Oder ist es theoretisch möglich staatenlos zu werden, obwohl man noch einen Pass in den Händen hält?

Ja, der Besitz des Passes würde nichts an der Staatenlosigkeit ändern.

In deinem Fall würde ich dazu raten, dass die Ausbürgerung erst nach dem Aufenthalt in Vietnam beantragt werden sollte.

Du solltest übrigens nicht vergessen, bei der ABH die Verlängerung der Wiedereinreisefrist zu beantragen. Ansonsten erlischt dein AT nach sechs Monaten Aufenthalt im Ausland.
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