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Deutsche Staatsbürgerschaft verloren; was nun? (Gelesen: 7.132 mal)
FloresN
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: amerikanisch
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21.05.2012 um 11:59:46
 
Habe vor 2 Jahren (2010) klaghaft versucht meine Deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten und einen Beibehaltunsantrag vorab zur Überprüfung auf Aussicht auf Erfolg ans zuständige Landratsamt in meinem Wohnort geschickt. Alle Angaben waren (meiner Meinung nach; und auch des dort zuständigen Beamten!) plausibel erklärt. Habe dafür auch viele Hinweise die ich im Internet finden konnte verwendet. Mein Mann ist US Amerikaner und hier in Deutschland mit der Armee stationiert. Um sich beruflich weiterbilden zu können war für ihn erforderlich, dass ich die Amerikanische StB annehme. Nunja, ich hatte sogar alles schriftlich von seinem Arbeitgeber aber bei der zuständigen Landesbehörde war dies nicht von Interesse. Danach habe ich dann eine Petition bei der Landesregierung eingereicht und diese wurde leider auch abgelehnt.

Die Begründung war, dass die Gründe für Annahme der Amerikanischen StB erkennbar sind aber die Gründe für die Beibehaltung der Deutschen StB eine Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung nicht rechtfertigen Griesgrämig....

Meine Gründe für die Beibehaltung waren:
Gesamte Familie in Deutschland;
Bei Rückzug nach Deutschland möchte ich wieder meine Arbeit aufnehmen können;
zukünftige Kinder sollen in Zukunft in Deutsche Schule gehen können;
Mein Mann möchte in Deutschland in Rente gehen und wir wollen uns später ein Haus zulegen;
ebenfalls habe ich reingeschrieben, dass falls meinem Mann etwas zustoßen sollte (was in seinem Beruf eine große Gefahr ist) ich natürlich in Deutschland leben werde, da ich in Amerika außer meinem Mann keine andere Familie habe...

Es wurde mir gesagt, dass all diese Gründe nur hypotetisch sind und der Verlust meiner Deutschen StB auch keinen großen Nachteil für mich darstellt.

Ich habe nun, wegen des beruflichen Fortkommens meines Ehemannes die amerikanische StB im August 2011 angenommen. Ich lebe immer noch in Deutschland, arbeite im öffentlichen Dienst und habe noch nie zuvor in den Staaten gelebt!

Nun hat mein Mann seine Papiere bekommen, dass wir im Oktober 2012 nach New York müssen.

Nun bin ich am Überlegen, die Wiedereinbürgerung zu beantragen nach § 13 StAG für ehemalige Deutsche die nach dem 31.12.1999 die StB verloren haben und die Beibehaltungsgenehmigung nicht beantragt haben (hab ich ja nicht, war nur ein Entwurf zur Überprüfung auf Aussicht auf Erfolg). Von Amerika aus ist ja dann Köln für meinen Antrag zuständig und nicht mehr die jeweilige Landesregierung des Staates wo ich wohne.

Ich möchte nur wissen ob so ein Wiedereinbürgerungsantrag Erfolgversprechend ist und wenn ja, was ich da am besten angeben sollte um plausibel zu erklären warum eine Beibehaltungsgenehmigung zum Zeitpunkt des Verlustes der StB erteilt worden wäre.

Oder gibt es vielleicht jemanden der meint ich sollte es einfach lassen und in Zukunft einfach eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen sobald wir wieder in Deutschland sind.
Mein Mann hat noch 8 Jahre Dienst und danach möchten wir in Deutschland ein Haus bauen. Meine Konten bleiben hier, ebenso wie mein Bausparvertrag.
Ich mache mir halt viele Gedanken über die Zukunft, weil man ja nie weiß was noch alles passieren kann.
Ich habe nämlich Angst, dass ich vielleicht mal alleine nach Deutschland zurückkehren muss und dann nicht mal hierbleiben kann obwohl ich doch zu Amerika gar keinen weiteren Bezug habe Griesgrämig...

Hoffe mir kann jemand helfen...
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Muleta
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Antwort #1 - 21.05.2012 um 12:04:06
 
FloresN schrieb am 21.05.2012 um 11:59:46:
Nun bin ich am Überlegen, die Wiedereinbürgerung zu beantragen nach § 13 StAG für ehemalige Deutsche die nach dem 31.12.1999 die StB verloren haben und die Beibehaltungsgenehmigung nicht beantragt haben (hab ich ja nicht, war nur ein Entwurf zur Überprüfung auf Aussicht auf Erfolg). Von Amerika aus ist ja dann Köln für meinen Antrag zuständig und nicht mehr die jeweilige Landesregierung des Staates wo ich wohne.


ich verstehe das Problem nicht ganz: die von Dir genannten Gründe hätten keine Beibehaltungsgenehmigung gerechtfertigt, insofern würde zwar eine Wiedereinbürgerung nach § 13 StAG m.E. gehen, aber dann nur bei gleichzeitiger bzw. vorheriger Abgabe der US-Staatsbürgerschaft. Ist das gewollt?
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Antwort #2 - 21.05.2012 um 18:19:38
 
FloresN schrieb am 21.05.2012 um 11:59:46:
Oder gibt es vielleicht jemanden der meint ich sollte es einfach lassen und in Zukunft einfach eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen sobald wir wieder in Deutschland sind


Kehrt dein Mann als Soldat zurück nach Deutschland, fallt ihr unter das NATO-Truppenstatut, damit gibt es keine AE.
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FloresN
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Antwort #3 - 23.05.2012 um 15:42:20
 
Also ich beziehe mich bei der Wiedereinbürgerung auf dieses neue Gesetz zum § 13, das besagt, dass man eine Wiedereinbürgerung erhalten kann mit Beibehaltung der neuen Staatsbürgerschaft, aber nur wenn einem die Beibehaltung zum damaligen Zeitpunkt erteilt worden wäre.

Da ich mich ja dann in Amerika befinde ist ja Köln zuständig und ich weiß von Frau
XYZ
vom BVA in Köln, dass in Bayern keine Beibehaltungsgenehigungen erteilt werden. Was bei mir ja auch der Fall war.

Mein Mann würde evtl. wieder als Soldat zurückkommen, dann fallen wir ja sowieso unter das Nato-Truppenstatut.

Aber für den Fall der Fälle falls ich alleine wieder kommen muss? Dann hab ich ja erstmal kein Arbeit und keinen gesicherten Lebensunterhalt und meine Familie befindet sich doch in Deutschland!

schweitzers Änderung:
Klarnamen unkenntlich gemacht.
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« Zuletzt geändert: 23.05.2012 um 15:59:25 von schweitzer »  
 
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Antwort #4 - 23.05.2012 um 16:32:08
 
Hi FloresN,

bitte verstehe mich nicht falsch, aber das sind doch alles Dinge die von vorneherein klar waren:
- Wenn du die US Sta. annimmst, verlierst du die D Sta. (ich als Laie würde auch sagen deine Begründung rechtfertigt keine Beibehaltungsgenehmigung)
- Wenn du in D Ausländer bist, fällst du unter das Aufenthaltsgesetz

Offensichtlich kannst du nicht beides haben, die US und die D Sta., aber die Entscheidung hast du ja schon getroffen und bist jetzt keine D. Sta. mehr. Wenn du die D. Sta. wieder annimmst, musst du die US Sta. aufgeben.

Andere Alternativen sehe ich nicht, die Konsequenzen sind dir ja bewusst, du hast es dir ja ausgesucht, schliesslich war dir klar dass du die D Sta. verlierst als du die US Sta. angenommen hattest.

Was sind denn jetzt deine konkreten Fragen?
Ich  erkenne ehrlich gesagt keine die nicht schon beantwortet wäre.
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FloresN
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Antwort #5 - 24.05.2012 um 13:42:10
 
Naja laut Gesetz kann man schon beide haben wenn man die Beibehaltung vorher beantragt hat. Ich habe sie aber nicht beantragt sondern nur Prüfen lassen ob dies möglich ist, weil ich schon von vornherein durch Köln erfahren habe, dass in Bayern sowas nicht gern gesehen wird.

Nun habe ich aber von Fällen gehört, die nachträglich eine Wiedereinbürgerung beantragt haben und dann die Amerikanische StB beibehalten durften. Man muss aber die StB nach dem 31.12.1999 verloren haben. Was ja auf mich zutrifft und den Wiedereinbürgerungsantrag binnen 12 Jahren nach Verlust der Deutschen stellen.

Ich hatte gehofft, dass vielleicht jemand konkret so einen Fall kennt und weiß welche Gründe verwendet worden sind um zu beweisen, warum man beide braucht. Ich würde natürlich wieder alle Gründe aufzählen, die ich schon für die Beibehaltungsgenehmigung aufgezählt hätte.

Mir wären auch noch eingefallen, dass meine Eltern mir später das Grundstück vererben möchten und vielleicht muss ich meine Eltern auch später mal pflegen.

Kann dazu leider nichts finden, ob man dafür eine deutsche Staatsbürgerschaft braucht oder ob mir für den Fall dann einfach eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden würde.
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Antwort #6 - 24.05.2012 um 13:50:40
 
Wie gesagt, deine Begründung hätte IMHO keine Beibehaltungsgenehmigung  gerechtfertigt.

Zitat:
Mir wären auch noch eingefallen, dass meine Eltern mir später das Grundstück vererben möchten und vielleicht muss ich meine Eltern auch später mal pflegen.

Erben als Ausländer ist kein Problem.

"Vielleicht", "theoretisch" etc. bringt dir keine Beibehaltungsgenehimugung, nur konkrete Nachweise zB. über konkrete Summen die du verlieren würdest, und dann müssen die noch eine bestimmte Höhe aufweisen, aber das weisst du sicher alles schon?

Du kannst natürlich einen Antrag stellen und es einfach versuchen, so teuer ist das nicht und dann hast du gewissheit.

Ansonsten stellt man auch in Bayern auch Beibehaltungsgenehimgungen aus, wenn die Begründung schlüssig und nachvollziehbar ist.
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Muleta
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Antwort #7 - 24.05.2012 um 13:52:18
 
FloresN schrieb am 24.05.2012 um 13:42:10:
Naja laut Gesetz kann man schon beide haben wenn man die Beibehaltung vorher beantragt hat. 


nein, es heißt in § 25 beantragt und die Genehmigung erhalten hat. Du hast ja damals noch nicht mal einen Antrag gestellt.

FloresN schrieb am 24.05.2012 um 13:42:10:
un habe ich aber von Fällen gehört, die nachträglich eine Wiedereinbürgerung beantragt haben und dann die Amerikanische StB behahalten durften. Man muss aber die StB nach dem 31.12.1999 verloren haben. Was ja auf mich zutrifft und den Wiedereinbürgerungsantrag binnen 12 Jahren nach Verlust der Deutschen stellen. Ich hatte gehofft, dass vielleicht jemand konkret so einen Fall kennt 


hä? Du hast doch von solchen Fällen "gehört". Dann frag doch diese Leute.

Mir ist auch bekannt, dass das BVerwAmt da in manchen Fällen irgendeine, mir völlig unerklärliche Großzügigkeit walten lässt. Insofern: versuche es doch einfach! Oder willst Du wieder vor lauter Angst erst gar keinen Antrag stellen und hinterher dann wieder rumjammern?!?
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Antwort #8 - 24.05.2012 um 15:54:48
 
Also ich beziehe mich auf das Folgende was ich im Internet auf einer deutsch/amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei gefunden habe:

Erleichterte Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher, die nach dem 31.12.1999 die US-Amerikanische Staatsangehörigkeit erworben haben:  Wenn Sie zu dieser Personengruppe gehören, gibt es sehr wahrscheinlich Erleichterungen und Vereinfachungen für Sie, wenn Sie Ihre verlorene deutsche Staatsangehörigkeit wieder haben möchten, ohne die US-Amerikanische Staatsangelegenheit zu verlieren.

Wie gesagt ich hatte damals keinen Beibehaltungsantrag gestellt, weil ich schon durch Köln vorgewarnt wurde und weil mein damaliger Ansprechpartner im Ordnungsamt dies erstmal vorläufig prüfen wollte damit ich nicht unnötig Geld verschwende. Nach Einreichung des Antrags fallen ja auch Gebühren an wenn man den Antrag danach zurücknimmt. Mein Antrag an sich war aber schon fertiggestellt; mit Unterlagen und Nachweisen!

Ich hatte ganz am Anfang in Köln nachgefragt, weil ich nicht so recht wusste wer für meinen Antrag überhaupt zuständig ist, weil mein Mann ja im Militär ist und ich somit, selbst als damalige Deutsche keine Meldepflicht mehr hatte. Ich hatte meinen ganzen Fall geschildert und erklärt und mir wurde bestätigt, dass mein Fall nicht selten ist und bei deutschen Ehefrauen von US Militär es sehr häufig vorkommt, dass die Army bei bestimmten Beförderungen den Nachweis haben möchte, dass die Ehefrau Amerikanerin ist. Mir wurde auch gesagt, dass solche Anträge, wenn Nachweise beigefügt sind (die ich auch hatte!) bewilligt werden. Nur in meinem Fall war Bayern für meinen Antrag zuständig, weil mein Mann eben dort stationiert ist.

Ich habe somit meiner Meinung nach mein Bestes gegeben, um die Beibehaltung zu erreichen. Wie gesagt ich hatte sämtliche Nachweise schriftlich und Bestätigungen von Vorgesetzten meines Mannes.

Ich bin selbst im öffentlichen Dienst bei der Justiz und bei sämtlichen Staatsanwälten und Richtern, die meinen Fall kennen, löst diese Situation nur Kopfschütteln aus.
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Antwort #9 - 24.05.2012 um 16:06:04
 
FloresN schrieb am 24.05.2012 um 15:54:48:
Also ich beziehe mich auf das Folgende was ich im Internet auf einer deutsch/amerikanischen Rechtsanwaltskanzlei gefunden habe:


da braucht man keinen Werbetext, denn es gibt dazu auch eine vergleichsweise "offizielle" Information:

http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/05__Dienstleistungen/02__Staatsangehoe...

Die Anwendung setzt aber voraus, dass zum Zeitpunkt des Verlustes alle Voraussetzungen für eine BBG vorgelegen haben und die entsprechenden Voraussetzungen heute noch vorliegen.

Daher: Probiere es aus, wenn Du glaubst, die Voraussetzungen zu erfüllen! (Kostet dann übrigens genauso viel, wie damals die Beibehaltungsgenehmigung gekostet hätte... nur ist eben jetzt alles viel aufwändiger)
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Antwort #10 - 30.05.2012 um 15:57:48
 
Hallo FloresN,

was ich nicht verstehe ist, warum hast Du den Antrag auf Beibehaltung (BBH) nicht eingereicht?

Wenn Bayern dabei tatsächlich ein "Problem" ist, hättet ihr Euch halt für ein paar Monate bei Freunden in einem anderen Bundesland anmelden können, bis das ganze erledigt war.

Vielleicht bin ich nicht typisch, aber ich kann Dir sagen wie es mit meiner BBH lief: Ich wolllte mich in Belgien einbürgern lassen, undzwar bevor die BBH innerhalb der EU überflüssig wurde.

Zu dem Zeitpunkt wohnte ich bereits seit 10 Jahren im deutschsprachigen Belgien, nur 300 Meter von der Grenze zu Deutschland entfernt.

So konnte ich argumentieren: Als Kind Schule in Deutschland besucht, Arbeit in Deutschland, da Geschäfte in Deutschland von uns einfacher zu erreichen als in Belgien tägliche Einkäufe in Deutschland, alltagssprache ausschliesslich Deutsch, sowohl in D als auch in B. Halt ein völlig grenzübergreifendes, multinationales Leben... Und Belgier werden wollte ich nach meiner Argumentation, um in meinem (deutschsprachigen) Wohnort nur 300 Meter von der deutschen Grenze entfernt "normale" Mitbestimmungsrechte zu haben, wie eben ein lokaler Bürger.

Wurde vom Bundesverwaltungsamt in Köln genehmigt, hat sowas wie €255 gekostet, Sache erledigt.

Da Du ja sogar noch in D wohnst, kann ich mir nicht vorstellen, dass das bei Dir nicht genehmigt worden wäre... Aber wissen kann ich es natürlich auch nicht.

Jetzt wo das Kind für Dich schon in den Brunnen gefallen ist, kannst Du vielleicht versuchen Deine Wiedereinbürgerung in einem anderen Bundesland hinzubekommen. Wenn Du dann als "Baden-Württembergerin" oder "Hessin" + amerikanischem Pass "zurück" nach Bayern kommst passt es denen vielleicht nicht, aber dann könnten sie wohl auch nichts mehr machen...?

Nur so meine Gedanken.
Gruss, Chrisitan
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