Habe vor 2 Jahren (2010) klaghaft versucht meine Deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten und einen Beibehaltunsantrag vorab zur Überprüfung auf Aussicht auf Erfolg ans zuständige Landratsamt in meinem Wohnort geschickt. Alle Angaben waren (meiner Meinung nach; und auch des dort zuständigen Beamten!) plausibel erklärt. Habe dafür auch viele Hinweise die ich im Internet finden konnte verwendet. Mein Mann ist US Amerikaner und hier in Deutschland mit der Armee stationiert. Um sich beruflich weiterbilden zu können war für ihn erforderlich, dass ich die Amerikanische StB annehme. Nunja, ich hatte sogar alles schriftlich von seinem Arbeitgeber aber bei der zuständigen Landesbehörde war dies nicht von Interesse. Danach habe ich dann eine Petition bei der Landesregierung eingereicht und diese wurde leider auch abgelehnt.
Die Begründung war, dass die Gründe für Annahme der Amerikanischen StB erkennbar sind aber die Gründe für die Beibehaltung der Deutschen StB eine Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung nicht rechtfertigen
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Meine Gründe für die Beibehaltung waren:
Gesamte Familie in Deutschland;
Bei Rückzug nach Deutschland möchte ich wieder meine Arbeit aufnehmen können;
zukünftige Kinder sollen in Zukunft in Deutsche Schule gehen können;
Mein Mann möchte in Deutschland in Rente gehen und wir wollen uns später ein Haus zulegen;
ebenfalls habe ich reingeschrieben, dass falls meinem Mann etwas zustoßen sollte (was in seinem Beruf eine große Gefahr ist) ich natürlich in Deutschland leben werde, da ich in Amerika außer meinem Mann keine andere Familie habe...
Es wurde mir gesagt, dass all diese Gründe nur hypotetisch sind und der Verlust meiner Deutschen StB auch keinen großen Nachteil für mich darstellt.
Ich habe nun, wegen des beruflichen Fortkommens meines Ehemannes die amerikanische StB im August 2011 angenommen. Ich lebe immer noch in Deutschland, arbeite im öffentlichen Dienst und habe noch nie zuvor in den Staaten gelebt!
Nun hat mein Mann seine Papiere bekommen, dass wir im Oktober 2012 nach New York müssen.
Nun bin ich am Überlegen, die Wiedereinbürgerung zu beantragen nach § 13
StAG für ehemalige Deutsche die nach dem 31.12.1999 die StB verloren haben und die Beibehaltungsgenehmigung nicht beantragt haben (hab ich ja nicht, war nur ein Entwurf zur Überprüfung auf Aussicht auf Erfolg). Von Amerika aus ist ja dann Köln für meinen Antrag zuständig und nicht mehr die jeweilige Landesregierung des Staates wo ich wohne.
Ich möchte nur wissen ob so ein Wiedereinbürgerungsantrag Erfolgversprechend ist und wenn ja, was ich da am besten angeben sollte um plausibel zu erklären warum eine Beibehaltungsgenehmigung zum Zeitpunkt des Verlustes der StB erteilt worden wäre.
Oder gibt es vielleicht jemanden der meint ich sollte es einfach lassen und in Zukunft einfach eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen sobald wir wieder in Deutschland sind.
Mein Mann hat noch 8 Jahre Dienst und danach möchten wir in Deutschland ein Haus bauen. Meine Konten bleiben hier, ebenso wie mein Bausparvertrag.
Ich mache mir halt viele Gedanken über die Zukunft, weil man ja nie weiß was noch alles passieren kann.
Ich habe nämlich Angst, dass ich vielleicht mal alleine nach Deutschland zurückkehren muss und dann nicht mal hierbleiben kann obwohl ich doch zu Amerika gar keinen weiteren Bezug habe
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Hoffe mir kann jemand helfen...