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Einbügerung (Gelesen: 9.210 mal)
Themen Beschreibung: Macht es Sinn bei der EBH nach dem Stand zu fragen ?
creole
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.03.2012 um 12:33:40
 
Hallo liebe i4a'er,
Ich habe nochmal heute einige Fragen.

Am 12/12/12 habe ich meinen Eintrag auf §9 Einbürgerung gestellt, in NRW.
Nach der Überprüfung meiner Unterlagen wurde es mir gesagt, sie melden sich bei mir in einem bis drei Monaten.

1. Geht das wirklich so schnell ? Wie denn, wenn Ja ? (ich hatte vorher von 6 bis 1,5 Jahre gehört)

2. Ist das ein Problem wenn ich ab und zu die EBH anrufe, und frage nach dem Stand von meinem Antrag ? oder macht es Sinn ?
Wenn JA, einfach telefonisch der Sachbearbeiter anfragen ?


Vielen Dank !


Übringens, Update von meinem letzen Post vor 2 Jahren : Wir konnten doch noch unsere Ehe retten und sind noch bis heute glücklich. Aber ich muss sagen, das ist damals eine schwierige Zeit für uns gewesen Smiley
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.03.2012 um 12:47:36
 
Naja, "sich bei dir melden" muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass du auch tatsächlich nach drei Monaten eingebürgert wirst. Ansonsten kannst du eigentlich auf die Aussage des Sachbearbeiters vertrauen, er wird die Verfahrenslänge am besten einschätzen können.

creole schrieb am 02.03.2012 um 12:33:40:
Wie denn, wenn Ja ?

Als Kameruner verlierst du z.B. die kamerunische Sta automatisch durch die Einbürgerung. Das spart schon mal Zeit, da kein Entlassungsverfahren notwendig ist.

creole schrieb am 02.03.2012 um 12:33:40:
Ist das ein Problem wenn ich ab und zu die EBH anrufe, und frage nach dem Stand von meinem Antrag ?

Nachfragen kannst du jederzeit, allerdings würde ich dir raten, erst nach drei Monaten nach dem Stand zu Fragen. Danach vielleicht nach fünf Monaten usw. Anfragen in sehr kürzen Abständen sind nicht hilfreich.

Übrigens, falls möglich würde ich eher zu E-Mails raten, das ist besser als telefonieren.
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schweitzer
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Antwort #2 - 02.03.2012 um 12:48:24
 
creole schrieb am 02.03.2012 um 12:33:40:
1. Geht das wirklich so schnell ? Wie denn, wenn Ja ? (ich hatte vorher von 6 bis 1,5 Jahre gehört)


Wie lange es konkret dauert ist bei jedem Einzelfall unterschiedlich. Da spielen viele Faktoren eine Rolle. Das fängt an bei der Vollständigkeit der Unterlagen, die Arbeitsbelastung der EBH und der zu beteiligenden Behörden spielt eine Rolle, auch das Herkunftsland des Einbürgerungsbewerbers.

Schnelle verafahren können durchaus in drei Monaten "durch" sein - es ist aber auch möglich, dass erst mal eine Zwischeninformation erfolgt.

Und, nicht zu vergessen: Die Einbürgerungszusicherung ist grundsätzlich erst der erste (wenn auch sehr wichtige) Schritt - wenn eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nicht in Betracht kommt, steht dann noch sie nachzuweisende Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit an. Erst danach kann dann die Einbürgerungsurkunde tatsächlich überreicht werden.

creole schrieb am 02.03.2012 um 12:33:40:
2. Ist das ein Problem wenn ich ab und zu die EBH anrufe, und frage nach dem Stand von meinem Antrag ? oder macht es Sinn ?Wenn JA, einfach telefonisch der Sachbearbeiter anfragen ?


Nö, ein Problem ist das sicher nicht - aber die drei Monate und vielleicht auch ein bisschen mehr würde ich schon erstmal abwarten. Danach ist eine erstmalige Nachfrage sicher durchaus mal angezeigt.


=schweitzer=

Änderung:
Bayraqiano war ein bissel schneller (hat auch weniger geschrieben als ich  Zwinkernd ) - der Hinweis für Dich als Kameruner ist natürlich wichtig, damit hast Du in der Tat insoweit gute Karten für ein vergleichsweise zügiges Verfahren. - Viel Glück!
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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creole
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Antwort #3 - 02.03.2012 um 14:31:06
 
Vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Zitat:
Naja, "sich bei dir melden" muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass du auch tatsächlich nach drei Monaten eingebürgert wirst. Ansonsten kannst du eigentlich auf die Aussage des Sachbearbeiters vertrauen, er wird die Verfahrenslänge am besten einschätzen können.


Sorry, das war nicht "sich bei mir meldet" sondern genau gesagt :
"Sie erhalten eine Antwort von uns zwischen einem und drei Monaten".


schweitzer schrieb am 02.03.2012 um 12:48:24:
Die Einbürgerungszusicherung ist grundsätzlich erst der erste (wenn auch sehr wichtige) Schritt - wenn eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nicht in Betracht kommt, steht dann noch sie nachzuweisende Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit an. Erst danach kann dann die Einbürgerungsurkunde tatsächlich überreicht werd

Ich habe aber zwei Freunde, alle Kamerun, die hatten gleich einen Brief zur Abholung der Einbürgerungsurkunde per Post erhalten. Eine Woche später hatten sie einen Termin, Urkunde gleich abgeholt, Pass abgegeben und gleich unten Ausweis und Pass beantragen.
Was ist dann jetzt der Unterschied ?


Zitat:
Anfragen in sehr kürzen Abständen sind nicht hilfreich.

Aus welchem Grund ? Steht dem Antragssteller nicht dieses Recht zu ? Wie wird das denn sonst angesehen ?


Zitat:
Übrigens, falls möglich würde ich eher zu E-Mails raten, das ist besser als telefonieren. 

Ich habe leider keine Email Adresse von dem Sachbearbeiter, eigentlich nur Name und Telefonnummer von der Zentrale der  EBH.
Wie soll ich dann am besten vorgehen ?
Also Erstes weiss ich, ich müsste die 3 Monaten komplett laufen lassen.
Warum stellt es ein Problem dar, wenn man das telefonisch macht ?


Danke Vielmals !
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Antwort #4 - 02.03.2012 um 14:39:12
 
creole schrieb am 02.03.2012 um 14:31:06:
Was ist dann jetzt der Unterschied ?

Gibt keinen, du wirst, sobald alles fertig ist auch sofort die Einbürgerungsurkunde bekommen. Es ist kein Entlassungsverfahren nötig.

creole schrieb am 02.03.2012 um 14:31:06:
Aus welchem Grund ? Steht dem Antragssteller nicht dieses Recht zu ? Wie wird das denn sonst angesehen ?

Selbstverständlich steht dir das Recht zu, dich über den Stand deines Einbürgerungsverfahrens zu informieren. Du musst aber auch bedenken, dass es nunmal viele Faktoren gibt, die man berücksichtigen muss (u.a. Anzahl der Anträge die bearbeitet werden müssen, wie schnell andere Behörde antworten etc.). Wie schon gesagt, wenn du dich einmal im Monat über Stand informiert ist das völlig in Ordnung.

creole schrieb am 02.03.2012 um 14:31:06:
Warum stellt es ein Problem dar, wenn man das telefonisch macht ?

Es gibt kein Problem, aber auch praktischer Erfahrung kann ich sagen, dass die Chance eine bessere Antwort zu bekommen bei einer e-mail besser sind. Du gibst dem SB schließlich Zeit, sich alles in Ruhe anzuschauen und sich Gedanken darüber zu machen, wie er die Antwort am besten formuliert.

Wenn du die E-Mail Adresse nicht hast ist das auch nicht schlimm, anrufen geht auch.
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creole
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Antwort #5 - 02.03.2012 um 15:04:56
 
Danke für deine Antwort.

Nun mal eine letze Frage.

Wie formuliere ich am besten meine Anfrage ? Also wenn ich bei der EBH anrufe, oder die Email schreibe (falls ich die Email Adresse bekomme) Smiley
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Antwort #6 - 02.03.2012 um 20:01:45
 
E-Mail: "Ich habe am ... meine Einbürgerung beantragt. Können Sie schon absehen, wie lange es ungefähr noch bis zu einer Entscheidung dauern wird?

Falls Sie noch Unterlagen von mir benötigen, reiche ich diese gerne nach.

Mit freundlichen Grüßen..."
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Antwort #7 - 06.03.2012 um 14:48:17
 
Vielen Dank !

Ich werde es mal ausprobieren.

Und telefonisch,  wie ist es am besten ?
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reinhard
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Antwort #8 - 07.03.2012 um 18:03:33
 
Telefonisch kriegst Du irgend jemanden in irgend einer Situation, mitten im Gespräch, mitten beim Schreiben...

Eine E-Mail kann man lesen, in den nächsten Tagen in die Akte gucken, dann mit Sinn und Verstand antworten.
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Antwort #9 - 21.05.2012 um 11:55:55
 
Hallo Zusammen,

nach einer langen Abwesenzeit kehre ich nun zurück und möchte noch paar Fragen stellen, bezüglich meiner letzen Anfrage.
Ich denke, es ist besser nicht ein neues Thread dafür aufzumachen. Wenn ich mich täusche, bitte ich um Entschuldigung; wir können dann gerne ein Neues starten.

Wie ich schon sagte, hatte ich am 12/12/12 meinen Eintrag auf §9 Einbürgerung gestellt, in NRW.

Am 12/03/12 bekam ich einen Brief von der EBH mit dem Bitte folgende Unterlagen nachzureichen :
1 - meine aktuelle Studienbescheininug  hä?
2 - Beweis über der deutschen Staatsangehörigkeit meiner Frau   Schockiert/Erstaunt
3 - Rentenversicherungsverlauf meiner Frau  hä?
4- Meine Gewerbeanmeldung

1 - In den am 12.12.12 abgegebene Unterlagen befand sich schon meine Studienbeschenigung.

2 - Dass meine Frau deutsch ist, ist doch klar. Ich verstand auch nicht warum ich das noch nachweisen soll ?!

3 - Zum welchen Zweck dient der Rentenversicherungsverlauf meiner Frau ? Hier werde ich eingebürgt und doch sie nicht  Traurig
Meinen hatte ich schon am 12.12.12 abgegeben.

4 - Gewerbeanmeldung : ich hatte auf dem Antrag angegeben , dass ich mich auch selbständig in der IT-Branche gemacht habe. Aber ich arbeite als IT-Berater und bin deshlalb Freiberuflicher ! Also kein Gewerbe ! Ich hatte zwar damals ein Gewerbe angemeldet, was ich aber später abgemeldet hatte als ich mich entschied, paar Monate später, nur Beratung anzubieten.

Die beiden Bescheinigungen (An- und Abmeldung) habe ich persönlich zusammen mit den anderen angeforderten Unterlagen am 21.03.12 in der Serviceabteilung der ABH abgegeben, mit einem Brief wo ich noch dem Sachbearbeiter ausfürhlich erklärte, Wieso weshalb es so ist. Das war doch richtig oder ?


Seit diesem Tag habe ich leider nichts mehr von dem Sachbearbeiter gehört, also seit ca. 2 Monaten. Nicht mal eine Eingangsbestätigung  Griesgrämig
Ich versuche ständig, ihn telefonisch über seine Vorwahl bei der ABH zu erreichen. Nur keiner geht ans Telefon oder die Leitung ist besetzt (aber selten).
Wenn ich über die Serviceabteilung versuche, ist es genauso wenn sie versuchen mich mit ihm zu verbinden!
Mir wird gesagt : "Herr XXX ruft Sie zurück.." Aber immer noch nichts.

Also am 24/04/12 entschloss ich mich, ihm eine Email zu schreiben.

Hier der Brief :

------------------ START BRIEF --------------------

Sehr geehrter Herr XXXXXXX,


Nach Erhalt Ihres Briefes vom 08.03.12 habe ich persönlich die angeforderten Unterlagen am 19.03.12 in der Serviceabteilung der Ausländerbehörde (Zimmer XXX) abgegeben.

Leider habe ich seitdem keine Rückmeldung von Ihnen erhalten und konnte Sie auch nicht telefonisch erreichen.
Deshalb möchte ich auf diesem Weg versuchen und nachfragen ob die Unterlagen bei Ihnen angekommen sind.

Falls Sie noch weitere Unterlagen von mir benötigen, reiche ich diese gerne nach.


Mit freundlichen Grüßen

------------------ ENDE BRIEF --------------------


Leider habe ich auch seitdem keine Rückmeldung bekommen.
Heute morgen habe ich noch telefonisch versucht und ich erreiche den Sachbearbeiter nicht. Wie gesagt, ich habe es noch nie geschafft, ihn telefonisch/Brief zu erreichen.

Was soll ich nun machen ? Ich bin wirklich schon entmutigt  weinend


Über jede Hilfe würde ich mich freuen.

Vielen Dank !


Creole






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Antwort #10 - 21.05.2012 um 14:18:49
 
creole schrieb am 21.05.2012 um 11:55:55:
Leider habe ich auch seitdem keine Rückmeldung bekommen.Heute morgen habe ich noch telefonisch versucht und ich erreiche den Sachbearbeiter nicht. Wie gesagt, ich habe es noch nie geschafft, ihn telefonisch/Brief zu erreichen.

Ich halte die ständigen Rückfragen bei der Behörde für wenig sinnvoll, weil es die Angesprochenen von ihrer eigentlichen Arbeit abhält. In der Zeit wo sie sich Zeit nehmen müssen in die Akten des Nachfragenden zu schauen, um dessen Anfrage einigermaßen sinnvoll zu beantworten, können sie sich nicht ihrer Arbeit widmen, dadurch führt das letztendlich nur zu Verzögerungen.

Laßt die Leute doch einfach ihre Arbeit machen, umso weniger sie dabei gestört werden, desto schneller können die Anträge bearbeitet werden.

Wie sagte doch hier ein User so treffend: "Das Gras wächst nicht schneller, wenn man daran zieht".
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Antwort #11 - 21.05.2012 um 15:33:36
 
Saxonicus schrieb am 21.05.2012 um 14:18:49:
Ich halte die ständigen Rückfragen bei der Behörde für wenig sinnvoll

Bitte welche ständige Rückfragen ?
Es geht immer noch um eine einzige Rückfrage, die nie beantwortet wurde. Nicht mal eine Eingangsbestätigung der Unterlagen.

Zitat:
Nachfragen kannst du jederzeit, allerdings würde ich dir raten, erst nach drei Monaten nach dem Stand zu Fragen. Danach vielleicht nach fünf Monaten usw. Anfragen in sehr kürzen Abständen sind nicht hilfreich.

Was ist dann daran falsch ? Es ist doch mein Recht zu fragen oder nicht ?
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Antwort #12 - 21.05.2012 um 15:43:46
 
Du solltest nur bedenken, dass die Behörde anscheinend zuerst die Einbürgerungen bearbeitet und erst danach die Einzelanfragen. Und das dürfte ja in deinem Interesse sein.

Natürlich ist es ärgerlich für dich, wenn die Behörde erst nach drei Monaten die fehlenden Unterlagen nachfordert. Aber jetzt sind vermutlich die Anfragen an andere Behörden unterwegs, und auf die Antwortgeschwindigkeit hat die Einbürgerungsbehörde nur bedingt Einfluss.
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Antwort #13 - 21.05.2012 um 16:03:03
 
Ich glaube, ihr habt nicht verstanden, wo mein Problem liegt..
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Antwort #14 - 21.05.2012 um 16:09:30
 
creole schrieb am 21.05.2012 um 15:33:36:
Was ist dann daran falsch ? Es ist doch mein Recht zu fragen oder nicht ?

Es ist aber mit großer Sicherheit anzunehmen, daß Deine Einbürgerungsangelegenheit nicht die einzigste Akte sein dürfte, die von dem zuständigen Sachbearbeiter zu bearbeiten ist. Wenn da alle anderen, die ebenfalls auf ihre Einbürgerung warten, mit schöner Regelmäßigkeit dort anrufen oder erwarten das ihre E-mails beantwortet werden, dann kommt der gute Mann oder die Frau nie dazu einen Vorgang zum gewünschen Abschluß zu bringen, weil er/sie mit der Beantwortung Deiner und den Anfragen anderer, vollauf beschäftigt ist.

Wie bereits von anderen erwähnt, muß er auch erst auf die Beantwortung der Anfragen bei anderen Behörden und Ämtern abwarten, um zu einen Abschluß zu kommen. Insofern ist es wenig zielführend, den Stand der Dinge abzufragen, weil der Sachbearbeiter auf das Arbeitstempo anderer Dienststellen  keinen Einfluß hat.
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