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Der Bearbeitung von einreisevisum (Freizügigkeitrecht) (Gelesen: 3.029 mal)
ALias
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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28.04.2012 um 16:12:40
 
Hallo erstmal ,

Ich bin ALIS Marokkaner m 29 jahre alt ,verheiratet mit eine Deutsche staatsangehhörige, die ist auch 29 .

wir haben uns kenengelernt als ich in deustchald studiert hab ,

da ich nicht mein studium erfolgreiich absooviert hab würde mir damals kein AE weiter verlangert und musste zuruck nach marokko

Wir haben in marokko geheiratet und alle formalitäten erledigt
danach haben wir ein visum zuum fzf benatragt nach lange zeit wurde uns mitgeteilt dass es abglehnt ist
Grund : schutwurdigkeit der ehe (scheinehe) wir haben die deutsche botschaft mehr mals per mail angeschrieben
und wiederspruch eingelegt (aba wir haben den fehler gemacht nict innerhalb der frist von 2 monate )
Bis jetzt hat uns die botscchaft gar nich beantwortet auf unsere mails oda wiedersrpuch , obwohil wir alles geschiildert habe , beweise  gegeben dass es kkein scheinehe ist usw

, meine frau und ich sind wir beide satt dass sie uns keine antwort geben , deshalb hat sie sich entscheiden von ihre freizügigkeit rechz gebrauch zu machenb
die ist auf wohnungssuche in der niederlande
Laut eu recht darf sie sich voraussetzunglos innerhabl drei monate sich in der niederlande aufhalten , und so wie wir es verstanden habe darf ich die begleiten bzw ihr folgen ,

Aufgrund dessen habe ich eine einreisevisum bei der niedelandische botscgaft gestellt, sie haben es konform kostenlos bearbeitet und mir gesagt haben dass es einbischendauern kann  ,aba nichz mehr als 2 wochen

gestern hab ich einen anruf bekommen dass es bis zu 2 monaten dauern wird und es dann entschieden wird und sie haben die sachen an der ind  weitergeleitet

so wie ich es verstzanden habe durfen sie nicht di sachen an der auslanderbehoerde schicken weil es sich um eine einreisevisum handelt (deshalb auch kein mitbeteiligung der auslanderbehoerde)


,meine fragen  ;
wie sollen wir vorgehen
sollen wir an solvit schreiben
sollen wir an die niederlandische botschaft ein mail schreiben

ich danke ihnen im voraus
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.04.2012 um 16:18:32
 
ALias schrieb am 28.04.2012 um 16:12:40:
,meine fragen; 


Erst einmal eine Gegenfrage. Hat die Ehefrau bereits den Wohnsitz nach den NL verlegt und wurde der neue Wohnsitz auch im Antrag angegeben?
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ALias
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Antwort #2 - 28.04.2012 um 16:23:32
 
Ne noch nicht ,
Wir wollten es gemeinsam machen
ich dachte allein die tatsache dass sie es vorhat und macht ist ein gebrauch der freizugigket
sie hat  mir auch einen schreiben gegeben was ich wiederum  an die niederlandische botschaft gegeben hab wo es drauf steht dass sie auf wiohnungsuche ist und vorhat das wir gemeinsam dort leben

Uebrings im antrag stand ja auch nicht wo ihch ihre adresse gebe
auuser name geburtsatum ausweisnumer
gab nicht viel auszufuelllen
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grisu1000
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Antwort #3 - 28.04.2012 um 16:34:54
 
ALias schrieb am 28.04.2012 um 16:23:32:
sie hatmir auch einen schreiben gegeben was ich wiederuman die niederlandische botschaft gegeben hab wo es drauf steht dass sie auf wiohnungsuche ist und vorhat das wir gemeinsam dort leben 

Das ist ja schon mal gut. Warum das Konsulat nun den Antrag an die IND weitergegeben hat kann nur das Konsulat beantworten.
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ALias
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Antwort #4 - 28.04.2012 um 16:40:14
 
Meine frage war ja nicht wiieso die botschaft es gemacht hat , ehrlich gesagt interessiert mich auc nicht
was ich wissen moechte , durfen sie sowas machen
darf der bearbeitungszeit 2 monate dauern und was man gegen machen kann

danke Smiley
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sigi-n
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Antwort #5 - 28.04.2012 um 16:56:00
 
ALias schrieb am 28.04.2012 um 16:40:14:
was ich wissen moechte , durfen sie sowas machen


JA! Freizügigkeit gilt in den Niederlanden erst mit Wohnsitz

ALias schrieb am 28.04.2012 um 16:40:14:
darf der bearbeitungszeit 2 monate dauern


JA

ALias schrieb am 28.04.2012 um 16:40:14:
was man gegen machen kann


Garnichts ausser sehr schnell einen Wohnsitz finden
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Mikael321
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Antwort #6 - 28.04.2012 um 18:14:45
 
sigi-n schrieb am 28.04.2012 um 16:56:00:
JA
Wo steht das ? In der 2004/38/EG steht : Das Visum ist umgehend zu erteilen . Zwei Monate ist sicher nicht umgehend . ( Hier gab es vor Jahren mal eine Diskussion darüber was umgehend bedeutet )  Man darf nicht vergessen, das dies Visum nur eine Formalie ist , ( Deklaratorisch ) wenn die Frau ihren Wohnsitz in NL genommen hat . Er könnte auch einfach ohne Visum einreisen , da er nach Wohsitznahme der Ehefrau sofort Freizügig ist. Dazu bedarf es keine Feststellung einer Behörde  .

Michael
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sigi-n
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Antwort #7 - 28.04.2012 um 23:25:43
 
Mikael321 schrieb am 28.04.2012 um 18:14:45:
wenn die Frau ihren Wohnsitz in NL genommen hat


Ja wenn, hat Sie aber nicht!Mikael321 schrieb am 28.04.2012 um 18:14:45:
Er könnte auch einfach ohne Visum einreisen


Ja in Begleitung seiner freizügigen Ehefrau, allein lernt er in Schipol schnell das "Hotel zur Rückführung" kennen

Mikael321 schrieb am 28.04.2012 um 18:14:45:
In der 2004/38/EG steht : Das Visum ist umgehend zu erteilen


Dann musst du eine eigene Version haben, unter Gesetze findest du die offizielle und da gibt es diese Passage nicht, solltest du jedoch Visakodex und Visahandbuch meinen ist das etwas anderes,aber da steht auch folgendes.

Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1
Ziel und Geltungsbereich
(1) Mit dieser Verordnung werden die Verfahren und Voraussetzungen für die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder für geplante Aufent­halte in diesem Gebiet von höchstens drei Monaten je Sechs­monatszeitraum festgelegt.

Aber scheinbar wird das gerne überlesen, FZF ist keine Durchreise oder 3 Monatiger Aufenthalt.

Wenn er ein Visum beantragt um 6 Wochen mit seiner Frau Urlaub auf Texel zu machen bekommt er das innerhalb 10 Tagen
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Antwort #8 - 29.04.2012 um 11:45:37
 
sigi-n schrieb am 28.04.2012 um 23:25:43:
Dann musst du eine eigene Version haben, unter Gesetze findest du die offizielle und da gibt es diese Passage nicht


http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:158:0077:0123:DE...
Art. 5, (2)
Zitat:
Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um diesen Personen die Beschaffung
der erforderlichen Visa zu erleichtern. Die Visa werden so bald wie möglich nach einem beschleunigten
Verfahren unentgeltlich erteilt.



das ist zwar nicht unverzüglich, aber es sollte sich nach einem beschleunigten Verfahren richten.
Angemessen dafür sind AFAIK 15tage
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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ALias
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Antwort #9 - 29.04.2012 um 17:00:25
 
Danke fur euere antworten

was ich wissen moechte , durfen sie sowas machen
darf der bearbeitungszeit 2 monate dauern und was man gegen machen kann

Zu den Antwort von sigi in : (Ja in Begleitung seiner freizügigen Ehefrau, allein lernt er in Schipol schnell das "Hotel zur Rückführung" kennen)
Erstaml dass ist keine Atnwort und ich weiss nicht für wenn hälteste dich mit so eine diskrminierende antwort Ärgerlich Ärgerlich

begleiten oda zu ihr nachziehen , beide darf ich
lliess mal die gesetze bevor du antwortest und ehrlich gesagt , verzichte ich auf deine teilnahme , mir waere lieber von eine / en erfahrenen eine antwort zu bekomme Zwinkerndn ,



Vielen dank im voraus Smiley
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Antwort #10 - 29.04.2012 um 20:30:39
 
ALias schrieb am 29.04.2012 um 17:00:25:
was ich wissen moechte , durfen sie sowas machen 

Grundsätzlich nein, im Einzelfall ja.
siehe Teil III Kapitel 3.4 Visahandbuch:

Zitat:
....Nur in begründeten Ausnahmefällen sollte die Bearbeitungzeit für Visumanträge von unter die Richtlinie fallenden Drittstaatsangehörigen, die Familienangehörige von EU Bürgern sind, 15 Tage überschreiten....


Weshalb ein Einzelfall vorliegt, kann nur das Konsulat sagen.
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