Hallo erstmal ,
Ich bin ALIS Marokkaner m 29 jahre alt ,verheiratet mit eine Deutsche staatsangehhörige, die ist auch 29 .
wir haben uns kenengelernt als ich in deustchald studiert hab ,
da ich nicht mein studium erfolgreiich absooviert hab würde mir damals kein
AE weiter verlangert und musste zuruck nach marokko
Wir haben in marokko geheiratet und alle formalitäten erledigt
danach haben wir ein visum zuum fzf benatragt nach lange zeit wurde uns mitgeteilt dass es abglehnt ist
Grund : schutwurdigkeit der ehe (scheinehe) wir haben die deutsche botschaft mehr mals per mail angeschrieben
und wiederspruch eingelegt (aba wir haben den fehler gemacht nict innerhalb der frist von 2 monate )
Bis jetzt hat uns die botscchaft gar nich beantwortet auf unsere mails oda wiedersrpuch , obwohil wir alles geschiildert habe , beweise gegeben dass es kkein scheinehe ist usw
, meine frau und ich sind wir beide satt dass sie uns keine antwort geben , deshalb hat sie sich entscheiden von ihre freizügigkeit rechz gebrauch zu machenb
die ist auf wohnungssuche in der niederlande
Laut eu recht darf sie sich voraussetzunglos innerhabl drei monate sich in der niederlande aufhalten , und so wie wir es verstanden habe darf ich die begleiten bzw ihr folgen ,
Aufgrund dessen habe ich eine einreisevisum bei der niedelandische botscgaft gestellt, sie haben es konform kostenlos bearbeitet und mir gesagt haben dass es einbischendauern kann ,aba nichz mehr als 2 wochen
gestern hab ich einen anruf bekommen dass es bis zu 2 monaten dauern wird und es dann entschieden wird und sie haben die sachen an der ind weitergeleitet
so wie ich es verstzanden habe durfen sie nicht di sachen an der auslanderbehoerde schicken weil es sich um eine einreisevisum handelt (deshalb auch kein mitbeteiligung der auslanderbehoerde)
,meine fragen ;
wie sollen wir vorgehen
sollen wir an solvit schreiben
sollen wir an die niederlandische botschaft ein mail schreiben
ich danke ihnen im voraus