Ich habe Dein Post jetzt drei mal gelesen, aber ich halte, dass was da offenbar tatsächlich geschehen ist, nach wie vor für völlig unglaublich.
Nach meiner Kenntnis gibt es - erstens - kein Verbot mit einem Schengen-/Besuchsvisum zu heiraten und ist es - zweitens - nicht ausgeschlossen oder gar verboten, bei bereits anberaumter Heirat ein Schengenvisum zu vergeben (mal abgesehen davon, das die Chancen dafür grundsätzlich als sehr gering anzusehen ist).
Nun zu unterstellen, dass das bereits erteilte (!) Schengenvisum nicht nur zur (nicht verbotenen!) Heirat sondern womöglich gar für einen anschließenden Daueraufenthalt missbraucht würde, ist ungeheuerlich.
Ich würde mich insoweit zunächst mit einer Beschwerde an den
Bürgerservice des Auswärtigen Amtes
wenden, dort auch Deine hier gestellten Fragen noch einmal wiederholen. (Blaues bitte anklicken!) - Sollten die Reaktionen, Antworten von dort nicht befriedigend sein, würde ich ernsthaft über rechtliche Schritte nachdenken.
zizou schrieb am 26.04.2012 um 23:12:36: bedeutet dass, das während des gesamten Prozesses einer Antragstellung für ein Heiratsvisums, der immerhin mehrere Monate dauern kann, kein Schengen Visum(Tourist oder Besucher) ausgestellt werden darf?
Noch einmal: Nach meiner Kenntnis gibt es so eine Regel/Bestimmung nicht. - Die Chance so ein Visum zu bekommen sind aber, mit Blick auf die Praxis doch sehr gering, da für ein Schengenvisum immer Rückkehrwilligkeit/-bereitschaft "hinreichend" belegt werden muss. - Wann das jeweils der Fall ist, ist selbst, wenn man berücksichtigt, dass das immer einzelfallbezogen zu bewerten und zu beurteilen ist, häufig trefflich umstritten. -
Denn, ja - "natürlich" werden derartige Visa auch immer wieder missbräuchlich benutzt, und in der Folge von Antragstellern ein Daueraufenthalt ohne nochmalige Ausreise aus Deutschland angestrebt.
Daraus folgend aber so eine pauschale Äußerung, Handlung und Androhung rechtfertigen zu wollen, wie sie Euch gegenüber offenbar erfolgt ist, ist einfach unseriös und
IMHO auch in keiner Weise durch geltendes Recht gedeckt.
=schweitzer=