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Kein SchengenVisum wegen legalisierten Heiratsunterlagen für das Standesamt (Gelesen: 2.033 mal)
zizou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Kein SchengenVisum wegen legalisierten Heiratsunterlagen für das Standesamt
26.04.2012 um 23:12:36
 
Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.
Meine Verlobte in Marokko sollte für ein Heiratsvisum Unterlagen für das Standesamt legalisieren.
Kurz vorher(ca. 1 Woche) hatte sie ein Besuchsvisum(30Tage) für Frankreich erhalten(Visum bereits aktiv). Bei dem Versuch die Unterlagen zu legalisieren, ist der Konsul zur französischen Botschaft gelaufen und hat ihr das Visum entfernen lassen. Nach seinen Aussagen musste er aufgrund der Visavorgaben so reagieren. Er meinte noch, sie solle froh sein das sie keine 5 jährige Sperre bekommen hat.

Diese Regelung wäre dafür geschaffen worden um zu verhindern das man mit einem Besucher- oder Touristenvisum heiratet. Das dies in 30 Tagen unmöglich zu schaffen ist, schon aufgrund der Dauer bis die Freistellung vom Ehefähigkeitszeugniss durch ist, steht auf einem anderen Blatt.

Jetzt zu meiner Frage:

Sind seine Angaben so richtig? Wenn nicht, welche mittel gibt es dagegen vorzugehen, immerhin sind hier Flug- und Hotelkosten entstanden.

Kann sie Probleme bekommen weil dieses Besuchervisum annuliert wurde obwohl damit NIEMALS eine Heirat geplant war?

Wenn ja, bedeutet dass, das während des gesamten Prozesses einer Antragstellung für ein Heiratsvisums, der immerhin mehrere Monate dauern kann, kein Schengen Visum(Tourist oder Besucher) ausgestellt werden darf?

Hilfreich währen auch Hinweise zu den entsprechenden Gesetzestexten oder Anweisungen.

Vorab vielen Dank!

mfg
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schweitzer
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Antwort #1 - 27.04.2012 um 08:50:57
 
Ich habe Dein Post jetzt drei mal gelesen, aber ich halte, dass was da offenbar tatsächlich geschehen ist, nach wie vor für völlig unglaublich.

Nach meiner Kenntnis gibt es  - erstens - kein Verbot mit einem Schengen-/Besuchsvisum zu heiraten und ist es - zweitens - nicht ausgeschlossen oder gar verboten, bei bereits anberaumter Heirat ein Schengenvisum zu vergeben (mal abgesehen davon, das die Chancen dafür grundsätzlich als sehr gering anzusehen ist).

Nun zu unterstellen, dass das bereits erteilte (!) Schengenvisum nicht nur zur (nicht verbotenen!) Heirat sondern womöglich gar für einen anschließenden Daueraufenthalt missbraucht würde, ist ungeheuerlich.

Ich würde mich insoweit zunächst mit einer Beschwerde an den
Bürgerservice des Auswärtigen Amtes
wenden, dort auch Deine hier gestellten Fragen noch einmal wiederholen. (Blaues bitte anklicken!) - Sollten die Reaktionen, Antworten von dort nicht befriedigend sein, würde ich ernsthaft über rechtliche Schritte nachdenken.

zizou schrieb am 26.04.2012 um 23:12:36:
bedeutet dass, das während des gesamten Prozesses einer Antragstellung für ein Heiratsvisums, der immerhin mehrere Monate dauern kann, kein Schengen Visum(Tourist oder Besucher) ausgestellt werden darf? 


Noch einmal: Nach meiner Kenntnis gibt es so eine Regel/Bestimmung nicht. - Die Chance so ein Visum zu bekommen sind aber, mit Blick auf die Praxis doch sehr gering, da für ein Schengenvisum immer Rückkehrwilligkeit/-bereitschaft "hinreichend" belegt werden muss. - Wann das jeweils der Fall ist, ist selbst, wenn man berücksichtigt, dass das immer einzelfallbezogen zu bewerten und zu beurteilen ist, häufig trefflich umstritten. -

Denn, ja - "natürlich" werden derartige Visa auch immer wieder missbräuchlich benutzt, und in der Folge von Antragstellern ein Daueraufenthalt ohne nochmalige Ausreise aus Deutschland angestrebt.

Daraus folgend aber so eine pauschale Äußerung, Handlung und Androhung rechtfertigen zu wollen, wie sie Euch gegenüber offenbar erfolgt ist, ist einfach unseriös und IMHO auch in keiner Weise durch geltendes Recht gedeckt.


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 27.04.2012 um 09:14:27 von schweitzer » 
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.04.2012 um 09:38:57
 
schweitzer schrieb am 27.04.2012 um 08:50:57:
Nun zu unterstellen, dass das bereits erteilte (!) Schengenvisum nicht nur zur (nicht verbotenen!) Heirat sondern womöglich gar für einen anschließenden Daueraufenthalt missbraucht würde, ist ungeheuerlich.



naja: wenn die Heiratsabsichten bereits bei der Beantragung des Schengenvisums bekannt gewesen wären, dann hätte man die Rückkehrwilligkeit wohl nicht positiv bewerten können und das Visum wäre gar nicht erteilt worden. Dass bei nachträglichem Bekanntwerden von Gründen, welche gegen die Rückkehrwilligkeit sprechen, das Visum dann auch wieder aufgehoben wird, ist auch möglich (wäre sogar bei einem Einreiseversuch von den Grenzern noch möglich).

Eine zwingende Vorschrift sehe ich da auch nicht. Und ein "5-Jahres-Sperre" sowieso nicht.
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zizou
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 27.04.2012 um 20:52:26
 
Vielen Dank für die infos, ich habe heute auch bei der Ausländerbehöre angefragt und wollte deren Meinung hören. Auch die waren über sein Verhalten überrascht und teilten mir mit, dass sie kein Problem darin sehen. Sogar doppelte Visa wären möglich, hängt jeweils vom Sachbearbeiter in der Botschaft ab.

Ob ich rechtlich gegen den guten Mann vorgehe werde, werde ich mir noch überlegen, mittlerweile habe ich gehört das er gerne die Hand aufhält und viele sein Büro meiden und lieber nach Rabat zur Botschaft fahren. Ein tolles Aushängeschild für die BRD. Ich habe meine Verlobte gebeten ein paar Daten und Zeugen zu suchen. Da wir aber noch weitere Unterlagen für die Botschaft legalisieren müssen, kommen wir erst einmal nicht an ihm vorbei.

mfg

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Antwort #4 - 27.04.2012 um 21:06:57
 
Muleta schrieb am 27.04.2012 um 09:38:57:
naja: wenn die Heiratsabsichten bereits bei der Beantragung des Schengenvisums bekannt gewesen wären, dann hätte man die Rückkehrwilligkeit wohl nicht positiv bewerten können und das Visum wäre gar nicht erteilt worden.

Das ist im Einzelfall durchaus möglich.

Seit mit der  AVwV zum AufenhtG (Zi. 30.0.7) Klarheit in dieser Frage geschaffen worden ist, wurden bei uns bereits einige Schengenvisa erteilt, bei denen die Heiratsabsicht bekannt war.

Selbstverständlich ist in diesen Fällen die Rückkehrbereitschaft deutlich intensiver als im Standardfall geprüft worden; es gab jedoch jeweils gute Argumente für das Anstreben einer FZF nach Deutschland erst zu einem späteren Zeitpunkt bzw. in zwei oder drei Fällen gar nicht im BG, sondern in RUS oder einem Drittland.

In keinem Fall ist ein AE-Antrag im Bundesgebiet versucht worden.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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