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Nach fast 6 Jahren immer noch nicht geschieden, Frage für eine Freundin (Gelesen: 1.837 mal)
alaskan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach fast 6 Jahren immer noch nicht geschieden, Frage für eine Freundin
21.04.2012 um 22:57:21
 
Folgender Fall
Frau heiratet vor knapp 6 Jahren mehr oder minder unter Zwang in Marokko.
Direkt nach ihrer Rückreise in D versucht sie die Ehe anulieren zu lassen, das klappte aber nicht.
Sie hat dann normal die Scheidung eingereicht.
Bis zum heutigen Tage ist sie nicht geschieden.
Vor kurzem hat das Gericht in Ihrem Ort gesagt das man nochmal einen Brief nach Marokko schreiben wollte um zu sehen ob man von dem Mann eine Zusage, so habe ich das verstanden, bekommen könnte.
Ich dachte immer nach 3 Jahren kann man auch in Abwesenheit geschieden werden.
Dann sollte das doch nach 6 Jahren erst recht so sein.
Der Ehemann war nie in D, hat auch nie eine FZF beantragt da meine Freundin ja nach dieser erzwungenen Eheschließung auch kein Interesse mehr hatte mit diesem Mann das Eheleben in D fortzuführen.
Über die Anwälte die meine Freundin bemüht hat kann ich nichts aussagen da ich nicht 100% der Geschichte kenne.
Grundsätzlich möchte ich aber wissen was man konkret machen kann um endlich geschieden zu werden.
Mit Anwalt, oder ohne, mit PKH oder ohne, welche Stellen können einem da noch helfen und was genau müsste meine Freundin tun um endlich ihre Scheidung zu bekommen.
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reinhard
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Antwort #1 - 21.04.2012 um 23:31:10
 
Konkret kann Dir das nur die Anwältin beantworten, wenn sie das darf (Schweigepflicht). Wenn der Mann nicht greifbar ist, dauert es auf jeden Fall länger als "normal" - aber was im konkreten Fall passiert ist, weiß hier im Forum natürlich niemand.
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alaskan
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Antwort #2 - 22.04.2012 um 09:16:14
 
Ja aber die Anwältin sagt und macht nix das ist das Problem was kann man da noch machen?
6 Jahre sind doch nun lange genug um geschieden zu werden.
Meine Freundin hat bereits 3 Anwälte betraut, nacheinander und scheinbar ist es nicht möglich geschieden zu werden.
Das kann doch so nicht sein.

Wenn der "Noch" Mann sich nicht finden lassen will, bzw nicht auf Briefe reagiert, bzw Geld will um seine Zustimmung zugeben,muss es doch eine andere Möglichkeit geben.
Oder besser sollte es.
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reinhard
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Antwort #3 - 22.04.2012 um 12:56:34
 
Wie gesagt, ohne die Unterlagen zu kennen kann niemand antworten.

Bitte bedenke, dass jeder Anwaltswechsel das gesamte Verfahren verzögert, weil neue Anwälte sich erst in alles einarbeiten müssen.

Ob die Anwältin "nichts" macht oder einen Zustellversuch abwarten muss, wissen wir ja ebenfalls nicht.
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Reni
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Antwort #4 - 22.04.2012 um 17:20:05
 
Ist deine Freundin denn Marokkanerin oder Deutsche? Wenn sie Marokkanerin ist, gilt marokkanisches Scheidungsrecht, und das könnte der Grund für die Schwierigkeiten sein.
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alaskan
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Antwort #5 - 22.04.2012 um 18:19:51
 
Sie ist Deutsche sorry hatte ich vergessen zu schreiben

@reinhard ich möchte einfach ein paar Hinweise genau Aktenlage kann ich nicht liefern aber für allgemeine Tips sollte das geschrieben reichen Smiley)
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« Zuletzt geändert: 22.04.2012 um 18:35:19 von alaskan »  

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