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niederländerin kenianer und der ganze papierkram (Gelesen: 9.245 mal)
Themen Beschreibung: ehepapiere, bestimmungen etc.
lichtengel
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23.05.2011 um 00:25:45
 
hallo,
ich habe als niederländerin vor einem monat in kenia meinen kenianischen mann geheiratet. schon vor der eheschließung gab es auf dem amt viel trara, weil z.b. ich kein ehefähigkeitszeugnis mit hatte (das hätte zuviel zeit gekostet und uns wurde gesagt, dass auch die scheidungsurkunde und die meldebescheinigung reichen würden). letztendlich hat sich mit einer spende dann doch noch etwas machen lassen, wobei sich die sekretärin zig-mal vertippt hatte und wir das wieder verbessern lassen mussten.
als dann die hochzeit war, meinte der standesbeamte sich in den vordergrund stellen zu müssen wegen der videokamera und hat uns dermaßen abgelenkt, dass wir brav überall dort, wo wir unterschreiben sollten, auch unterschrieben haben.
erst später als wir die 'gelben' kopien holen wollten und das originalpapier bereits laminiert war, haben wir entdeckt, dass mein mann ein jahr älter gemacht worden war. da die laminierung nicht mehr abging, riet uns der beamte, alles so sein zu lassen, da die trauzeugen nun mal nicht anwesend seien und ich bald wieder abfliegen sollte. wir haben das dann erst mal so hingenommen. erst als ich wieder zuhause war ist dann mein auge dann gefallen auf die stelle, wo mein vater steht: er hat den vornamen meiner mutter erhalten (da beide namen mir vertraut sind, war mir das im durcheinander gar nicht aufgefallen)
Nun sollte mein Ehegatte in Nairobi zum auswärtigen amt gehen und mit deren bestätigung der rechtmäßigkeit zur niederländischen Botschaft gehen um das Dokument legalisieren zu lassen. Dabei sollte er sich nebenbei mal erkundigen, wie das mit einer doppelten Staatsbürgerschaft aussehen würde. Leider hat er nur letzteres gemacht und muss das andere diese Woche noch schnell nachholen. Ich hoffe, dass das klappt, denn ich war davon ausgegangen dass er das schon gemacht hatte und war schon erleichtert deswegen.
Denn erst mit diesem Papier werde ich meinen neuen niederländischen Reisepass beantragen können, damit werde ich dann erst zum hießigen deutschen Einwohnermeldeamt gehen können um meinen Status und Namen offiziell ändern zu lassen.
Nun geht es aber weiter...
Er arbeitet bereits seit 7 Jahren jährlich 9 Monate auf Jersey und muss jedes mal ein teures Visum beantragen, anschließend ist er dann immer 3 Monate in Kenia gewesen.
Wir haben ziemlich spontan geheiratet und bereuen es keineswegs. Er hatte seine Keniareise bereits gebucht vor dieser Entscheidung und hat dementsprechend wieder ein 9-monatiges Visum und wird nächste Woche wieder nach Jersey fliegen.
Er hat also Arbeit, ich wohne und arbeite in Deutschland.
Jetzt geht es darum, dass wir gerne zusammen leben wollen und auch wenn er hier vielleicht eine weniger gut bezahlten Stelle finden würde, ziehen wir es in Betracht in Deutschland zu leben (habe 2 Töchter vom Deutschen, die hier zur Schule gehen), ich arbeite vollzeit in Schichten und verdiene soviel, dass ich aufstocken 'darf', dank HartzIV .
Ich habe gehört, dass wir möglicherweise mit der Anwendung von europäischem Recht es etwas leichter haben könnten.
Bittebitte, sagt mir wiewowas, weil nichts so frustriert, wie am falschen Ort beim falschen Amt mit den falschen Papieren zu sitzen.
Und wenn er noch dringendst etwas aus Kenia braucht, könnte ich ihm das vielleicht noch mitteilen.

Was müssen wir noch machen, wo müssen wir noch hin
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Antwort #1 - 23.05.2011 um 09:22:29
 
lichtengel schrieb am 23.05.2011 um 00:25:45:
Ich habe gehört, dass wir möglicherweise mit der Anwendung von europäischem Recht es etwas leichter haben könnten.


Ja, das gibt es, über ein vereinfachtes Visaverfahren - wenn Du magst, lies dazu bitte
hier
nach. (Blaues bitte anklicken!)

Für den Nachweis der rechtmäßig geschlossenen Ehe bzw. der Anmeldung derselben in Deutschland wird aber sicher die Überprüfung der Papiere durch einen Vertrauensanwalt der deutschen Botschaft notwendig sein, da Kenia zu den Ländern mit unsicherem Urkundenwesen zählt. - In diesem Kontext wäre dann auch die Korrektur der fehlerhaften Daten zu thematisieren.

Dazu mögen aber noch user posten, die mehr von dieser speziellen Materie verstehen als ich ...


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Antwort #2 - 23.05.2011 um 14:54:33
 
lichtengel schrieb am 23.05.2011 um 00:25:45:
deren bestätigung der rechtmäßigkeit zur niederländischen Botschaft gehen um das Dokument legalisieren zu lassen.

Legalisiert denn die Niederländische Botschaft überhaupt Urkunden aus Kenia?
(Die Deutschen tun das nicht, da zuviel "Missbrauch" ... )

lichtengel schrieb am 23.05.2011 um 00:25:45:
sagt mir wiewowas,

erster Anhaltspunkt:
http://www.info4alien.de/gesetze/frzg.htm

und dann kommen von Dir wohl weitere, genaure Fragen (?)
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lichtengel
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Antwort #3 - 23.05.2011 um 22:10:28
 
erne schrieb am 23.05.2011 um 14:54:33:
Legalisiert denn die Niederländische Botschaft überhaupt Urkunden aus Kenia?
(Die Deutschen tun das nicht, da zuviel "Missbrauch" ... )

erster Anhaltspunkt:
http://www.info4alien.de/gesetze/frzg.htm

und dann kommen von Dir wohl weitere, genaure Fragen (?)

das wurde mir vom niederländischen Konsulat in Düsseldorf so erklärt, ja, auch dass mir unter Umständen die doppelte Staatsbürgerschaft zustünde.
Ich würde hier nichts posten, wenn ich dieses ganze Beamtendeutsch verstehen würde. In der Regel passe ich sowieso nie in Schubladen rein und scheine immer der Willkür der Betrachtung zu unterliegen, egal wie die für mich ausfallen dürfte.
Ich will nur wissen, ob meine in Kenya geschlossene Ehe, die dort rechtskräftig ist, mir hier Probleme bereiten kann, weil Deutschland mal wieder die supervergrößernde Lupe dazu holen muss, was unter Umständen viel Zeit, Mühe und Geld kosten könnte.
Ich mag da voreingenommen sein, aber Deutschland hat schon seit über 15 Jahren meine Menschenwürde getreten durch unterbezahlten Jobs und HartzIV, obwohl ich doch wirklich meinen Anteil geleistet habe.
Wenn das von der niederländischen Seite legalisiert wurde, würde ich mich freuen, wenn dann einfach nur europäisches Recht zugepasst wird und basta.
Schließlich wollen wir endlich zusammensein, würde sogar nach Kenya ziehen, wenn es nicht so schwierig, wenn nicht unmöglich ist, dort eine Arbeitserlaubnis zu bekommen als Ehefrau.
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Antwort #4 - 23.05.2011 um 22:18:46
 
lichtengel schrieb am 23.05.2011 um 22:10:28:
aber Deutschland hat schon seit über 15 Jahren meine Menschenwürde getreten durch unterbezahlten Jobs und HartzIV,

Du warst aber nicht im Staatsdienst?
Dann verstehe ich diesen Teil nicht. Schließlich hat dann nicht Deutschland Deinen Lohn festgelegt.

Und Hartz IV ist auch deutlich mehr - nur mal zum Vergleich - als Arbeitslose z.B. in RUS bekommen. Das weiß man nicht, ob man lachen oder weinen soll. Falls man noch die Kraft dazu hat.


Zurück zum Thema:
Wenn Du tatsächlich die Möglichkeit haben solltest, in den Niederlanden "nachbeurkunden" zu lassen, könnte das Ganze für Dich tatsächlich viel einfacher werden.
Aber ob das geht ... nicht meine Baustelle.
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Antwort #5 - 23.05.2011 um 22:22:31
 
lichtengel schrieb am 23.05.2011 um 22:10:28:
Ich mag da voreingenommen sein, aber Deutschland hat schon seit über 15 Jahren meine Menschenwürde getreten durch unterbezahlten Jobs und HartzIV, obwohl ich doch wirklich meinen Anteil geleistet habe. 


Entschuldige, aber wenn ich so was lese kriege ich einen dicken hals. Habe fast 2 Jahrzehnte in NL gelebt.
Dort bräuchtest du mit weniger als 120% des Mindesteinkommen viele postkarten, denn nach NL bekämst du den Kenianer nie, deshalb gibt es ja den sogenannten Heiratstourismus, 6 Monate in D und dann muss NL die Niedrigverdiener aufnehmen mit gefolge.
Du wirst dich wundern was NL zu den Urkunden sagt?
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Antwort #6 - 23.05.2011 um 22:39:07
 
Nachdem nun genügend Nicklichkeiten ausgetauscht wurden, die TS ist daran nicht ganz unschuldig, würde ich empfehlen sich wieder auf die sachlich- rechtliche Ebene zu begeben...

Muss nicht sein, ganze Post- Folgen eines Threads schrotten zu müssen!

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Antwort #7 - 24.05.2011 um 18:32:36
 
lichtengel schrieb am 23.05.2011 um 22:10:28:
Ich würde hier nichts posten, wenn ich dieses ganze Beamtendeutsch verstehen würde.

du meinst in http://www.info4alien.de/gesetze/frzg.htm ?

und was genau verstehst du da nicht?
Wichtig sind für dich erstmal §2 und §3.

Danach kann Dein Mann mit Dir nach D einreisen oder wenn du in D bereits bist, dir nachreisen. An der Grenze ist ihm ggf. ein Einreisevisum zu erteilen. Er wird unter Umständen aber nicht bis zur Grenze kommen, also sollte er ein Einreisevisum im Konsulat/Botschaft beantragen.
Solange Du in D freizügig bist, ist es Dein Mann auch ... mit den gleichen Rechte wie du auch.
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Antwort #8 - 29.05.2011 um 07:33:52
 
erne schrieb am 24.05.2011 um 18:32:36:
du meinst in http://www.info4alien.de/gesetze/frzg.htm ?

und was genau verstehst du da nicht?
Wichtig sind für dich erstmal §2 und §3.

Danach kann Dein Mann mit Dir nach D einreisen oder wenn du in D bereits bist, dir nachreisen. An der Grenze ist ihm ggf. ein Einreisevisum zu erteilen. Er wird unter Umständen aber nicht bis zur Grenze kommen, also sollte er ein Einreisevisum im Konsulat/Botschaft beantragen.
Solange Du in D freizügig bist, ist es Dein Mann auch ... mit den gleichen Rechte wie du auch.


danke, aber er hat bereits ein visum, erteilt von den briten für 9 monate
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Antwort #9 - 29.05.2011 um 09:45:43
 
lichtengel schrieb am 29.05.2011 um 07:33:52:
danke, aber er hat bereits ein visum, erteilt von den briten für 9 monate 



entschuldige aber selbst Ihnen sollte bekannt sein das D ein souveräner Staat ist.
Die Briten können für Ihr Staatsgebiet machen was sie wollen, das gilt aber dann auch nur in UK, genau so wie die Briten kein Mitglied von Schengen sind.
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Antwort #10 - 29.05.2011 um 13:51:52
 
lichtengel schrieb am 29.05.2011 um 07:33:52:
danke, aber er hat bereits ein visum, erteilt von den briten für 9 monate


Das Visum gilt aber nur für Großbritannien und erlaubt nicht die Einreise in einen anderen EU-Staat (das wäre anders, wenn UK zum Schengenraum gehören würde, ist aber nicht der Fall).

Ich sehe das genauso wie erne, Dein Mann wird gar nicht bis zur deutschen Grenze kommen (keine Fluggesellschaft wird ihn ohne gültiges Visum für D in den Flieger lassen, und in die Fähre nach Frankreich wird man ihn auch nicht lassen), also wird ihm nicht anders übrigbleiben,als zum deutschen Konsulat oder zur deutschen Botschaft zu gehen und dort ein Visum beantragen.

Ich habe gewisse Zweifel, ob in diesem Fall das Konsulat in UK zuständig ist, denn Dein Mann hält sich ja immer nur vorübergehend dort auf.  Wahrscheinlich muss er das Visum in Nairobi beantragen.
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Antwort #11 - 04.06.2011 um 15:44:04
 
Also, bisher konnte er ohne Schwierigkeiten seinen Bruder in der Schweiz besuchen ohne extra Visum etc. er durfte lediglich nicht über Umwegen in die UK einreisen.
Ein brief mit der Schilderung der Situation ist schon an die deutsche Botschaft in London gegangen.
Wir wollen es vorläufig dabei belassen, dass er weiterhin in Jersey arbeitet, aber über ein deutsches Visum bei mir gemeldet ist, damit er eine 2-jährige Ausbildung neben der Arbeit dort machen kann, die es ihm ermöglicht auch hier eine bessere Arbeit zu finden.
Noch ist es so, dass er mich unterstützen muss und wird, weil ich zwar vollzeit arbeite, aber immer noch Aufstocker bin wegen der Kinder. wenn er Jersey verlässt und hier nicht sofort arbeitet, ist der Unterhalt nicht gewährleistet.
Wir wollen ja nicht schmarotzen und der Wirrwarr der unterschiedlichen Instanzen könnte uns dazu bringen, die falsche Reihenfolge ein zu halten.
Ja, natürlich wollen wir zusammenleben.
Ja, natürlich wollen wir uns so oft wie möglich sehen.
Ja, wir wollen alles natürlich legal machen.
Aber wie?
Das Jobcenter hat mich auch schon wie eine Verbrecherin behandelt, weil ich nicht alle Fakten sofort auf den Tisch legen konnte, obwohl ich erwähnt habe, dass ich das sobald wie möglich machen werde. Einfach komplett den Hahn zugedreht.
Einerseits werde ich dazu gezwungen, meinen Mann das Geld (was er ja gerade mal dabei ist zu verdienen) aus der leeren Tasche zu ziehen und andererseits wird meine Heiratsurkunde angezweifelt, was ich doch als eine gegensätzliche Handlung empfinde.
Soll ich lieber nach Jersey ziehen?
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Antwort #12 - 04.06.2011 um 16:42:29
 
lichtengel schrieb am 04.06.2011 um 15:44:04:
Wir wollen es vorläufig dabei belassen, dass er weiterhin in Jersey arbeitet, aber über ein deutsches Visum bei mir gemeldet ist, damit er eine 2-jährige Ausbildung neben der Arbeit dort machen kann, die es ihm ermöglicht auch hier eine bessere Arbeit zu finden. 


Dir ist scheinbar nicht klar, dass er dafür zwei Aufenthaltstitel braucht. Nicht du bestimmst was er braucht, sondern die Behörden

Zum deutschen Aufenthalt: Er unterliegt der abgeleiteten EU-Freizügigkeit. D.H kann mit einfachen Einreisevisa einreisen und dann Antrag auf Aufenthaltskarte stellen. Er braucht eine Krankenversicherung und gesicherte Existenz, meint kein Geld vom Staat. Da du Harz 4 beziehst wird es aber hier deutlich Schwierigkeiten geben.

Für Uk braucht er gesondert ein Visum, da du ihn ja nach UK nicht begleitest.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 04.06.2011 um 16:50:32
 
grisu1000 schrieb am 04.06.2011 um 16:42:29:
Da du Harz 4 beziehst wird es aber hier deutlich Schwierigkeiten geben.


Die Themenerstellerin arbeitet vollzeit. Somit ist sie Arbeitnehmerin im Sinne des Freizügigkeitsrechts. Aufstockendes Hartz4 ist erlaubt und für das Einreisevisum und die Aufenthaltskarte nicht relevant, da es bei der Erteilung ausschließlich um den Freizügigkeitstatbestand "Arbeitnehmer" gemäß der Richtlinie geht.

Relevant ist aber das Erlöschen der Aufenthaltskarte und immer weider die Erteilung eines neues Einreisevisums, wenn der Ehemann länger als sechs Monat pro Jahr außerhalb D ist, das unterbricht auch den Wohnsitz wenn es um das Daueraufenthaltsrecht geht.

lichtengel schrieb am 23.05.2011 um 00:25:45:
Er arbeitet bereits seit 7 Jahren jährlich 9 Monate auf Jersey und muss jedes mal ein teures Visum beantragen, anschließend ist er dann immer 3 Monate in Kenia gewesen.

Eduard schrieb am 29.05.2011 um 13:51:52:
Ich habe gewisse Zweifel, ob in diesem Fall das Konsulat in UK zuständig ist, denn Dein Mann hält sich ja immer nur vorübergehend dort auf.


Genau was steht auf dem britischen Aufenthaltsvisum?
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Antwort #14 - 04.06.2011 um 17:21:53
 
Mutly schrieb am 04.06.2011 um 16:50:32:
Die Themenerstellerin arbeitet vollzeit. Somit ist sie Arbeitnehmerin im Sinne des Freizügigkeitsrechts. Aufstockendes Hartz4 ist erlaubt und für das Einreisevisum und die Aufenthaltskarte nicht relevant, da es bei der Erteilung ausschließlich um den Freizügigkeitstatbestand "Arbeitnehmer" gemäß der Richtlinie geht. 


wenn das stimmt, soll es für uns noch Hoffnung geben

Mutly schrieb am 04.06.2011 um 16:50:32:
Relevant ist aber das Erlöschen der Aufenthaltskarte und immer weider die Erteilung eines neues Einreisevisums, wenn der Ehemann länger als sechs Monat pro Jahr außerhalb D ist, das unterbricht auch den Wohnsitz wenn es um das Daueraufenthaltsrecht geht.


Bin dabei Ihm zu fragen wie das mit seinem Visum aussieht, aber wäre doch interessiert wie wir da am besten verfahren würden...
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