Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Kind meiner Frau nach Deutschland bringen (Gelesen: 5.559 mal)
Themen Beschreibung: welche Moeglichkeiten gibt es
tartufo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Mainburg, Germany
Mainburg
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kind meiner Frau nach Deutschland bringen
15.04.2012 um 11:54:55
 
Hallo Gemeinde,
Wir (meine Frau/indonesische Staatsbuergerin mit 3jaehrigem Aufenthaltsrecht in Deutschland) und ich (Deutscher Staatsbuerger) haben hier eine wirklich etwas spezielle Situation, vielleicht koennt Ihr uns ja mit Rat zur seite stehen...
Wir leben und arbeiten seit 03/2011 hier als Expats in Shenyang/China und werden vorraussichtlich im naechsten Jahr wieder zurueck nach Deutschland gehen. Der Sohn meiner Frau (indonesischer Staatsbuerger, meine Frau hat Sorgerecht alleine in Indonesien) ist nach Schulabschluss Junior High School in Indonesien ( ist aehnlich Realschule bei uns) mit 15 Jahren nun zu uns gekommen und macht hier in China ein Berufspraktikum. Er ist mittlerweile 16 Jahre alt, war noch nicht in Deutschland. Welche Moeglichkeiten gibt es, Ihn mit uns nach Deutschland zu bringen? Vielen Dank schon im Voraus fuer eure Vorschlaege!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.684

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind meiner Frau nach Deutschland bringen
Antwort #1 - 15.04.2012 um 12:30:52
 
tartufo schrieb am 15.04.2012 um 11:54:55:
meine Frau/indonesische Staatsbuergerin mit 3jaehrigem Aufenthaltsrecht in Deutschland


und
tartufo schrieb am 15.04.2012 um 11:54:55:
Wir leben und arbeiten seit 03/2011 hier als Expats in Shenyang/China


passt nicht zusammen.
Ihre AE ist erloschen nach http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#51,
Es sei denn, die ABH hat ihr eine längere Frist eingeräumt ... ist das so und habt Ihr das schriftlich?


Der Nachzug der Kindes ist mäglich nach
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#29
aber nur solange das Kind minderjährig ist.
Es wird Deutschkenntnisse brauchen, kann es deutsch?
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
tartufo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Mainburg, Germany
Mainburg
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind meiner Frau nach Deutschland bringen
Antwort #2 - 15.04.2012 um 13:19:25
 
1.Ja, haben wir schriftlich im Pass vermerkt, sie bekam speziell fuer den Auslandsaufenthalt 3 Jahre Aufenthaltsgenehmigung mit Zusatz dass diese nicht bei Aufenthalt von länger als 6 Monaten im Ausland erlischt.

2. Ja, er kann mittlerweile etwas Deutsch, ich wuerde sagen A1 Niveau....Macht hier Praktikum bei deutschem Unternehmen, lernt dadurch natuerlich schnell deutsch, auch wir sprechen zuhause nur deutsch mit Ihm!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Online




Beiträge: 6.410

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind meiner Frau nach Deutschland bringen
Antwort #3 - 15.04.2012 um 13:19:30
 
Deutschkenntnisse sind bei einem gemeinsamen Zuzug von Kind und allen Sorgeberechtigten nach § 32 (1)  AufenthG  nicht erforderlich.
Dies ist nur der Fall bei einem Nachzug zu dem/den bereits in Deutschland lebenden Sorgeberechtigten ab 16 Jahren - § 32 (2) AufenthG.

Daher:
Ist die AE Deiner Ehefrau erloschen - siehe vorige Antwort - dann gäbe es die Chance des gemeinsamen Zuzugs von Mutter und Kind.
Deine Frau muß die FZF noch einmal so beantragen, wie seinerzeit bereits geschehen.

Ist die AE nicht erloschen, dann geht ohne Deutschkenntnisse nichts für den Sohn.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind meiner Frau nach Deutschland bringen
Antwort #4 - 15.04.2012 um 15:31:38
 
Petersburger schrieb am 15.04.2012 um 13:19:30:
Ist die AE nicht erloschen, dann geht ohne Deutschkenntnisse nichts für den Sohn.


Liegt zur Zeit der Lebensmittelpunkt außerhalb Deutschlands, ist es ein gemeinsamer Zuzug. Die AVwV zum AufenthG ist da eindeutig und spricht von Lebensmittelpunkt und der ist zur Zeit in China. Das kann man IMHO nicht an einer noch gültigen AE festmachen. Hier liegt doch der Fall vor, das es eine gültige AE gibt, der Lebensmittelpunkt aber außerhalb Deutschlands liegt.

Zitat:
32.1.3.1 Eine gemeinsame Verlegung des Lebensmittelpunktes i. S. d. Absatzes 1 Nummer 2 liegt vor, wenn die Familienangehörigen innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes, der i. d. R. drei Monate nicht übersteigen darf, jeweils ihren Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegen.


und
Zitat:
32.1.3.2 Als Verlegung des Lebensmittelpunktes ist die Verlagerung des Schwerpunktes der Lebens und Arbeitsbeziehungen und des damit verbundenen Aufenthaltes anzusehen. Maßgeblich sind bei Erwachsenen insbesondere die Arbeitsorte, bei Kindern, Jugendlichen und Studenten die Orte, an denen die Schul- oder Berufsausbildung stattfindet. Die Niederlassung in Deutschland auf unabsehbare Zeit muss hingegen nicht beabsichtigt werden. Aufenthalte, die ihrem Zweck nach auf einen Aufenthalt von einem Jahr oder weniger hinauslaufen, führen i. d. R. nicht zu einer Verlegung des Lebensmittelpunktes, wenn eine Verlängerung des Aufenthaltes im Bundesgebiet über diese Zeit hinaus ausgeschlossen erscheint.
In diesen Fällen kommt aber die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Absatz 2 bis 4 in Betracht, wenn die dortigen Voraussetzungen erfüllt sind. Längere, ihrer Natur nach begrenzte Aufenthalte, wie etwa zur Erfüllung eines mehrjährigen befristeten Arbeitsverhältnisses oder zur Ableistung einer mehrjährigen Ausbildung, führen hingegen i. d. R. zur Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach Deutschland. Zur Möglichkeit des Nachzugs, wenn der/die Stammberechtigte( in) erst im Besitz eines nationalen Visums ist/sind bzw. zur gleichzeitigen Titelerteilung siehe Nummer 29.1.2.2.


Zitat:
32.1.3.3 Im Zweifel ist von einem Lebensmittelpunkt im Bundesgebiet auszugehen, wenn sich eine Person für mehr als 180 Tage im Jahr in Deutschland gewöhnlich aufhält.


Was ja auch logisch ist, sonst wäre ja der Inhaber eines deutschen AT der vorübergehend im Ausland seinen Lebensmittelpunkt hat einem ohne Benachteiligt. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.

Denn die Sprachanforderung ist schon harsch!
Zitat:
32.2.1 Wann die Sprache beherrscht wird, ist entsprechend der Definition der Stufe C 1 der kompetenten Sprachanwendung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) zu bestimmen.


Um es mal einzuordnen. Für eine Einbürgerung wird B1 verlangt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tartufo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Mainburg, Germany
Mainburg
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind meiner Frau nach Deutschland bringen
Antwort #5 - 15.04.2012 um 15:32:09
 
Sehr gute Antworten bisher, vielen Dank! Klar, meine Frau hat eine bestehende Aufenthaltserlaubnis, wir kommen ja manchmal nach Deutschland zurueck, wollen aber jetzt erstmals im Oktober mit dem Sohn meiner Frau in Deutschland fuer 2 Wochen Heimaturlaub machen, dann muessen wir irgendwann wieder zurueck und wollen jetzt schon recherchieren was denn noetig ist um ihn nach Deutschland zu bringen. Sprachlevel sollte kein Problem sein, Arbeit oder Schule auch nicht... Welcher Sprachlevel wird benoetigt fuer einen dann 17jaehrigen? Wann und wo muessen welche Antraege gestellt werden? Wohnraum koennen wir derzeit keinen nachweisen, wir leben ja in China, haben derzeit keinen Wohnsitz in Deutschland! Wenn wir dann nach Deutschland zurueckgehen werden wir dann bis zur Ankunft unsere Containers erst einmal im Hotel wohnen und uns natuerlich eine Wohnung bzw. Haus kaufen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tartufo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Mainburg, Germany
Mainburg
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind meiner Frau nach Deutschland bringen
Antwort #6 - 15.04.2012 um 15:44:08
 
die letzte Antwort hat sich leider mit meiner Antwort ueberschnitten, diese Gesetzestexte sind fuer mich immer ein wenig schwer zu interpretieren... Klartext: Einfach zur Botschaft und neue Aufenthaltserlaubnis fuer meine Frau und ihren Sohn beantragen obwohl die noch eine existente AE hat und kein Sprachnachweis oder C1?. Anyway, wir haben genug Zeit, unser Sohn spricht deutlich ueber A1 Level deutsch, wir muessen nur wissen was wir tun muessen!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tartufo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Mainburg, Germany
Mainburg
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind meiner Frau nach Deutschland bringen
Antwort #7 - 15.04.2012 um 15:51:23
 
Lebensmittelpunkt ist derzeit China, kein Wohnsitz in Deutschland, deshalb gemeinsame Rueckkehr also FZF bei Botschaft beantragen, richtig?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind meiner Frau nach Deutschland bringen
Antwort #8 - 15.04.2012 um 18:03:08
 
tartufo schrieb am 15.04.2012 um 15:51:23:
Lebensmittelpunkt ist derzeit China, kein Wohnsitz in Deutschland, deshalb gemeinsame Rueckkehr also FZF bei Botschaft beantragen, richtig?


IMHO FZF für das Kind unter dem Hinweise, das der Elternteil zur Zeit mit dem Kind den Lebensmittelpunkt in China hat und trotzdem eine gültige AE besitzt (Erlaubnis der ABH über längere Abwesenheit), heißt die Ehefrau kein FZF-Visa benötigt.

Die Besonderheit muss IMHO schriftlich in den Visaantrag sonst könnte die AV oder ABH auf die Idee des Sprachnachweises kommen. C1 Sprachnachweis macht man mal eben nicht in 3 Monaten, auch wenn man A2 oder B1-Level hat. C1 ist im Regelfall die Sprachvoraussetzung für ein Studium, das in deutscher Sprache durchgeführt wird.

Du kannst natürlich doppelgleisig fahren und der Jugendliche besucht noch entsprechende Sprachkurse und mach die Prüfung. Schaden tut es sicher nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Online




Beiträge: 6.410

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind meiner Frau nach Deutschland bringen
Antwort #9 - 15.04.2012 um 19:14:41
 
grisu1000 schrieb am 15.04.2012 um 18:03:08:
IMHO FZF für das Kind unter dem Hinweise, das der Elternteil zur Zeit mit dem Kind den Lebensmittelpunkt in China hat und trotzdem eine gültige AE besitzt (Erlaubnis der ABH über längere Abwesenheit), heißt die Ehefrau kein FZF-Visa benötigt.

Die Besonderheit muss IMHO schriftlich in den Visaantrag

Nur so kann es gehen.

Ist aber mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Selbstläufer.

Viel Glück!
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
tartufo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Mainburg, Germany
Mainburg
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind meiner Frau nach Deutschland bringen
Antwort #10 - 22.04.2012 um 06:11:16
 
Ich habe verstanden, auch wenn das fuer mich nicht wirklich Sinn ergibt... Ist die Aufenthaltserlaubnis des Ehepartners abgelaufen kann fuer beide ein neues FZF Visa beantragt werden und es sind keine Sprachkenntnisse fuer einen 17jaehrigen erforderlich. Da meine Frau aber eine gueltige Aufenthaltserlaubnis hat geht eigentlich nichts ohne C1 fuer den Sohn Ärgerlich Ich hab heute mal eine mail an die Botschaft mit unserem Anliegen geschrieben und hoffe, dass die Botschaft positiv reagiert. Fakt ist, dass unser Lebensmittelpunkt derzeit in China ist, wir haben keinen Wohnsitz in Deutschland und waren seit 03/2011 auch nicht mehr in Deutschland. Wir koennen so auch keine Wohnflaeche in Deutschland nachweisen. Wenn es von hier nach Deutschland zurueckgeht wird hier der Container gepackt und unsere Moebel per Seefracht nach Deutschland geschickt. Wir werden in Deutschland bis zur Ankunft unseres Containers erst einmal im Hotel wohnen, uns eine Wohnung suchen und dann erst nach Ankunft unseres Containers einziehen. Welche Anforderungen seitens Botschaft und ABH gibt es in unserem Fall und welche ABH ist eigentlich zustaendig? Wir haben ja keinen Wohnsitz in Deutschland! Wie wird hier (in der Regel) entschieden? Wir haben ja noch ein wenig Zeit, deshalb moechten wir schon jetzt richtig vorgehen und die Weichen fuer die Rueckkehr stellen!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Online




Beiträge: 6.410

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind meiner Frau nach Deutschland bringen
Antwort #11 - 22.04.2012 um 08:19:07
 
tartufo schrieb am 22.04.2012 um 06:11:16:
Ist die Aufenthaltserlaubnis des Ehepartners abgelaufen kann fuer beide ein neues FZF Visa beantragt werden und es sind keine Sprachkenntnisse fuer einen 17jaehrigen erforderlich. Da meine Frau aber eine gueltige Aufenthaltserlaubnis hat geht eigentlich nichts ohne C1 fuer den Sohn

Es geht um die gemeinsame Wohnsitzverlegung nach Deutschland.

Nur in einem solchen Fall ist ein Anspruch auf eine AE für Minderjährige unabhängig von Sprachkenntnissen möglich.


Ist Deine Frau im Besitz einer gültigen AE, kann eben die gemeinsame Wohnsitzverlegung überlegt werden. Liegt eine solche vor oder nicht?

Hat sie keine, dürfte das Ergebnis dieser Überlegung relativ klar sein.



Zuständig ist die ABH des (ersten) künftigen Wohnsitzes. Das kann z.B. auch bei Deinen Verwandten sein, die Firmenanschrift des künftigen Arbeitgebers ...

Es ist aber sinnvoll, im Antrag diese Zusammenhänge ganz klar darzustellen.
Ebenso die Tatsache, daß die an der angegebenen Adresse Wohnenden bzw. Arbeitenden keine Auskunftspersonen zum Antrag sind.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
tartufo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 17

Mainburg, Germany
Mainburg
Germany
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kind meiner Frau nach Deutschland bringen
Antwort #12 - 13.01.2013 um 11:23:01
 
Nach reiflicher Ueberlegung haben wir uns fuer die Adoption entschlossen und haben dazu jetzt alles in die Wege geleitet. Es ist eigentlich fuer mich ja nur eine Stiefkindsadoption. Dazu meine Frage an euch: Was ist im Anschluss an den indonesischen Behoerdenmarathon zu tun damit unser Sohn dann einen deutschen Pass bzw. erst mal ein Deutsches Visum bekommt wenn wir im Maerz 2014 wieder von China nach Deutschland gehen werden. Uebersetzung der Adoptionspapiere und Legalisierung bei der Botschaft in Jakarta und dann?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema